Leben mit MS
Recht und Soziales
Hier finden Sie Informationen zum Thema Patientenrecht sowie Wissenswertes zu verschiedenen Versicherungsarten, deren Abschluss für Sie als MS-Betroffener ratsam sein könnte.
Recht und Multiple Sklerose
Die ärztliche Schweigepflicht bei MS
Die ärztliche Schweigepflicht ist eine der grundsätzlichen Pflichten des Arztes – und greift auch bei einer Multiplen Sklerose. Sie hat ihre Grundlage im Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und der informationellen Selbstbestimmung. Zudem ist sie durch das Strafgesetzbuch und die ärztlichen Berufsordnungen geschützt. Neben dem Arzt sind Krankenschwestern/-pfleger, Arzthelfer/-innen sowie das für die Aufnahme ins Krankenhaus zuständige Personal zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Verschwiegenheit erstreckt sich auf den Namen, die Krankheit, die Diagnose, die Therapie sowie auf Untersuchungsergebnisse und die diesbezüglichen Unterlagen (z. B. MRT-Aufnahmen).
Schweigepflicht auch bei Familienangehörigen
Die Verschwiegenheitspflicht besteht grundsätzlich auch gegenüber Familienangehörigen des Betroffenen. Bei Minderjährigen über 15 Jahren hat aufgrund der Einsichtsfähigkeit des Betroffenen die Schweigepflicht Vorrang vor dem Informationsrecht der Eltern. Anderes kann sich im Einzelfall aus den Umständen ergeben.
Entbindung von der Schweigepflicht
Die Schweigepflicht entfällt nur bei einem Einverständnis des Betroffenen zur Offenbarung. Dieses kann vom Arzt angenommen werden, wenn eine Begleitperson mit zum Beratungsgespräch genommen wird. Es ist allerdings üblich, dass ein Arzt trotzdem noch einmal fragt, ob er gegenüber dieser Person von der Schweigepflicht entbunden ist.
Der Arzt darf nur Dritte außerhalb des Arzt-Patienten-Verhältnisses informieren, wenn der Betroffene ihn ausdrücklich von der Schweigepflicht entbindet. Eine Ausnahme kann nur dann in Betracht kommen, wenn keine ausdrückliche Einwilligung eingeholt werden kann (z. B. bei Bewusstlosen).
Ausnahmen der Schweigepflicht
Ausnahmen von der ärztlichen Schweigepflicht liegen nur vor, wenn Gesetze (wie z. B. das Infektionsschutzgesetz) dies vorschreiben. Aus Gründen der Rechtssicherheit und des Datenschutzes empfiehlt es sich, für solche Fälle für Angehörige oder Freunde, gerade im Fall volljähriger Kinder oder eheähnlicher Partnerschaften, eine schriftliche Entbindung von der Schweigepflicht vorzubereiten.
Quellen:
- Handbuch Medizinrecht, Ratzel, Rudolf/Luxenburger, Bernd (Hrsg.), 2008
- Handbuch des Fachanwalts Medizinrecht, Wenzel, Frank (Hrsg.), 2007.
- www.aerztekammer-bw.de
Mustererklärung zur Schweigepflichtentbindung
Es ist schwer, eine Mustererklärung für eine Schweigepflichtentbindung zu formulieren, da jeder Betroffene andere Präferenzen hat und andere Beschränkungen hinsichtlich der ärztlichen Informationen auferlegen möchte.
Grundsätzlich gehören folgende Punkte in die Erklärung:
- WER, also Name, Vorname, Geburtsdatum (bei häufigen Namen auch Geburtsort), evtl. Anschrift;
- WEN, wer soll von der Schweigepflicht entbunden werden (Arzt, Psychotherapeut, Krankenpfleger etc.);
- WAS, eine Entbindung von der Schweigepflicht kann natürlich auf bestimmte Krankheiten oder Umstände beschränkt werden. Sofern Beschränkungen genannt werden sollen, empfiehlt es sich, diese möglichst konkret zu fassen (z. B. nur Informationen bzgl. der MS oder bzgl. der gewählten Therapieform);
- AN WEN, wer soll informiert werden dürfen (evtl. auch, in welcher Beziehung die Person zum Erklärenden steht, sofern dies von Bedeutung sein soll);
- WIE LANGE, eine Schweigepflichtentbindung kann befristet werden, sie kann einmalig sein oder auch über den Tod des Entpflichtenden hinaus bestehen;
- WIDERRUF, auch eine unbefristete Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht kann jederzeit widerrufen werden. Aus der Erklärung sollte hervorgehen, dass dem Entbindenden dies bewusst ist.
Die ärztliche Schweigepflicht ist im deutschen Recht verankert. Somit kann auch jeder Mensch mit Multipler Sklerose sich der ärztlichen Verschwiegenheit seines Arztes sicher sein.
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