Leben mit MS

Recht und Soziales

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Entspannungstechniken und MS - Übernehmen Krankenkassen die Kosten für Entspannungskurse?

Entspannungstechniken und MS

Übernehmen Krankenkassen die Kosten für Entspannungskurse?

Viele Menschen mit Multipler Sklerose profitieren von Entspannungstechniken. Es hängt jedoch von der zuständigen Krankenkasse ab, ob und in welchem Umfang die Kosten für die Kurse übernommen werden. Im Fall der gesetzlichen Krankenkassen regelt § 20 Abs. 1 SGB V, dass Leistungen zur primären Prävention, die den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern, satzungsmäßig geregelt werden sollen. Durch die Teilnahme an primärpräventiven Maßnahmen wird die Gesundheit des Versicherten verbessert oder erhalten.

Einstufung als Präventionskurs

Entscheidend für die Förderung ist die Qualifikation des Kursleiters. In verschiedenen Bereichen wie etwa TaiChi und Qigong ist die Mitgliedschaft im jeweiligen Dachverband nur Vereinen mit qualifizierten Kursleitern möglich, weshalb die gesetzlichen Krankenkassen deren Kurse weitgehend als förderungswürdig im Rahmen qualitätsgesicherter Präventionskurse einstufen.

Förderungswürdig: ja oder nein?

Entspannungstechniken wie Autogenes Training und Progressive Muskelentspannung (PMR) sind von den gesetzlichen Krankenkassen als präventive Maßnahmen anerkannt. Auch Kurse wie Nordic Walking, Wirbelsäulengymnastik/Rückenschule, Pilates und Yoga können unter den vorgenannten Voraussetzungen förderungswürdig sein.

Bei der Feldenkrais-Therapie können sich Probleme im Bereich der Kostenübernahme ergeben. Hier empfiehlt sich die Klärung vorab bei der jeweiligen Krankenkasse.

Frühzeitige Absprache sinnvoll

Grundsätzlich muss der Kursbesuch nicht vorher mit der Krankenkasse abgesprochen werden, es empfiehlt sich aber, die Kostenerstattung vorher abzuklären. Manche Anbieter, so auch die örtlichen Volkshochschulen (VHS), weisen von sich aus auf die Erstattungsfähigkeit der Kursgebühren hin.

Die Kostenerstattung setzt weiterhin eine regelmäßige Teilnahme an dem Kurs voraus. Die Förderung nach § 20 SGB V ist auch mehrfach im Jahr möglich, sofern verschiedene Präventionsbereiche (etwa Rücken, Kreislauf, Entspannung/Stress) angesprochen werden.

Private Versicherung

Bei privaten Krankenkassen sollte sich der Versicherte erkundigen, ob Kosten im Rahmen seines Versicherungsvertrages übernommen werden können oder ob es möglicherweise Kooperationsprogramme mit einzelnen Kursanbietern gibt, die eine Kostenübernahme ermöglichen.

Für Menschen mit Multipler Sklerose eignen sich diverse Entspannungstechniken. Häufig werden die Kosten für diese Kurse übernommen. Eine vorherige Absprache mit Ihrer Krankenkasse ist ratsam.


Quellen:





 

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