Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

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Sunny85

30 % , Gleichstellung beantragen oder nicht? Welche Vor- bzw. Nachteile?

17 posts in this topic

Guten morgen!

Vor ein paar Tagen ist der Bescheid von meinem Mann gekommen. Er hat jetzt 30% GdB. Ein Behindertenausweis wurde abgelehnt, da die Behinderung ja nicht 50 % beträgt. Jetzt meine Frage: Ist es Sinnvoll einen Gleichstellungsantrag zu stellen? Mein Mann arbeitet noch voll und will das auch auf jeden Fall weiter machen solange er das noch kann. (Er ist Mechaniker) Welche Vor- bzw Nachteile hat diese GdB eigentlich? Oder ist das einfach mal wieder ein Zettel den ich zu den anderen 10.000 Zetteln heften kann? :o) In diesem Schreiben steht auch das sein GdB ab 2000, 20% beträgt. Warum schreiben die so etwas? Kann ich irgend etwas rückwirkend geltend machen?

Hoffe ihr könnt mir / uns da weiter helfen.

LG Sunny

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Mit einer Gleichstellung erlangt man grundsätzlich den gleichen „Status" wie schwerbehinderte Menschen,

die da sind:

-besonderer Kündigungsschutz,

-besondere Einstellungs-/ Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse sowie Berücksichtigung bei der Beschäftigungspflicht,

-Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung,

-Betreuung durch spezielle Fachdienste.

Jedoch nicht:

Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung und besondere Altersrente.

Ich hoffe, das beantwortet Deine Frage.

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Hallo Sunny,

ich habe, als ich die 30% erhielt, gleich beim Arbeitsamt diese Gleichstellung beantragt. Wurde ohne weiteres genehmigt. Bin dann zwar in Rente gegangen, aber ich hatte das halt in der Hand.

LG Bambus

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Vielen Dank das hilft uns schon weiter. Das mit dem Zusatzurlaub stand auch direkt in Fett unter dem Schreiben. :o)

-Als wenn das unser größtes Problem wäre ?!-

Und warum sollen wir das beim Finanzamt mit einreichen? - Bekommen wir Steuervergünstigungen ? :o)

Edited by Sunny85

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Hallo Sunny!

Ich bin auch gerade in der Phase und habe zusammen mit meiner Chefin und dem Integrationsamt folgendes herausgefunden: Mit 50% (bzw. Gleichstellung) steht Dir Ermäßigungszeit zu; das heißt, wöchentlich 1 bis 2 Stunden weniger arbeiten bei vollem Lohnausgleich. Außerdem bedeuten die 50% die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen (bei erreichtem Rentenalter 1 bis 2 Jahre; bei Berufsunfähigkeit entsprechend früher). Interessant ist auch der Zusatz "Dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit" für die Einkommenssteuer (Beiblatt zum Beshcheid; kann befristet oder unbefristet sein). Ich kann an den meisten Tagen noch laufen und "normal" arbeiten und habe diesen Zusatz bereits bei 40% bekommen. Aber ich bekomme am Ende vom Jahr einen Teil meiner Einkommenssteuer erstattet.

Am besten informiert Ihr Euch bei dem für Euch zuständigen Amt für Integration (meist kirchliche Träger), die alles an Info (und Ideen!) haben und gegebenenfalls auch vermitteln können.

LG

Antje

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Hallo Jolama,

herzlich willkommen hier.

Danke für die Info. Ich werde wohl dieses Jahr auch einen neuen Antrag stellen, vielleicht komme ich auf 50%.

LG Bambus

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Guest thomaspahl

Hallo, hallo Bambus,

kommste innen Chat oder gehste KUCHENGANG?

VlG, thopah

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Hallo Jolama,

herzlich willkommen hier.

Danke für die Info. Ich werde wohl dieses Jahr auch einen neuen Antrag stellen, vielleicht komme ich auf 50%.

LG Bambus

Herzlichen Dank!! :-) Und viel Erfolg!

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Hallo Sunny!

Ich weis nicht wie es bei Gleichstellungsantrag ist, aber wenn man die 50% normal bekommen hat. Dann würde ich die 50% auf alle Fälle in die Steuerkarte eintragen lassen. Ist ein steuerlicher Vorteil.

Ich selbe habe keine Arbeit und werde auch keine mehr bekommen. Deshalb habe ich die 50% bei meiner Frau eintragen lassen. Bringt die gleichen Vorteile.

Longracer

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Soweit ich weiß, betrifft die Gleichstellung nur das Berufsleben; sicher kann ich das aber nicht sagen.

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Hallo Bambus,

vielleicht kannst Du hiermit etwas anfangen:

Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können den Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes der Agentur für Arbeit vorlegen und ihre Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen. Sie können von der Agentur gleichgestellt werden, wenn sie – ohne die Gleichstellung – auf Grund ihrer Behinderung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht bekommen oder aber das bestehende Arbeitsverhältnis in Gefahr ist. Vor der Bewilligung der Gleichstellung hört die Agentur den Arbeitgeber und die Schwerbehindertenvertretung an.

Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 und mehr erhalten Nachteilsausgleiche und sind im Arbeitsleben besonders geschützt.

Eine Gleichstellung kommt deshalb nur für das Erlangen oder Erhalten eines geeigneten Arbeitsplatzes in Betracht; aber zum Beispiel nicht für Personen, die weniger als 18 Stunden wöchentlich beschäftigt sind.

Wettbewerbsnachteile auf dem Arbeitsmarkt müssen in jedem Fall auf die Behinderung als wesentliche Ursache zurückzuführen sein. Allein allgemeine betriebliche Veränderungen von denen Nichtbehinderte gleichermaßen betroffen sind, können eine Gleichstellung ebenso wenig begründen, wie fortgeschrittenes Alter, mangelnde Qualifikation oder eine allgemein ungünstige/schwierige Arbeitsmarktsituation.

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Hallo WER,

DANKE erstmal.

Wie ich schon geschrieben hatte, hatte ich die Gleichstellung erhalten, bin dann aber auch bald Rentner geschrieben worden. Hat mir in dem Fall erstmal keine Punkte mehr gebacht, aber gut, es zu haben.

Wurde ja auch nicht in dem Sinn gekündigt, bin von dem Arbeitsverhältnis in den Ruhestand gegangen und hab gleichzeitig einen neuen Arbeitsvertrag für Geringbeschäftige erhalten.

Ob ich die 50% erhalte, steht eh in den Sterne. Ich glaube nicht, aber man kann zumindest den Antrag mal abgeben.

LG Bambus

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Bambus entschuldige. Da hab ich wohl was nicht richtig verstanden.

Ja, ja, man wird halt alt!! ;-)))

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Vielen lieben Dank für die vielen Antworten.

Hilft uns schon etwas weiter. Aber ist ja echt kompliziert immer der ganze Kram mit den Ämtern.

Ich werd mal berichten was bei uns so rauskommt. Vielleicht ja noch eine andere Variante. :o)

LG

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Da ich ganz frisch meinen GdB 30 bekommen habe beschäftige ich mich gerade mit dem Thema Göeichstellung.

Nun habe ich etwas weiter oben folgenden Satz von Jolama gelesen

Mit 50% (bzw. Gleichstellung) steht Dir Ermäßigungszeit zu; das heißt, wöchentlich 1 bis 2 Stunden weniger arbeiten bei vollem Lohnausgleich.

Hat jemand schonmal etwas davon gehört bzw. weiß wo man es nachlesen kann wenn es denn stimmen sollte ?

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Richtet sich nach den jeweiligen Tarifverträgen.

Ein Anrecht darauf???

Nicht in bella Germania, meines Wissens.

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