Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

Forumregeln
Bea-s

Blockfrist der Krankenkasse und neue AU

6 posts in this topic

Hallo ihr Lieben,

 

kennt sich jemand mit der Blockfrist der Krankenkasse aus ?? 

Hier mein Problem:

ich habe ED August 16 bekommen.

Ab 4.8. Krankenhaus danach Anschlussheilbehandlung , danach krankgeschrieben.

Arbeitsunfähigkeit 5.8.16 - 8.12.17. Diagnose MS

danach bin ich wieder in die Arbeit gegangen. 

Zwischen durch war ich (glaub ich ?) nur am 7.1.19 1 Tag krank.

 

jetzt hat mich die ms wieder in die Knie gezwungen und dazu ist auch noch Mobbing in der Arbeit gekommen.

meine Neurologin hat mich jetzt ab 13.5.19 bis auf weiteres krankgeschrieben da es für mich nicht mehr ertragbar ist, zurück in die Arbeit zu gehen. Damit es auf Kündigung oder Erwerbsminderungsrente zu läuft.

nun meine Frage .. kann ich überhaupt über längere Zeit krankgeschrieben werden mit der gleichen DiagnoseMS?? Gleicher bzw Ähnlicher icd code?? 

Was muss ich beachten?? 

Danke vorab für eure Antworten 

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Hallo Bea,

bist Du zufällig beim vdK? Sonst nal ganz ahnungslos bei der KK anrufen...

LG Mia

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Guest

Hallo, ich bin seit Ende Februar arbeitsunfähig. Bisher meckert die Krankenkasse nicht, aber es ist auch von Arzt und mir eine Reha angedacht.

Nach 78 Wochen endet spätestens der Anspruch auf Krankengeld. Bis dahin sollte ein Berufswechsel, Reha, Umschulung, etc. auch in die Wege geleitet worden sein. Dies gilt dann für die selbe Erkrankung. Wie es sich verhält, wenn noch weitere Diagnosen dazu kommen, weiß ich nicht.

 Die Krankenkasse (MDK) kann jedoch die AU prüfen, ggf. nach Aktenlage, und die Arbeitsfähigkeit entscheiden.

Es muss also wirklich gut begründet werden können lange Zeit krank geschrieben zu sein und es müssen stetig Maßnahmen zur Besserung geplant und durchgeführt werden, z. B. Medikamentenanpassung, Ergo, ...

Hoffe ich konnte dir helfen. LG

 

 

 

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Hallo Bea-s

Ich kann dir auch den VDK emphehlen die können deine Fragen beantworten

es sind Fachleute. Du kannst länger als 72 Monate wegen einer Diagnose

krankgeschrieben sein. Die Krankenkasse wird dich dann es heißt

aussteuern.. du mußt dich dann an das Arbeitsamt wenden und das

bezahlt weiter. Gehe aber rechtzeitig zum Arbeitsamt. Es gibt

auch deine Mitarbeiter dort und die sind auch behilflich.

Vielleicht konnte ich weiter helfen.

Lg Mimi Laurenza

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Hallo,

danke für eure Antworten.

also: kk rief mich gestern an. Meine 526 Tage Arbeitsunfähigkeit sind aufgebraucht.

muss mich bei der AfA melden 

habt Ihr Tipps für mich ??

 

lg 

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Hallo :) 

Habe das selbe grade auch durch. 

Eigentlich meldet man sich beim Arbeitsamt bevor das Krankengeld ausläuft und beantragt dort Arbeitslosengeld für berufsunfähige Menschen. Hat man das gemacht muss man seine gesamten Befunde usw dem medizinischen Dienst schicken und dort antanzen. Außer die Unterlagen sind schon so deutlich das die dich nicht mehr sehen wollen. 

Die Gelder die man dort für 12 Monate erhält werden mit einer vollen Rente verrechnet. Die Teilweise bekommt man oben drauf :) 

 

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