Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

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VeraWa

Amtsarzt

11 posts in this topic

Hallo zusammen,

ich habe am Montag einen Termin beim Amtsarzt. Muss ich dort angeben ,dass bei mir 1997 MS

festgestellt wurde ??????

Vielleicht könnte mir jemand einen Tip geben.

vielen Dank im voraus

VeraWa

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Hallo Vera,

das kommt drauf an,

aus was für einem Grund musst du denn zum Amtsarzt???

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Hallo Carolin,

sorry hatte ich total vergessen zu erläutern WARUM, war in Gedanken schon wieder weiter :-(

Habe die Möglichkeit bei der Gemeinde eine Stelle als Reinigungskraft zu bekommen.

Danke trotz allem für deine Antwort.

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Hallo Vera,

fraglich ist es mal, ob du für eine Stelle als Reinigungskraft zum Gesundheitscheck geschickt werden darfst.

Aber gut...wenn dich deine MS NICHT in der Ausübung der Tätigkeit beeinträchtigt (Schwindel wäre z.B. beim Fensterputzen auf der Leiter nicht gerade förderlich :-)), musst du deine Erkrankung NICHT angeben.

Soweit da mein Kenntnisstand.

Gruß,

Nick

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Hi Vera,

also zunächst einmal, wenn er danach fragen sollte, dann musst du auch die Wahrheit sagen. Wenn er nicht fragt, würde ich es ihm auch nicht auf die Nase binden (es sei denn du hast einen Schwerbehindertenausweis, den muss man soweit ich weiß immer angeben, weil man ja dann einen anderen Vertag bekommt mit anderem Kündigungsschutz usw.)

Hast du einen Schwehrbehindertenausweis? Ich weiß zwar nicht genau "wie" du dort angestellt wirst, aber gerade im öffentlichen Dienst kann es von Vorteil sein, einen zu haben, da man gegenüber anderen Bewerbern i.d.R. bevorzugt eingestellt wird (vorausgesetzt man hat die selben Qualifikationen) - das sollte zwar eigentlich in der freien Wirtschaft auch der Fall sein, aber wir wissen ja alle dass es halt nun mal nicht so ist.

Außerdem gibt es - unabhängig davon - immer wieder Projekte im ö.D., Behinderte zu fördern und verstärkt einzustellen... zumindest in Bayern. Derzeit gibt es meines Wissens auch grad was in der Richtung, ich kann mich die Tage mal schlau machen wenn du magst. Ansonsten, frag doch einfach mal den Amtsarzt.

Viele liebe Grüßle

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Guest Turtle

> es sei denn du hast einen Schwerbehindertenausweis, den muss man soweit ich weiß immer angeben

Nein.

Eine Behinderung muss ja auch nur in Einzelfällen angegeben werden, nämlich, wenn Du die Arbeit nicht vollständig erledigen kannst oder Du dabei dich oder andere in Gefahr bringst. Also muss auch der Behindertenausweis nur in diesen Fällen angegeben werden. Ohne Behindertenausweis bist Du offiziell nicht behindert.

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@Turtle

Stimmt, man muss den Behindertenausweis nur angeben, wenn man danach gefragt wird. Aber wenn man ihn verschweigt, hat der AG das Recht auf fristlose Kündigung sobald er davon erfährt. Und vor Gericht ist es dann schwierig nachzuweisen, dass man in einem Vorstellungsgespräch davon berichtet hat...

Aber wie gesagt, was aber den öffentlichen Dienst angeht sollte man den Behindertenausweis immer angeben, weil man dann bevorzugt eingestellt wird (bei gleicher Qualifikation).

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Guest Turtle

Carolin, bist Du dir sicher? Meines Wissens kann es zu der Kündigung nur kommen, wenn der Bewerber (w/m) eine Behinderung verschiegen hat, die dann zu deutlichen Verlangsamungen oder Risiken führt. (Auch Nichtbehinderte können langsamer sein als andere.)

Beispiel: Du hast eine Sehschädigung und bewirbst dich für eine Ausbildung als Pilotin: Du musst die Behinderung angeben. Tust Du es nicht, riskierst Du eine Kündigung.

Anderes Beispiel: Du hast eine Sehschädigung, kannst aber normal lesen und schreiben und bewirbst dich als Lektorin: Deinem potenziellen Arbeitgeber geht die Behinderung nichts an. Es ist dir freigestellt, diese oder den Behindertenausweis zu erwähnen.

Wenn es stimmen würde, was Du schreibst, dass der AG das Recht zur Kündigung hat, fristlos noch dazu, wenn er von einer verschwiegenden Behinderung hört, ohne dass sich die Behinderung spürbar ausgewirkt hätte ... das würde mich dann doch wundern. Ich persönlich sehe hier eine massive Verletzung des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes.

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Ja ich bin mir sicher!

Man darf "nicht lügen" wenn man danach gefragt wird.

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Also ich kenn es vom Arbeitsrecht her auch so (war mal Chef und hab das vor 2 Jahren noch für ne IHK-Prüfung gelernt):

Schwerbehinderung MUSS angegeben werden, WENN danach gefragt wird (eben weil der AG davon ja auch Vorteile haben kann, derer er sonst verlustig geht)

Ansonsten kann der AG bei Erlangen dieses Wissens kündigen, da er sagt, das Vertrauensverhältnis war von Anfang an nicht gegeben, da er bei seiner Frage bewusst falsch informiert wurde.

Es geht da nicht primär um die Behinderung sondern um die bewusste Fehl-Info.

Eine Behinderung (also es kommt auf den Grad an) muss nicht angegeben werden und die Frage danach ist unzulässig.

Wie es nun bei Amtsarzt ist- keine echte Ahnung, aber da es für den ÖD ist, würde ich es auch sagen. Und betonen, dass es Dich ja in Deiner Arbeit nicht beeinträchtigt (was natürlich wirklich der Fall sein sollte- die besagte Leiter und das Fensterputzen).

Irgendwo hab ich in meinen Unterlagen auch noch die §§ dazu, aber das Suchen dauert gezz zum lange..

Übrigens bin ich mit meinen Piefelpaar20° noch nicht ein-mal gut damit gefahren, es zu sagen.. und auch nicht, es nicht zu sagen, es kam immer was bei raus, was mir nicht lieb war.

Mittlerweile sag ich halt nix.. und weiss eben, da keine SBS, muss ich nix sagen. Hätte ich die- würde ich es auf Nachfrage immer sagen (zumal mir bei meinem Lebenslauf auch keiner im Nachhinein glauben würde, wenn ich sag, ich wußt des net). Und ich hätt eben auch keinen Nerv, beim "auffliegen" womöglich gehen zu dürfen- dann lieber vorher, nach ner offenen Ansage.

Ich drück die Daumen, dass es hat einfach klappt, auf dass es nicht nur voreingenommene I** gibt!!

Toitoitoi!!

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Guest Turtle
Also ich kenn es vom Arbeitsrecht her auch so (war mal Chef und hab das vor 2 Jahren noch für ne IHK-Prüfung gelernt):

Schwerbehinderung MUSS angegeben werden, WENN danach gefragt wird

Jaein, das streite ich nicht wirklich ab, das Ganze fußt auf einem Missverständnis meinerseits, teilweise aber auch auf veralteten Informationen Eurerseits.

Carolin meinte ja, einen Schwerbehindertenausweis müsse man immer angeben. Das aber ist falsch, weil ja auch eine Behinderung nicht angegeben werden muss solange a) niemand fragt oder b) niemand duch das Verschweigen zu Schaden kommen kann. Ohne Ausweis bist Du offiziell ohnehin nicht behindert.

Als Carolin dann von fristloser Kündigung sprach, ging ich fälschlich davon aus, dass weder a) noch b) erfüllt sind, während Carolin von einem zuvorigen gelogenen Verneinen der Frage nach einer Behinderung ausging.

Seit einiger Zeit kommt noch etwas anderes hinzu: Die Rechtsprechung ist inzwischen (seit Einführung des AGG) dazu übergegangen, die Frage des Arbeitgebers nach einer Behinderung in vielen Fällen als unzulässig zu verwerfen. Der Arbeitgeber darf nicht nach Lust und Laune nach einer Behinderung und damit einem Behindertenausweis fragen.

Die Frage ist nur dann zulässig, wenn eine vorliegende Behinderung sich auf wesentliche(!) Anforderungen des Berufes bezieht. Der Arbeitgeber darf auch nicht nur annehmen, dass eine Behinderung Nachteile bei der Arbeitsausübung haben könnte, die Annahme muss schon begründet sein.

Das bedeutet auch: die pauschale Frage "haben Sie eine Behinderung?" ist wohl nie zulässig und darf deshalb genauso falsch beantwortet werden wie die berühmte Frage nach der Schwangerschaft.

http://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/FAQs/DE/FAQ_Arbeit.html

Edited by Turtle

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