Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

Forumregeln
Sarah1280

Hinzuverdienstgrenze Teilerwerbsunfähigkeitsrente

7 posts in this topic

Hallo liebes Forum, habe heute Post von der RV erhalten und könnte grad nur noch heulen....

Kurz zu meiner Geschichte,  ich hatte Januar /Februar 2017 einen Rehaantrag gestellt und war dann auch im September 2017 in Reha aus der ich AU entlassen wurde und die Empfehlung zur Teilerwerbsminderungsrente.  Die RV hatte mir dann im Januar 2018 den Antrag zugeschickt und im Februar wurde die Rente zum 1.10.17 bewilligt. Es kam dann die Frage auf warum erst zum Oktober, denn im Schreiben stand ihr Rehaantrag wurde zu einem Rentenantrag umgewandelt und auf Nachfragen bei der RV Beratungsstelle und dem Vdk hieß es das dies nicht korrekt sei und mir demnach Rente ab Februar 2017 zustehen würde, also wurde ein Widerspruch durch den Vdk verfasst und nun , heute kam die Antwort.  Ich bekomme also nun Rente ab Februar 2017 (soweit ja erfreulich), aber ich hätte nun auch die Hinzuverdienstgrenze überschritten und ich muss knapp 1000€ zurück zahlen. Mal abgesehen davon das ich das Geld nicht habe verstehe ich das ganze nicht so ganz.  Für das erste Halbjahr 2017 gelten ja noch die alten Hinzuverdienstgrenzen, ab Juli 2017 die neue Regelung Flexi, im ersten Halbjahr 2017 habe ich mtl.etwa 50€ zuviel, also über der Hinzuverdienstgrenze dazu verdient, also klar das ich da nur eine halbe Teilrente bekomme, aber ab Juli 2017 und der damit neu geltenden Regelung bin ich allerdings darunter und nun soll ich aber für die bereits gezahlte Teilerwerbsunfähigkeitsrente ab Oktober 2017 bis DEZEMBER 2018 die Hälfte der Teilrente zurück zahlen. 

Nach meinem persönlichen empfinden müsste ich doch nun für Februar bis einschl.Juni 2017 die halbe Teilerwerbsminderungsrente, von Juli bis Oktober 2017 die volle Teilerwerbsminderungsrente  nachträglich erhalten und ab Oktober 2017 bleibt alles beim alten, da ich da diese bereits erhalten habe, aber warum muss ich jetzt ab Oktober 2017 die Hälfte zurück zahlen? ???

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Hallo Sarah,

die RV macht auch Fehler (die Erfahrung musste ich auch schon machen). Deswegen wird es am Besten sein, du setzt dich mit der RV in deiner Nähe in Verbindung und klärst das Ganze in einem persönlichen Gespräch ab.

Viele Grüße,

Tina

 

 

 

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Das Problem ist das bei den RentenBeratungsstellen hier im Umkreis Wartezeiten von 3-6 Monate normal sind und so lange kann das nicht warten, denn dann wird dieses Schreiben Rechtsgültig oder wie man das so nennt und die Sachbearbeiterin die das verfasst hatte, hatte mir vor vier Wochen so ein Formular zugeschickt, was definitiv falsch war, es war ein Formular für Angestellte und ich bin selbstständig,  was glaubst du wie dich mich am Telefon angemacht hat.....und bei der Service Hotline kommt immer "keine Ahnung was da schief gelaufen ist, das ist so nicht richtig vom Sachbearbeiter,  aber da können WIR nix machen, das müssen sie mit dem klären", fühle mich da total hilflos ausgeliefert....

Ich kenne mich halt auch nicht mit der Rechtslage oder dem Rentenrecht aus, aber wenn doch schon ein Einkommenssteuerbescheid für 2017 vorliegt und man da sieht das die zweite Jahreshälfte 2017 unterhalb der Hinzuverdienstgrenze liegt, kann man mir dann einfach die Rente jetzt dauerhaft kürzen weil ich vor der Änderung zum Juli 17 die Grenze überschritten habe ?

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Hallo Sarah,

mit dem Thema kenne ich nich nicht aus, würde aber einen Widerspruch schreiben (allein oder mit VdK), mit dem Hinweis,  dass eine Stellungnahme folgt. Dann hast Du Zeit um Deine Fragen zu klären.

LG Mia

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ich empfehle immer die seite des forums der drv, "ihre vorsorge"... da schreiben auch mitarbeiter der drv mit und können dir evt. kurzfristig was raten.

die wartezeiten finde ich extrem lange bei dir, manchmal konnte ich shcon nahc wenigen tagen kommen, aber mehr als 4-5 wochen hat es noch nie gedauert und in der landeshauptstadt geht es sogar ohne termin!

auch kannst du über den online-chat auf der drv seite weiteres hilfe bekommen.

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@claudia19 auf der Seite war ich bereits und habe auch im Forum einen Beitrag verfasst und zur Antwort bekommen das man das von Aussen nicht beurteilen kann und ich solle mich an die Beratungsstelle oder den zuständigen Sachbearbeiter wenden.....sehr hilfreich, den Sachbearbeiter habe ich zwar direkt erreicht,aber sorry, der hat absolut keinen Plan, steht zwar sein Name drauf, aber auf meine Frage habe ich nur die Anwort bekommen , das wenn das so da steht wohl auch so sein muss und auf detailliertere Fragen kam, das er das nicht wisse sondern das der Abteilungsleiter das gemacht hätte....Also genauso schlau wie vorher. Dem vdk habe ich eine Mail geschickt,  da  man telefonisch NIE durchkommt, aber bisher keine Antwort.

Fühle mich extrem alleine und hilflos, denn was bringt mir ein vdk, wenn ich ihn nicht erreiche und auf meine Mail keine Antwort bekomme oder eine Beratungsstelle die nur mit Termin arbeitet, aber keine zeitnahen haben ????

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Auch das mit dem VdK kann ich nicht verstehen. Ich habe die Termine immer binnen 14 Tagen bekommen. Aber auch da musst du nicht zum VdK vor Ort, sondern kannst dir einen anderen Ortsverein suchen.

 

Ich war auch schon bei DRV Beratungen 60, 70 km entfernt, wenn ich da schneller einen Termin gekommen hab. Zur Not in den sauren Apfel beißen und einen Anwalt für Sozialrecht oder einen freien Rentenberater. Wobei letztere von Rechtsschutzversiherungen leider nicht übernommen werden

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