Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

Forumregeln
Anne136

Versetzung aus Fürsorgepflicht

4 posts in this topic

Ganz unterwartet kam gestern mein Arbeitgeber auf mich zu und bat um ein Gespräch.

Im Archiv ist eine Stelle frei geworden und man hätte Fürsorgepflicht als Arbeitgeber und wolle mir die Stelle anbieten. Ich bin Krankenschwester, arbeite auf einer gemischten Station mit chirurgischen, internen und vor allem Infektionsbetten. Aufgrund dessen, dass ich Immunmedikamente nehme, wäre das Infektionsrisiko für mich zu hoch (habe als Stationssekretärin keinen Kontakt mit den Patienten) und Akten würden es mir auch nicht übel nehmen, wenn ich mal ausfalle. Die Stationssekretärinstellen sollen auch abgebaut werden, da aufgrund der digitalen Akte viel Arbeit wegfällt.

Die Argumente wie mehr sitzende Tätigeit, weniger Infektionsgefahr, kein schlechtes Gewissen bei Ausfallszeiten kann ich alles nachvollziehen. Der Verstand kann diese Argumente nachvollziehen, das Herz nicht.

Unser Archiv ist ein Kellerloch mit winzigem Fenster, die Luft und die Temperaturen im Sommer gehen gar nicht und die nächsten 20 Jahre Akten heften, scannen und einsortieren... Da verblöde ich total.

Weiß einer wie es rechtlich aussieht, wenn ich eine nicht gewollte Stelle ablehne? Ich kann mir viel vorstellen, aber das gar nicht. Schneide ich mir ins eigene Fleisch, kann man mich kündigen, wenn in 2 Jahren keine passende Stelle für mich vorhanden ist - weil ich habe abgelehnt?

Verzweifelten Gruß Anne

 

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Hallo Anne,

ich kann gut verstehen, dass du skeptisch bist. Vielleicht sollen so die Personalkosten in der Bilanz passend gemacht werden. Von Abteilung A in die Abteilung B...!

Wenn du deine Aufgaben erfüllen kannst, brauchst du das Angebot nicht annehmen. Ohne zu wissen, was dann kommt...!

Anders sieht es aus, wenn du deine Arbeit vetragsgemäß nicht mehr ausüben kannst. Dann ist der Arbeitgeber verpflichet entsprechende Schritte einzuleiten, um Abhilfe zu schaffen. Hört sich toll an, hat aber auch Grenzen.

Mir wurde intern ein anderer Arbeitsplatz angeboten, weil ich die ursprüngliche Arbeit nicht mehr machen konnte. Die "Alternative" war aus Sicht der Betriebsärztin und meinen Ärzten auch nicht geeignet. Dann hiess es, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehe. Das Integrationsamt hat daraufhin der beabsichtigten Kündigung zugestimmt.

Alles Gute!!

LG

carwo

 

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Hallo Anne,

da du in einem Krankenhaus arbeitest, gehe ich davon aus dass es öffentlicher Dienst ist?! Dann habt ihr doch sicherlich einen Personalrat bzw. eine Schwerbehindertenvertretung. Da kannst du natürlich auch hingehen, wenn du nicht "offiziell schwerbehindert" bist. Unter Umständen habt ihr auch eine Gleichstellungsstelle?! Lass dich doch auf jeden Fall von einer dieser Stelle beraten, wie du dich verhalten sollst.

Da ich auch im öffentlichen Dienst arbeite, würde ich diese Stellen kontaktieren.

LG

Melanie

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Hi Anne,

arbeitsrechtlich kann dir vielleicht dieses Bürgerbüro weiterhelfen. Mir gab man durch die unabhängige Patientenberatung mal vor kurzem diese Tel-Nr. an die Hand 030 221 911 004.  Ruf dort einfach mal kostenfrei an. Viel Glück.

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