Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

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laurajana

Behinderten-Ausweis

34 posts in this topic

Ich will einen Behinderten-Ausweis beim Versorgungsamt stellen.

Zur MS kommen noch weitere Diagnosen, wie z.B. Anorexia, Trauma, ... dazu.

Oder stelle ich direkt einen Schwer-Behinderten-Ausweis?

Kann ich das überhaupt, wird das vom Versorgungsamt bestimmt?

Ein Antrag auf Erwerbsminderungs-Rente wurde gestellt, ebenso Betreutes Wohnen. Pflegestufe1 soll folgen.

Kann mir jemand raten?

Danke!

die verirrte jana

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Hallo Jana,

erstmal ein herzliches willkommen!

Beim zuständigen Versorgungsamt sellst Du den Antrag. Dazu reicht ein formloses Schreiben aus.

Dem Schreiben legst Du eine ärztliche Bescheinigung über die Art der Behinderung bei. Mit deinem Arzt besprichst Du zuvor die Beantragung des Ausweises.

Das Versorgungsamt schickt Dir dann den amtlichen Antragsvordruck zu, den Du ausgefüllt zurücksenden musst.

Das Versorgungsamt setzt sich dann mit den behandelnden Ärzten in Verbindung und fordert ergänzende ärztliche Unterlagen und Gutachten an.

Vom Versorgungsamt erhälst Du dann evtl. einen Bescheid über die Einstufung deiner Behinderung sowie den Schwerbehindertenausweis zugesandt.

Die Feststellung des Grades der Behinderung und der zuzuerkennenden Merkzeichen wird dann vom Versorgungsamt auf Grundlage der von deinen behandelnden Ärzten vorgelegten Unterlagen und Gutachten getroffen

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Hallo Jana,

auch von mir ein herzliches Willkommen.

Ich habe beim Versorgungsamt angerufen und sie haben mir die ganzen Unterlagen zugeschickt.

Wünsche Dir viel Glück.

LG Bambus

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Guten Abend WER? !

Vielen, vielen Dank für die so schnelle Antwort! Besonders gefällt mir, dass Du nicht in Floskeln geantwortest hast, die Schritte sind für mich nachvollziehbar. Ichwerde es genauso machen.

Danke!

die verirrte jana

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Guten Abend Bambus!

Ja, der direkteste Weg. Hat es funktioniert?

Ich danke Dir!

LG,

die verirrte jana

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Hallo Jana,

naja geklappt...

Zuerst hab ich 20% bekommen, drei Jahre später 30%.

Habe dann beim Arbeitsamt den Gleichstellungsantrag gestellt und ihn problemlos genehmigt bekommen.

Ich wollte im Herbst nochmal einen neuen Antrag auf Erhöhung stellen. Ob es klappt? Ich weiß nicht, aber stellen kann man ihn ja mal.

LG Bambus

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Hallo Bambus!

Wozu stellt man einen Gleichstellungsantrag? Und falls nötig, wird er beim Arbeitsamt gestellt?

Glaube, ich habe mich ganz schön verirrt ... :)

jana

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Hallo Jana,

so kompliziert ist das nicht. Als Schwerbehindert gilt man mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50%, mit allen damit verbundenen Nachteilsausgleichen.

Bei einem Grad der Behinderung von ab 30% kann man einen Antrag auf Gleichstellung stellen, was bedeutet, dass man denselben Kündigungsschutz bzw. die gleiche Behandlung bei einer Einstellung wie ein Schwerbehinderter hat.

Vorraussetzung für die Gleichstellung ist, dass der Arbeitsplatz bedroht ist, oder man ohne Gleichstellung weniger Chancen auf Erlangung eines Arbeitsplatzes hat.

Wenn du noch Fragen hast, her damit

Liebe Grüße Sabine

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Hallo jana,

Bine hat es ja bereits sehr gut beschrieben.

Danke Bine.

LG Bambus

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Hallo Jana,

wie zuvor schon teilweise geschrieben, mit einer Gleichstellung erlangt man grundsätzlich den gleichen „Status" wie schwerbehinderte Menschen als da sind:

besonderer Kündigungsschutz,

besondere Einstellungs-/ Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse sowie Berücksichtigung bei der Beschäftigungspflicht,

Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung,

Betreuung durch spezielle Fachdienste.

aber nicht:

Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung und besondere Altersrente.

Gleichgestellt kann werden:

Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 oder 40 (nachgewiesen durch einen Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes),

die infolge ihrer Behinderung einen geeigneten Arbeitsplatz (im Sinne von § 73 SGB IX) nicht erlangen oder nicht erhalten können.

Eine Begründung und Formulierung zum Gleichstellungsantrag könnte so aussehen:

Es liegen bei mir gesundheitliche Einschränkungen vor, die meine berufliche Belastbarkeit tangieren

(einschränken). Die weitere Verschlechterung meiner gesundheitliche Situation muss befürchtet werden.

Innerhalb der Firma XY besteht keine Umsetzungsmöglichkeit auf einen anderen Arbeitsplatz, der meiner gesundheitlichen Situation angepasst ist.

Aufgrund der vorliegenden Erkrankung muss darüber hinaus mit eintretenden Arbeitsausfällen aufgrund medizinischer Erfordernisse gerechnet werden, die zu einer weiter erhöhten Arbeitsplatzgefährdung führen.

Man muss aber genau überlegen, ob man einen Gleichstellungsantrag stellt. Mit diesem könnte man zwar in Zukunft leichter einen neuen Arbeitsplatz bekommen, aber genauso kann es passieren, dass man schwieriger einen Arbeitsplatz bekommt. Der Grund liegt darin, dass viele Arbeitgeber aufgrund des erweiterten Kündigungsschutzes Angst davor haben, solch einen Arbeitnehmer einzustellen.

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Man muß sich eigentlich nicht genau überlegen ob man einen Antrag stellt oder nicht, sondern vielmehr, ob man dem Arbeitgeber etwas von seiner Behinderung sagen will oder nicht.

Denn auch wenn ich Schwerbehindert bin, bin ich nicht automatisch verpflichtet dies meinem Arbeitgeber auch mitzuteilen.

LG

Bine

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Wenn der Arbeitgeber nicht fragt, hat man Glück gehabt.

Aber wenn der Arbeitgeber fragt, muss der Arbeitnehmer diese Frage wahrheitsgemäß beantworten. Eine falsche Antwort kann Konsequenzen haben. Die Falschbeantwortung kann zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen, wenn das Vertrauen in den Arbeitnehmer nicht mehr vorhanden ist.

Kann oder darf die vertraglich geschuldete Tätigkeit von einem Schwerbehinderten nicht ausgeübt werden und erfährt dies der Arbeitgeber nachträglich, ist auch eine personenbedingte Kündigung möglich.

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Das ist grundsätzlich richtig,

aber ein Arbeitgeber wird sich hüten diese Frage zu stellen.

Es ist zwar noch nicht gesetzlich fixiert, aber es ist davon auszugehen, dass die Frage nach einer Behinderung genauso unzulässig ist, wie die Frage nach beispielsweise einer Schwangerschaft,

Man ist auch nicht verpflichtet seine Behinderung zu offenbaren, es sei denn man kann die Tätigkeit nicht bzw. nur eingeschränkt ausüben. Hierbei kommt es auf den Zeitpunkt der Einstellung an, und nicht auf eine Prognode für die Zukunft.

LG

Bine

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>> aber ein Arbeitgeber wird sich hüten diese Frage zu stellen<<

Ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen, das stimmt nicht ganz, denn man braucht ja nur die Schwerbehinderteneigenschaft als solche, nicht aber die Art der Behinderung mitzuteilen. Die Frage nach einer gesetzlich festgestellten Schwerbehinderung muss auf alle Fälle wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Aus diesen Beschäftigungsverhältnissen ergeben sich dann für den Arbeitgeber auch eine Reihe von Vorteilen:

Laut Gesetz muss ein Arbeitgeber der mindestens 20? Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter beschäftigt, seit 2006 mindestens 6 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen (§ 71 Abs. 1 SGB IX) . Wird diese Maßgabe unterschritten, muss er eine Ausgleichsabgabe zahlen.

Wegen der sich aus der Schwerbehinderung ergebenden Besonderheitendes AN hat der Arbeitgeber natürlich ein berechtigtes großes Interesse an der Kenntnis der vorliegenden Schwerbehinderung.

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Es ist wiederum richtig, dass man nichts zu der Art der Behinderung sagen muß, wobei man auf befragen mitteilen muß, wenn man durch die Behinderung die Tätigkeit nur einschränkungt ausüben kann.

Dass ein Arbeitgeber daran interressiert ist seine Behindertenquote zu erfüllen ist auch richtig, in vielen Fällen dominiert (ähnlich wie bei den meisten von uns) aber die Angst vor dem Ungewissen.

Aber ich glaube wir verwirren Jana nur, anstatt ihr zu helfen.

Bei der Frage ob man einen Gleichstellungsantrag stellen soll oder nicht, kommt es meines ERachtens auf die Art der Stelle an, auf die man sich zu bewerben gedenkt.

Im öffentlichen Dienst und in sehr großen Firmen, kann dies von großem Vorteil sein, da diese in der Regel sehr bemüht sind, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, und da hier-falls vorhanden-die Vertrauensperson der Schwerbehinderten am Auswahlverfahren beteiligt ist.

Bei kleinen Firmen kann es eher hinderlich sein.

LG

Sabine

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Hallo WER? !

Euer Wissen beeindruckt mich und hilft mir sehr. Alles Dinge, von denen noch nie gehört.

Besonderen Dank für das Beispiel der Begründung zum Gleichstellungsantrag und der damit verbundenen Mühe. Tatsächlich wäre es mir nicht möglich gewesen, die Begründung in dieser Art zu formulieren. Auch großen Dank für Deine Erläuterungen, das Verstehen macht es schon einfacher.

Nun werde ich beim Versorgungsamt einen Antrag zum Behinderten-Ausweis stellen, ich hoffe so, dass es klappt, …

Eine weitere Frage habe ich Sabine gestellt und erhoffe mir, auch von Dir Hilfe/Rat zu bekommen.

Viele herzliche Grüße,

die verirrte jana

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Hallo Sabine,

verirrt und verwirrt, musste schmunzeln über den Ausdruck. Wie auch an WER? – vielen Dank für Deine Erläuterungen und somit Hilfe!

Nun habe ich tatsächlich eine Frage:

Mit Hilfe eines Mitarbeiters der DRV habe ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Nun frage ich mich, ob ein Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente nicht sinnvoller gewesen wäre. Oder folgt diese Rente auf die Erwerbsminderungsrente sozusagen automatisch?

Zu der MS habe ich noch weitere 6 Diagnosen und die gehen zum größten Teil auch noch Hand in Hand. Der Alltag ist von mir ohne Hilfe nicht mehr zu schaffen.

Kannst Du mir raten?

LG

die verirrte jana

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Hallo Laurajana,

die Erwerbsminderungsrente ist an die Stelle der früheren Berufsunfähigkeitsrente getreten, und fällt etwas geringer als diese aus. In der Regel ist der Empfänger der Erwerbsminderungsrente darauf angewiesen, einen Teilzeitjob anzunehmen.

Beide Arten der Erwerbsminderungsrente werden für einen Zeitraum von drei Jahren gewährt. Nach drei Jahren wird geprüft, ob sich der Zustand des Rentners verbessert hat. Ist es unwahrscheinlich, dass sich der Zustand des Rentners bessert, wird die Rente unbefristet gewährt. Die unbefristete EU Rente wird grundsätzlich auch gewährt, wenn sich der gesundheitliche Zustand des Anspruchsberechtigten nach drei Überprüfungen nicht geändert hat, der Rentenempfänger also bereits neun Jahre EU Rente bezieht.

Unterschieden werden ferner teilweise und volle Erwerbsminderung. Gemäß § 43 SGB VI liegt eine teilweise Erwerbsminderung vor, wenn der Antragsteller nur noch drei bis unter sechs Stunden pro Tag tätig sein kann, während eine volle Erwerbsminderung dann gegeben ist, wenn eine Tätigkeit weniger als drei Stunden täglich ausgeübt werden kann.

Die Erwerbsunfähigkeitsrente wird gewährt, wenn eine Person aus medizinischer Sicht nicht mehr erwerbsfähig ist. Bei der medizinischen Untersuchung wird festgestellt ob noch eine (Rest)-Erwerbsfähigkeit besteht, denn die Erwerbsunfähigkeitsrente wird nicht gewährt, wenn die Möglichkeit besteht andere (auch nicht erlernte) Berufe ausgeübten zu können. Ein Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente liegt nur dann vor, wenn der Patient mindestens 60 Monate versichert war und in den letzten 5 Jahren 36 Versicherungsbeiträge entrichtet hat.

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ich habe auf anhieb die teilweise erwerbsminderungsrente auf dauer bekommen, anhand des reha-berichts. habe aber gehört, dass trotzdem nach einer bestimmten zeit ein schreibne kommt wg. überprüfung, dass das aber in dem fall eine reine formalie sein soll.

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Hallo Jana,

denke Wer? hat deine Frage ausführlich beantwortet, oder hast du noch fragen?

Die Mühlen der Bürokratie mahlen oft sehr langsam, aber keune Angst, dass wird schon.

Wenn du Hilfe brauchst - immer wieder gerne.

LG

Sabine

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Ich habe im September 2010, ca. 1/2 Jahr nach Beantragung des Schwerbeschädigtenausweises, Post vom Versorgungsamt bekommen, daß ich vorläufig für ein Jahr einen GdB von 50 % anerkannt bekomme. Daraufhin habe ich dann auf Arbeit meine MS-Erkrankung mitgeteilt. Habe erst am 1.4.2009 dort in der Altenpflege angefangen. Zu dem Zeitpunkt (9/2010) habe ich 40 Std. im 3-Schicht-System gearbeitet.

Ich sollte dann einen formlosen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung (20 Std.) stellen. Habe ich dann auch gemacht und war somit ab Oktober nur noch Teilzeitkraft ohne Nachtdienste.

Im November habe ich dann einen Rentenantrag gestellt. Beim Ausfüllen hat mir eine Freundin geholfen, die bei der LVA arbeitet. Sie meinte, ich müsse da nicht angeben, ob Voll- oder Teilverrentung, das entscheide der Rententräger.

Da mein Arbeitsvertrag zum 31.3. 2011 ausgelaufen ist, habe ich ihn auch nicht verlängert und war somit erstmal arbeitslos.

Im Juli oder August 2011 erhielt ich dann Post von meiner Rentenkasse, daß eine volle Erwerbsunfähigkeit rückwirkendd zum 1.4.11 gegeben ist und ich somit EU.Rente erhalte. Habe dann eine Nachzahlung erhalten, wovon das bis dahin gezahlte Arbeitslosengeld komplett abgezogen wurde.

Ich hoffe, ich konnte Dir hiermit die ein oder andere Frage beantworten.

LG Anett

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Hallo,

ich steh auch grad vor der Frage: Behindertenausweis beantragen, oder nicht. Meine Chefin und andere haben mir dazu geraten. Nur ich bin nicht sicher, ob das jetzt "schon" Sinn macht. Habe die Diagnose "sicher" seit Anfang des Jahres (Verdacht auf...seit August letztem Jahr). Habe keine meiner Ansicht nach großen Einschränkungen und denke daher, dass da eh nix bewilligt wird... Hat jemand von euch da Erfahrungen? Gilt man schon als "behindert" mit der Diagnose MS? Danke für Euer Feedback!

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guten morgen!

früher mal war das so. hat sich aber vor ein paar jahren geändert und heute kriegt man zumeist zunächst mal gdb 30, es sei denn man ist schon auf rolli o.ä. angewiesen.

die gleichstellung hat zunächst mal arbeitsrechtliche auswirkungen, wobei es leider so ist, wenn man einen mitarbeiter loswerden will, dann klappt das trotzdem!

und sonst: vorzüge je nach merkzeichen bzw gdb (das sind keine prozent; sondern grade! die temperatus ist ja auch nciht 20%, sondern 20 Grad!), paar steuerliche gibt es auch noch.

generell aber kann man sagen, wenn man nicht mehr voll arbeitsfähig ist, zuerst rente beantragen und erst danach die arbeitszeit reduzieren. sonst kann es in die hose gehen, weil sich eine spätere erwerbsminderungsrente bzw. die altersrente halt auch den geleisteten beiträgen errechnet, und die sind bei teilzeit ja geringer.

ich habe persönlich die erfahrung gemacht, aber das auch von vielen anderen gehört, dass die drv recht problemlos arbeitet - es dauert halt -, aber die versorgungsämter sich eher querstellen. als ob man sich sowas wie die ms freiwillig raussuchen würde ...

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Hallo Claudia, da muss ich dir leider Recht geben. Rehaantrag ging ganz problemlos. Die Beratung zur Rente auch, obwohl ich sie nicht in Anspruch nehmen werde.

Aber vom Versorgungsamt habe ich erst auf Nachfrage eine Eingangsbestätigung des Schwerbehinderten-Antrages bekommen. Von Bescheid noch gar nicht zu reden. Den Antrag hat bei mir der Sozialdienst in der Reha gemacht.

lg sanne

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ich weiß da ehrlich gesagt nicht, ob ich die nerven soll und nachfassen oder leiber nicht. reagieren die dann genervt und machen gar nichts oder genervt und machen was, damit man endlich ruhe gibt.

den sba hab ich vor einem jahr gestellt, dann vor einen tag vor weihnachten kamen die mit gdb 30 an. ich widerspruch eingelegt, zugegebenermaßen erst in diesem jahr (alles andere war '11), aber vor mitllerweile knapp 4 monaten und seither ... NIX

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