Leben mit MS

Recht und Soziales

Hier finden Sie Informationen zum Thema Patientenrecht sowie Wissenswertes zu verschiedenen Versicherungsarten, deren Abschluss für Sie als MS-Betroffener ratsam sein könnte.


 

Eine Frau und ein Mann beugen sich über Unterlagen auf einem Schreibtisch, an dem eine Frau sitzt

Diagnose MS - Probleme im Job

Werde ich jetzt gekündigt?

Werden nach der Diagnose Multiple Sklerose bestimmte Maßnahmen ergriffen, Absprachen mit dem Arbeitgeber getroffen und berufsfördernde Leistungen in Anspruch genommen, kann ein MS-Betroffener ebenso am Berufsalltag teilnehmen wie ein Gesunder.
Die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz kann so lange erhalten werden.

Die Diagnose MS trifft viele Menschen aus heiterem Himmel. Auch geht die Diagnose häufig mit einem akuten Schub einher, der diverse Symptome offenbart. Zusätzlich zu der Belastung, an einer chronischen Krankheit zu leiden, drehen sich die Gedanken nun auch um die eigene Existenz. Man fragt sich: "Wann soll ich den Arbeitgeber über meine MS benachrichtigen? Muss ich ihn überhaupt informieren?" Die Angst davor, nicht mehr arbeiten zu können, belastet die Seele zutiefst.

Berufsfähigkeit mit MS ist möglich

Der MS-Betroffene sollte jetzt nicht überstürzt handeln, denn die Multiple Sklerose verläuft überwiegend in Schüben, und durch eine bewusste und aktive Lebensführung sowie die regelmäßig verabreichte immunmodulatorische Langzeittherapie kann das Fortschreiten bei einem Teil der Betroffenen deutlich verzögert werden. Bleibende Schäden müssen nicht die Regel sein. Viele Betroffene sind noch lange in der Lage zu arbeiten.

Muss ich meinen Arbeitgeber über die MS informieren?

Auch aus psychischen Gründen ist es durchaus besser, dass der MS-Betroffene so lange wie möglich am Arbeitsprozess teilnimmt. Wird die Diagnose Multiple Sklerose während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses gestellt, ist es nicht unbedingt notwendig, den Arbeitgeber zu informieren, sofern sich durch die MS nicht Ausfallerscheinungen ergeben, die zu einer Gefährdung des Arbeitnehmers oder der Kollegen führen können. In diesem Fall ist die Information unumgänglich.

Sofern es keine Ausfälle gibt, müssen Sie selbst abwägen, ob Sie es Ihrem Vorgesetzten mitteilen möchten oder lieber nicht. Ist das Verhältnis gut, kann ein offenes Gespräch von Nutzen sein.

Offene Gespräche zwischen MS-Betroffenem und Chef

Wenn Sie bemerken, dass die MS Ihre Leistungsfähigkeit zeitweise oder dauerhaft beeinträchtigt, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber sprechen. Hier ist – je nachdem, welches Verhältnis Sie zu Ihrem Chef haben – sicher ein offener und vertrauensvoller Umgang vorteilhaft. Verheimlichen und Verstecken führt dagegen eher zu stressigem Druck, der sich dauerhaft negativ auswirken kann. Klären Sie darüber auf, dass MS im Allgemeinen zu keiner absoluten Behinderung führt. Ein gemeinsames Ziel sollte es sein, Ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern, sei es durch angepasste Arbeitszeiten oder gegebenenfalls einen Arbeitsplatzwechsel. Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber, welche Maßnahmen Ihnen diesbezüglich helfen würden und welche realisierbar sind.

Sofern Sie einen Schwerbehindertenausweis erhalten, kann dies für Ihren Arbeitgeber bei der Zahlung der Ausgleichsabgabe sogar von Vorteil sein.

Einen neuen Job mit MS antreten?

Frau sitzt entspannt am Schreibtisch und genießt einen ApfelIm Rahmen eines Bewerbungsverfahrens müssen Sie auf Ihre MS nur dann hinweisen, wenn diese Ihre Einsetzbarkeit im geplanten Arbeitsbereich beeinträchtigt oder Sie aufgrund der MS nicht in der Lage sind, bestimmte Tätigkeiten auszuüben, die die neue Stelle mit sich bringt. Sofern Sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen, müssen Sie dies selbst auf Befragen nicht offenbaren. Sie dürfen den Schwerbehindertenstatus auch leugnen, da dieser keinen direkten Rückschluss auf Ihre zu erwartenden Arbeitsleistungen zulässt. Etwaige Beeinträchtigungen müssen gleichwohl offenbart werden, auch wenn diese mit der Ursache der Schwerbehinderteneigenschaft in Zusammenhang stehen.

Ärztliches Gutachten: K. O.-Kriterium für Menschen mit MS?

Bei einer Neueinstellung gilt, dass die MS nur dann mitgeteilt werden muss, wenn ihre Auswirkungen für die auszuübende Tätigkeit von Bedeutung ist. Einen Verdacht auf MS sollte der Bewerber jedoch nicht erwähnen. Bei einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung ist man zu einer wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet. Das ärztliche Gutachten hat jedoch nur zum Gegenstand, ob der Bewerber für die ausgeschriebene Stelle geeignet ist oder nicht. Hinsichtlich bestehender Diagnosen gilt die ärztliche Schweigepflicht.

Vorteile für den Arbeitgeber durch MS

Der Bewerber mit Multipler Sklerose sollte abwägen, ob er von Anfang an mit offenen Karten spielen möchte. Dabei sollte er nicht aus den Augen verlieren, dass der Arbeitgeber durchaus Interesse daran haben könnte, einen schwerbehinderten Menschen einzustellen. Ab einer bestimmten Größe ist jede Firma dazu angehalten, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Andernfalls ist eine Ausgleichsabgabe zu zahlen.

Ferner kann der Arbeitgeber bei Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen Lohnzuschüsse vom Arbeitsamt erhalten und ggfs. finanziell durch das Integrationsamt unterstützt werden.

Werde ich jetzt gekündigt?

Eine Kündigung kann dann in Betracht kommen, wenn die ursprüngliche Tätigkeit aufgrund der MS nicht mehr ausgeübt werden kann und sich keine andere Tätigkeit für den Betroffenen im Unternehmen findet bzw. wenn MS-bedingt zu lange Fehlzeiten eintreten und die Betriebsabläufe dadurch gestört werden.

Welche berufsfördernden Leistungen können in Anspruch genommen werden?

Um den behinderten Menschen im Arbeitsleben zu unterstützen, werden verschiedene berufsfördernde Leistungen angeboten. Diese Leistungen umfassen z. B. Hilfen, die die Erwerbsfähigkeit behinderter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit erhalten, verbessern, (wieder-)herstellen und ihre Teilnahme am Arbeitsleben langfristig sichern sollen. Hierzu gehört beispielsweise die Unterstützung bei der Erlangung eines Arbeitsplatzes. Aber auch verschiedene Maßnahmen zur Berufsvorbereitung und Aus- oder Weiterbildung sowie medizinische, psychologische und pädagogische Hilfen.

Weitere Informationen hierzu finden sich unter www.integrationsaemter.de sowie bei den Reha-Teams der Agentur für Arbeit.


Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Mensch mit MS ebenso am Berufsalltag teilnehmen kann wie ein Gesunder. Mit der Einhaltung gewisser Regeln, Absprachen mit dem Arbeitgeber und der Inanspruchnahme von berufsfördernden Leistungen kann die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz für Menschen mit Multipler Sklerose lange aufrechterhalten werden.




 

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