Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

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hexschle

GdB 40

27 posts in this topic

Hallo,

habe heute meinen Bescheid mit GdB 40 bekommen.

Habe ich dadurch irgendwelche Vorteile oder erst mit 50? Bzw. kann ich das irgendwie noch auf 50 beantragen? Denn dann bekommt man ja 5 Tage Zusatzurlaub, Kündigungsschutz, usw.?

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Hallo hexschle !

Sehe beim Versorgungsamt rein da steht all das drin was du für vorteile hast . Zbs Steuervergünstigung usw .

Oder frage da nach . LG Silke

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Hallo Hexschle,

erst ab 50 % hast Du Kündigungsschutz usw. Mit 40 % hast Du zumindest schon mal einen Steuerfreibetrag und kannst dich Gleichstellen lassen, sollte Dein Arbeitsplatz in Gefahr sein.

Aber 40 % sind immerhin schon mal ein Anfang. :-)

LG Alex

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Hi, auch wenn sichs doof anhört, aber bedenkt bei dem Wort "Kündigungsschutz" doch bitte, dass niemand unkündbar ist.. mit nem gewissen GdB wirds nur bissl umfassender für den AG, zu kündigen. Mehr nicht (O-Ton meines Arbeitsrecht-RA: dauert nur länger, aber abgenickt wird immer. Mit Glück höhere Abfindung, damits schneller geht"). Aber immerhin das.

Die gerne gehegte Vorstellung der "Unkündbarkeit".. ist, wie die Vanitas-Dichter sagen würden, "eitel", sprich für eine hoppsala-Desillusionierung stets geeignet :-(

Gleichstellung geht ab 30.

Ansonsten gibts ab 25 schon ne Steuervergünstigung, was ja auch schon mal nett ist.. und einfach mal Amt fragen, die scheinen das durchaus unterschiedlich zu handhaben: Manche schicken sofort Info mit, andere hüllen sich dezent in Schweigen (frei nach dem Motto "Pech, wenn nicht fragen" ?).

Und weiß der Henker, warum ich das Gefühl nicht los werd, die Ämter entscheiden gerne erstmal auf nen recht niedrigen GdB.. denn vielleicht ist das für die ein oder andere Seite günstiger? (wahlweise nicht für unsereinen, wenn man dann nix macht.. ich ringe ja noch mit mir, einfach weil ich von Papierkram, Ämtern &Co gut genug hab. Aber eigentlich wärs besser.. ich weiß).

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Guest Goslarmalen

Hallo Hexschle,

der GdB 40 ist erst mal ein Anfang. Du kannst gegen den Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen oder später einen Verschlimmerungsantrag stellen. Für den Widerspruch solltest Du Dir einen im Sozialrecht kompetenten Vertreter also DGB Rechtsschutz, Sozialverband oder einen auf Sozialrecht spezialisierten Rechtsanwalt suchen. Zunächst rate ich Dir, mit Deinem behandelnden Arzt über die Erfolgsausicht des Widerspruchs zu sprechen. Man muss ja kein unnützes Verfahren führen. Wenn sich Dein Gesundheitszustand verschlechtert, kannst Du jederzeit einen Verschlimmerungsantrag stellen. In den letzten Jahren sind die Voraussetzungen für die Gewährung eines GdB immer weiter verschärft worden. Erst mit einem GdB von 50 ist man Schwerbehinderter im Sinne des SGB IX. Das bedeutet, dass man Anspruch auf 5 Tage mehr Urlaub und besonderen Kündigungsschutz hat und die Voraussetzung erfüllt , früher in eine Altersrente zu gehen. Ab einem GdB 30 kann man sich bei Agentur für Arbeit gleich stellen lassen, wenn der Arbeitsplatz gefährdet erscheint. Die Gleichstellung gilt nur für den besonderen Kündigungsschutz und bedeutet, dass der Arbeitgeber immer vor Ausspruch einer Kündigung die Zustimmung der Hauptfürsorgestelle einholen muss.

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Hi,

denk mal drüber nach, Widerspruch einzulegen. Ist oft erfolgreich.

Bei Ablehnung des Widerspruchs kannst Du "Gleichstellung" beantragen - dann hast Du Kündigungsschutz und Zusatzurlaub wie bei 50%.

Bei Ablehnung bleibt auch immer noch die Möglichkeit, in einigen Monaten einen Verschlimmerungsantrag zu stellen. Dazu reicht ein formloser Brief mit Angabe der Verschlimmerung. Neue Befunde beilegen!!!!! Und vorher mit den behandelnden Ärzten über den Antrag reden. Das hilft !!!!

LG mehrjungfrau

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Hallo zusammen ,

ich habe den Gdb. 40 und habe mich Gleichstellen lassen .

Allerdings gibt es keinen Zusatzurlaub !!!

Grüße Kara55

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Guest BiKo

Hallo Kara,

herzlich Willkommen bei uns! Und Glückwunsch zur Gleichstellung.

Lg, BiKo

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Hi, kann Kara nur zustimmen: die zusätzlichen Urlaubstage gibts bei Gleichstellung nicht.

Siehe z.B. auch hier

http://www.schwbv.de/gleichstellung1.html

Ebenso:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26182/zentraler-Content/A08-Ordnung-Recht/A081-Schwerbehindertenrecht/Allgemein/Gleichstellung-mit-schwerbehinderten-Men.html

Da findet Ihr auf jeden Fall alles Grundlegende mal zusammengefasst (ich denk jetzt auch an die, die hier reingucken und noch keine oder wenig Ahnung haben)

Edited by SchnickSchnack

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Hey, vielleicht kann´s mir einer von Euch sagen, das war nämlich immer der Grund, warum ich keinen verschlechterungsantrag gestellt hab:

Wenn ich den jetzt stelle, dem auch stattgegeben wird (ich denke mal, mit 3 bleibend tauben Fingern und immer mal wieder Schub dürften schon >20° "drin sein").. sieht mein Arbeitgeber das dann? Ich mein es heißt ja z.B. immer "Freibeträge werden in der Lohnsteuerkarte eingetragen".. aber 1. gibbet ja ne LSK in dem Sinne gar nimmer.. und ich fände es ja auch logisch, dass nicht mein AG was mit ddem Freibetrag zu tun hat sondern das später im Rahmen einer Szteuererklärung berücksichtigt wird.

Hintergrund: Ich hab grad endlich mal wieder nen Job, der ist befristet, aber definitiv ne Optipon auf Verlängerung. Seitdem ich aber fröhlich in den letzten Jahren jeden Job losgeworden bin (sei es in Probezeit, sei es nach Probezeit), sobald irgendwer auch nur irgendwie was von ner chron. Krankheit mitkriegte, bin ich da quasi ein gebranntes Kind und hab keine Lust, womöglich schon wieder den Abflug machen zu dürfen.

Also sieht mein AG das? Bzw. muss ich es ihm aus steuerlichen Gründen mitteilen? Das mit dem gleichgestellt und bliblablub weiß ich, ist ein anderes Thema und darum geht´s hier definitiv nicht.

Das Tolle ist ja auch, ich halt die entscheidenden Leute in dieser Firma wirklich für so .. mir fällt grad kein Wort ein? Jedenfalls dass sie mich deswegen nicht gleich abschieben.. aber hey, irgendwie ham wa alle schon Pferde kotzen sehen, oder?

Würd mich freuen, wenn mir vielleicht wer einfach mal sagen kann, wie das bei ihm/ihr ist.

Schönes Wochenende!

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Hallo Schnick Schnack,

den Verschlechterungsantrag würde ich auf alle Fälle stellen.

Bei der Lohnsteuer sieht dein AG nur, dass ein Freibetrag bei der LSTK eingetragen ist, nicht aber für was. Geht ihn auch nichts an, denn es kann für alles Mögliche sein.

Bekommst Du eine Lohnsteurermäßigung, musst Du am Jahresende die Einkommensteuererklärung abgeben, auch wenn du keine andere Einkuftsarten hast.

Einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung und Eintrag in der Lohnsteuerkarte kann jedes Jahr bis zum 30. November beim Finanzamt gestellt werden. Der Jahresfreibetrag wird auf den Zeitraum von der Antragsstellung bis zum Jahresende gleichmäßig verteilt.

Die Freibeträge für 2012 werden in die Lohnsteuerkarte 2010 eingetragen. Antragsfrist: 30.11.2012.

Schau mal hier rein, vielleicht beantwortet es Dir einige Fragen!

http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Haeufig_gestellte_Fragen/Lohnsteuerabzug_und_Lohnsteuerermaessigung/default.php?f=muenchen&c=n&d=x&t=x

Edited by W E R ?

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Guest Goslarmalen

Hallo Schnick Schnack,

den Verschlimmerungsantrag stellst Du beim Versorgungsamt. Davon erfährt Dein Arbeitgeber nichts. Die steuerlichen Vorteile kannst Du im Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen. Anders ist es beim Gleichstellungsantrag. Dieser wird bei der Agentur für Arbeit gestellt. Hier muss der Arbeitgeber eine Stellungnahme abgeben. Das würde ich mir in einem befristeten Arbeitsverhältnis auch überlegen.

Ich wünsche Euch allen ein schönes sonniges Wochenende.

LG

Goslarmalen

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@WER und Goslarmalen: Ha, da hab ich ja schon mal mehr Ahnung, super!

Das mit Gleichstellung war auch ein guter Hinweis, klar, es ist ja mir überlassen, ob ich das will (in diesem Falle eben nicht).

Und jetzt geh ich mal den Link besuchen :-)

Danke Euch beiden!!

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Hallo An Alle!

Ab wann bekommt man eigentlich steuerliche Vergünstigungen? Ich habe immer gedacht, ab einem GdB 50?

Ich habe einen GdB 30.

Vielleicht hat ja jemand Ahnung davon?

LG Mares

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Hallo Mares!

>>Teil 2 des SGB IX enthält „Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen ( Schwerbehindertenrecht)“ – vor allem im Arbeitsleben. Schwerbehinderte Menschen sind Personen, bei denen aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt (SGB IX §2 Abs. 2). Sie stehen unter einem besonderen rechtlichen Schutz.<<

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@Mares bei einem GdB von bekommst Du eine Steuerermäßigung von 310 Euronen im Jahr.

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Hallo Fenix!

Meinst Du einen GdB von 30?

LG Mares

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Jupp, Nalles Tabelle hab ich auch mal gefunden und denk mir, wenn "mein" Amt auch wohl von nix ne Ahnung hatte.. aber für wen was steuerlich besser ist, das war ihnen wohl klar, sonst hätte ich vielleicht wenigstens charmante 5° mehr gekriegt (hab 20 und mein Neuro sagt, 30 sind bei MS Standard).

Und wenn man meinen will, was sind die paar Hundert €.. auf jeden Fall mehrmalst ne Rezeptgebühr, ne?

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genau so sehe ich das auch, musste vom versorgungsamt ein schreiben ans landratsamt schicken.

das habe ich heute vom landratsamt zurück bekommen und darin steht:

das ich seit 5.6.2012 einen GdB von 40 habe. Diese Bescheinigung ist unbefristet und lediglich zur Erlangung einkommen oder lohnsteuerfreier Beträge; Ansprücheauf Versorgung pder andere Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

--> Heißt das wenn ich für das Jahr 2012 meine Einkommenssteuer mache, das ich den Wisch einfach hinzufüge? Wenn ja wer weiß wo ich das dann angeben muss und was das bringt? Und verstehe ich das richtig das ich das jedes Jahr hinzugeben kann und nicht jedes Jahr neu beantragen muss?

Liebe Grüße

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Hallo Hexschle,

wenn die Bescheinigung unbefristet ist brauchst du die nur beim ersten mal dem Finanzamt geben und die nächsten Jahre ankreuzen Bescheinigung liegt vor. Du kannst den Freibetrag entweder jedes Jahr in der Steuererklärung angeben oder aber Dir direkt auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.

LG

Rüdiger

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hat man einen gdb unterhalb von 50 und lässt sich gleichstellen, wirkt sich das nur auf die unterschiedliche handhabung des kündigungsschutzes aus. aber eben NICHT auf einen zusatzurlaub. den kriegt man mit gleichstellung nicht.

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Hallöchen, ich hätte da auch mal eine Frage. Ich habe gerstern meinen Feststellungsbescheid bekommen von einem GdB 40. Folgende Gesundheitsstörungen wurden berücksichtigt: Organisches Nervenleiden. Soweit alles ok, nun steht aber unten, Sie beantragen das Merkzeichen G, erhebliche Gehbinderung, die bei mir auch vorliegt, ich komme zu Fuss max 50 Meter, dann muss ich mich ca ne halbe std hinsetzen, mindestens. Nun steht da, die Feststellung von Merkzeichen sowie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweisses kommen erst ab einem GdB ab 50 in Betracht. Das heisste für mich, die Gehbehinderung wird gar nicht berücksichtigt?! Weil ich den Antrag hauptsächlich deswegen gestellt habe. Ich habe die Krankheit zwar schon seit 2009, aber bisher erfolgreich Vogel-Strauss-Politik betrieben. Nach dem letzten "bleibenden" Schub habe ich nun beschlossen, mich doch zu Informieren und bin auch bei einem neuen Arzt in Behandlung.

LG

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Hallo Bellschen,

mach einen Widerspruch, notfalls über den VdK.

LG Bambus

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Ich ärgere mich gerade ein wenig, das ich nicht schon früher auf euch hier aufmerksam geworden bin ;) das hätt mir gleich einiges erleichtert :)

Stuebi, wiso hat das bei dir so lange gedauert?! ich hab am 11.06.2012 den antrag gestellt und samstag den bescheid bekommen. mein neuro hat mich ja erst auf das amt aufmerksam gemacht ;) und auch gleich die neusten testergebnisse gehabt. den wiederspruch habe ich schon geschrieben und morgen habe ich eh einen termin bei der neurologien, da werde ich das nochmal durchsprechen mit ihr, auch das ich vergessen habe mein rheuma in den knien zu erwähnen ......

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