Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

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Hans#

Antrag auf EU Rente abgelehnt – Widerspruch erheben

12 posts in this topic

Die Ablehnung meines Antrages auf EU Rente habe ich heute erhalten.

Die Deutsche Rentenversicherung hält mich für voll arbeitsfähig in meinen Beruf als SAP Basis Systemadministrator.

Ich bin Baujahr 1956, seit April 2011 Zeit beziehe ich ALG1.

Die MS wurde im Dezember 2011 diagnostiziert.

Die „Begutachtung“ durch die von der DR beauftragten Neurologin dauerte ca. 30 Minuten wovon ca. 20 Minuten für die Darstellung meines Lebenslaufes verwendet wurden. Untersucht wurden lediglich meine Bein- und Hautreflexe.

Kam mir damals schon alles ziemlich merkwürdig vor.

Ich bin nicht in der Lage irgendeine Beschäftigung länger durchzuführen.

2 bis 3 Stunden im Haushalt oder Garten reichen und ich muss erst einmal hinlegen und wieder Kraft schöpfen.

Ich bin in keiner Weise mehr Stress resistent, kleine Problemchen reichen schon und meine Nerven liegen blank.

Meinem stressigen Job bin in keiner Weise mehr gewachsen.

Jetzt bleibt mir noch das Rechtsmittel Widerspruch.

Wo finde ich qualifizierte Unterstützung bei diesem Rechtsweg?

Ich habe bis jetzt keine Reha beantragt, würde die evtl. nützlich sein für die EU Rente?

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Guest BiKo

Hallo Hans,

mir wurde gesagt, Reha nützt. Weil die Rentenversicherung sehen will, dass man alles versucht hat, um wieder arbeitsfähig zu sein. Und wenn alles ausgeschöpft ist, und man kann immer noch nicht arbeiten, geben sie einem eher ne Rente. Der Bericht der Reha soll da auch hilfreich sein.

Ich kann Dir nur empfehlen, Mitglied im Sozialverband VdK zu werden. Die helfen einem sehr gut, auch beim Ausfüllen von Formularen, etc. Und die haben immer gute Tips, was man noch unternehmen könnte, wenn was nicht klappt. Hoffe, das bringt Dir was und Du kriegst die Rente bald durch!

Lg, BiKo

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Hallo,

ich würde dir zusätzlich zum Widerspruch eine Reha empfehlen. Wenn dort festgestellt wird dass du nicht mehr oder nicht voll arbeitsfähig bist, hat das einen großen Einfluß auf die Bewilligung. lg sanne

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... außerdem ist der Sozialdienst in solchen Einrichtungen immer sehr fit und hat viele gute Ideen bzw. hilft vieles noch während der reha zu regeln.

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Hallo Hans!

Das Dein Rentenantrag abgelehnt wurde, ist schon fast normal. Mir wurde mal von einer privaten Arbeitsvermittlung erklärt, Die DRV lehnt fast grundsätzlich alles ab, wenn sie Soll schon fast erfüllt haben, Mir ging es genauso, meine wurde auch abgelehnt. Habe auch einen Rehaantrag bekommen. <ihn aber ausgefüllt zurückgeschickt, War mittlerweile auf Reha gewesen. Die Reha-Ärzte habe sehr viele rechte, wenn die schreiben, das Du nicht mehr arbeitsfähig bist, dann glaubt es die DRV. Ich bin auch noch gespannt, wenn ich von der DRV was höre wegen meines Widerspruchs. Fülle den Rehaantrag aus und werdeMitglied beim VDK. Kostet nur ein paar wenige Euros. Aberüber den VDK tust Du Dir leichter und schonst Deine eigenen Nerven.

LGLongracer

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Hallo Hans,

ich kann mich den andern nur anschließen. Beantrag erstmal ne Reha, dann sehen die, dass du gewillt bist wieder ins Berufsleben zurück zu kehren wollen. Der Bericht der Rehaärzte hat anscheindend doch mehr Gewicht als alles andere. Dann geh zum VdK die sind fit in solchen Sachen und können dir sicher kompetent helfen.

Wünsch dir viel Glück

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Guest Goslarmalen

Hallo Hans,

ich rate Dir in jedem Fall einen Antrag auf Reha bei der DRV zu stellen. Der Rehabericht und hier besonders die sozialmedizinische Einschätzung sind für die DRV eine Grundlage für die Entscheidung .

Auf Grund Deines Geburtsjahrganges gilt für Dich Übergangsrecht in Hinblick auf den Berufsschutz für eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Das heißt, dass Du Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente hast, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen Deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Dies lässt sich natürlich in der Reha am besten feststellen.

Ich rate Dir auch einen Widerspruch gegen den Rentenbescheid einzulegen. Dies macht allerdings nur Sinn, wenn Deine Ärzte Deinen Rentenantrag auch qualifiziert stützen. Es macht also viel Sinn erst mal mit dem Arzt zu sprechen.

Falls Dein Arzt Deinen Rentenantrag nicht stützt, kannst Du jederzeit, insbesondere nach der Reha einen neuen Antrag stellen..

Der Widerspruch und auch ein eventuelles Klageverfahren vor dem Sozialgericht bedürfen eines kompetenten Rechtsbeistandes. Falls Du Mitglied in einer Gewerkschaft bist, hast Du über diese Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht und solltest Dich mit Deiner Gewerkschaft in Verbindung setzen.

Du musst nun überlegen, welchen Schritt Du nun einleiten willst. Ich rate Dir zuerst mit Deinen Arzt über Deine Erfolgsaussichten sprechen.

Ich wünsche Dir viel Glück und gutes Gelingen

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Als ich meine Rente beantragt habe, hatte ich gleich bei der BfA gefragt, ob ich einen Antrag auf Reha gleich mitstellen kann.

Wußte das es Reha vor Rente heißt.

Die nette Dame sagte mir, das die Reha eh abgelehnt werden würde, denn die BfA geht nicht davon aus, das ich mich zur Reha noch anstrengen würde, weil ich eh Rente beantrage.

Mh, also stellte ich nur den Rentenantrag. War mir zwar nicht so recht, aber was sollte es.

Brauchte auch nicht mehr zur Reha,war allerdings ein Jahr vor Rentenantrag zur Reha, und bekam die volle Erwerbsminderung bis zum normalen Rentenbeginn.

LG Bambus

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Liebe Leute,

vielen Dank für eure Informationen.

Bis November 2011 war MS für mich kein Thema, dann hatte ich eine Gesichtslähmung.

Diese trat zeitgleich zu einem Termin bei meinem HNO auf.

Der überwies mich sofort in das Krankenhaus in dem er als Belegarzt tätig ist.

Am nächsten Tag ergab das MRT den Verdacht auf MS.

Das Krankenhaus hat keine Neurologie, schickte mich mit den Bildern zum Neurologen neben der Klink.

Er bestätigte die Diagnose, Klarheit sollte eine Rückenmarkspunktion bringen.

Die Gesichtslähmung heilte währen des 10-tägigen Krankenhaus Aufenthaltes weitgehend ab.

Ende Dezember dann die Prozedur mit der Gewissheit ich habe MS.

Und zwar schon seit ca. 20 Jahren.

Diverse unerklärliche Erkrankungen in meiner Vergangenheit wurden als MS Schübe diagnostiziert.

Mit der Klinikdiagnose dann zurück zum Neurologen, dem neben der Klinik.

Er hat sich Zeit für mich genommen und mir Zeit gelassen zu entscheiden wie es mit der Behandlung weiter gehen soll

Zudem leide ich seit ca. 15 Jahren an Neurodermitis.

In 2010 war es ganz schlimm. 5 Monate mehrere Klinikaufenthalte, insgesamt 10 Monate AU, darauf habe ich meine Stelle verloren.

In 2008 und 2009 waren es schon einige Klinikaufenthalte, insgesamt 9 Monate AU.

Mein Arbeitgeber hatte leichtes Spiel mich los zu werden.

In 2011 ging es weiter, ein Neurodermitis Schub nach dem anderen.

Heute nenne ich es Fatigue, damals dachte ich die Neurodermitis Schübe ziehen mir den Saft aus dem Akku.

Der Neuro riet mir im Januar den Rentenantrag zu stellen.

Habe ich dann zum 1.2.12 getan.

Also werde ich als nächstes ein Gespräch mit ihm führen welche Möglichkeiten der Unterstützung er hat.

Widerspruch werde ich auf jeden Fall erheben.

Eine Reha werde ich auch beantragen.

Besteht da Aussicht auf Erfolg nachdem bereits ein Rentenantrag läuft?

Oder ist es klüger keinen Widerspruch zu erheben wegen Reha?

Ab wann hat man bei einer Mitgliedschaft beim VDK „Rechtschutz“ ?

Edited by Hans#

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Hallo Hans,

ich habe leidre wenig Ahnung von Rentenanträgen, kann dir aber sagen, dass man mir bei der VDK sofortigen Rechtschutz, sogar in einem Klageverfahren zugesichert hat, falls ich den Mitgliedsbeitrag für ein Jahr rückwirkend bezahle, was ich dann auch getan habe.

LG

Bine

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Würde auch VDK empfehlen, kostet nicht viel und die kennen sich aus. Bin noch nicht Mitglied, aber mein Dad (der Mitglied ist) empfiehlt es mir für genau solche Fälle immer wieder. Sache ist doch die: Man selber ist wohl eher kein Fachmann und bevor man dann "schwimmt", nicht genau weiss..!

Nebenbei hör ich bzgl. Rentenantrag und allem anderen, was es so mit Ämtern gibt, regelmässig: Erstmal lehnen sie ab.. und bei Widerspruch sieht´s auf einmal ganz anders aus.

Ein bisschen wie "Wer sich nicht wehrt..."

LG

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also. in sachen eu-rente solltest du wirklich zunächst in die reha. wenn das dann entsprechend im reha-bericht drinsteht, dauert es nur ein paar monate, wie bei mir. geht dann aber ganz problemlos und ohne weitere gutachter o.ä.

zum vdk: muss mich wiederholen, aber ich kann den nicht wirklich empfehlen. mag auf die mitarbeiter der jeweiligen niederlassung ankommen, aber als ich wegen des sba mit dem vdk in verbindung war, hat man mir sogar geraten, den widerspruch zurückzuziehen!! so doof war ich nun nicht. wer eine rechtsschutzversicherung hat, kann sich ja auch einen spezialanwalt für sozialrecht suchen und das mit dem durchziehen. je nachdem, wie der bescheid jetzt ausfällt, seitens des versorgungsamtes, werde ich das so machen.

das nervige bei der eu-rente war, dass die einen gesagt haben, das komme automatisch, andere haben gesagt, da geht nichts automatisch aber konkret konnte keiner was mitteilen. mit einem entsprechenden qualifizierten reha-bericht ist es bei mir schon automatisch gtegnagen. nach vier monaten shcickte die drv den ganzen packen antragsformulare und dann hat es noch vier wochen gedauert, bis der endgültige bescheid da war

also dran bleiben!

Edited by claudia19

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