Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

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Barton

Direktversicherung (Bruttoentgeltumwandlung) möglich?

6 posts in this topic

Hallo zusammen,

ich habe vor einem halben Jahr einen neuen Job trotz ED in 2011 begonnen.

Ich bin (Gott sei Dank fit) und arbeite normal.

Jetzt würde ich gerne eine Direktversicherung (Bruttoentgeltumwandlung) zur Altersvorsorge abschliessen. Muss ich den Versicherer über meine MS informieren? Ich habe leider nichts Explizites zu dem Thema gefunden.

Danke, Barton

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JA , denn sonst ist es eine vorvertragliche Anzeigepflichtsverletzung.

D.h. Vertrag kommt nicht wirksam zustande und würde rückabgewickelt , wenn die MS bekannt würde .

In der reinen Lebensversicherung ist die MS ein KO Kriterium,Rentenversicherungstarife gehen nach entsprechender Klärung.

Pete

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...und wenn du die DV über einen Fondvertrag machst, interessiert die MS keine Sau (Schuldigung;))

Gesundheitsfragen musst du nur (und dann Wahrheitsgemäss!!!!) beantworten, wenn sie gestellt werden.

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Danke für eure Antworten - ich habs leider schon so vermutet.

Das Problem ist, dass mein Arbeitgeber nur mit einem Versicherungsunternehmen einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat und man keine Wahlmöglichkeit hat. Meine alte DV muss nun ruhen und bei der neuen bin ich jetzt total verunsichert.

Meinen Arbeitgeber habe ich nicht über meine Diagnose informiert und es wäre natürlich fatal wenn über den Makler etwas wegen der MS beim Arbeitgeber durchschlägt. Somit kann ich die Möglichkeit der Altersvorsorge wohl abschreiben.

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Hallo Barton,

soweit ich das weiß, darf dein AG die nicht verpflichten die Bruttogehaltsumwandlung bei seinem Kooperationspartner abzuschließen. Du kannst dir den Versicherer aussuchen, den du willst. Erkundige dich noch einmal. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich das noch richtig im Gedächnis habe.

Schönen Abend

Catherine

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Erkundige dich doch einfach mal über die ganze Abwicklung. Bei den meisten werden keine Gesundheitsfragen gestellt.

lg sanne

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