Ich möchte euch zum Thema Erwerbsminderungsrente und öffentlicher Dienst an Herz legen, bitte den § 33, Abs. 3 TVöD zu lesen:
Auszug:
3) Im Falle teilweiser Erwerbsminderung endet bzw. ruht das Arbeitsverhältnis nicht, wenn der Beschäftigte nach seinem vom Rentenversicherungsträger festgestellten Leistungsvermögen auf seinem bisherigen oder einem anderen geeigneten und freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden könnte, soweit dringende dienstliche bzw. betriebliche Gründe nicht entgegenstehen, und der Beschäftigte innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Rentenbescheids seine Weiterbeschäftigung schriftlich beantragt.
Jeder der im öffentlichen Dienst beschäftigt ist und Entgelt nach TVöD bezieht, muss also, sobald der Rentenbescheid wegen teilweiser Erwerbsminderungsrente vorliegt,:
SOFORT zum Personalamt/Personalsachbearbeiter/Personalrat und seine Weiterbeschäftigung beantragen.
Formloses Schreiben reicht.
Ich war gestern beim Personalrat deswegen und mir wurde dies auch genauso gesagt!
Bin bei der Stadtverwaltung als Verwaltungsfachangestelle beschäftigt seit 27 Jahren und habe mich gestern beim Personalrat beraten lassen, weil ich zufällig letzte Woche von diesem § gelesen habe..... So etwas wird nicht öffentlich gemacht (bei uns zumindest nicht) und wenn man Pech hat und davon nichts weiß..... steht man auf der Straße....
Habe das formlose Schreiben schon vorbereitet und sobald ich einen Bescheid bekomme, gebe ich alles persönlich beim Personalamt ab.
Das hier für alle, die es betrifft zur Info !
LG
Melanie