Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

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lupo

Anspruch auf Urlaub nach Reha

7 posts in this topic

Hallo,

am Mittwoch muss ich mal wieder für 6 Wochen in Reha nach Bonn.

Nach der Reha habe ich beim AG vom 26.-28.01.2012 Urlaub beantragt.

Diesen Urlaub könne er mir aber nicht genehmigen meinte mein AG.

Laut den Anschreiben von der Rentenkasse in Berlin habe ich doch ein Anspruch

darauf oder?

cu

lupo

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Soweit ich weiß nur wenn es vom Betrieb her passt.

LG Ped

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ich hab mal was gegoogelt und folgendes auf dbkg.de gefunden:

Muss der Arbeitgeber im Anschluss an die Rehabilitation Urlaub gewähren?

Vorausgesetzt, es besteht Anspruch auf Urlaub. Dann hat der Arbeitgeber diesen im Anschluss an die Rehabilitation zu gewähren, wenn Sie dies wünschen.

cu

lupo

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So wie ich meine Reha-Unterlagen damals verstanden habe, war auch was mit ´nem Paragraphen aufgeführt, ist Urlaub zu bewilligen.

Grad mal die Suchmaschine angeschmissen, und das hier gefunden:

-Urlaubsanspruch nach Reha:

Nach BUrlG § 7 Abs.1 Satz 2: Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluss an eine Maßnahme der medizinischen Versorgung oder Rehabilitation verlangt.

Im Zweifelsfall noch mal bei einer Beratungsstelle nachfragen.

Gruß,

Nick

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wenn du noch urlaub zur verfügung hast, muss der m.m. nach gewährt werden! ich kann dir sagen, dass ich den nach der reha auch benötigt hab!

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Du kannst Dich auch langsam wieder eingliedern lassen, so mit arbeiten erst mal 4 Stunden, dann 6 und dann voll. Das muß man individuell aushandeln. Manchen hilft es sicher beim wieder in Arbeit kommen.

LG Henkel

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3 Tage Urlaub im Anschluss einer Reha sind ja wohl nicht zuviel verlangt! Eine Reha ist ja schließlich kein Erholungsurlaub. Ich durfte damals wenigstens einen Tag nach der Reha zu Hause bleiben. Hoffentlich bekommst du die paar Tage doch noch ohne Probleme genehmigt.

LG marie

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