Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

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hexschle

Rente? BU?

6 posts in this topic

Hallo,

ich hatte im Januar diesen Jahres meinen ersten Schub. War dann 2 Wochen Krankenhaus und 8 Wochen Reha... Danach noch 4 Wochen zuhause krank geschrieben und dann Wiedereingliederung bei der Arbeit... Habe genau 3 Wochen gearbeitet und dann habe ich wieder einen neuen Schub bekommen (MS ist nun gesichert). Bin nun erstmal 5 Wochen wieder krank geschrieben...

Nun ist das Krankengeld für mich sehr knapp, Miete usw muss ja alles gezahlt werden.

Wie macht ihr das? Ab wann wird man berentet? Bzw. ab wann schaltet sich die BU ein?

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Grüße Dich & Hallo .....

also ich kann Dir den Werdegang nur von mir aus erzählen :

Als erstes 6 Wochen krank geschrieben -> Arbeitgeber zahlt Krankengeld, danach bis zur 78. Woche zahlt die Krankenkasse das Krankengeld, danach die Arbeitsagentur ALG I bis die EU-Rente eintritt. So wäre der Weg, wenn Du das maximale an Geld haben willst bis zur Rente. Allerdings kannst Du die EU (weniger als drei Stunden am Tag arbeitsfähig) zu jedem Zeitpunkt beantragen, es dauert ja auch, bis die alles zusammen haben und abgeprüft. Bei der BU sieht es ja doch noch ein bisschen anders aus, da ja hier ja die Weiterbeschäftigung in einem anderen Beruf/Tätigkeit (auch in der selben Firma) geprüft wird. Wenn das Deine Absicht sein sollte, wende Dich an deine Krankenkasse, die helfen dann bei der "Wiedereingliederung" und prüfen mit dem Arbeitgeber wie Du weiterbeschäftigt werden kannst.

Auf jeden Fall kannst Du, wenn das Rentengeld zu wenig ist, Dich an das Grundsicherungsamt (dem Sozialamt angeglieder)wenden und versuchen , da noch Geld zu bekommen (Miete, Nebenkosten u.s.w.).

Hoffe, ich konnte Dir ein bisschen helfen

LG der Jens

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Guten Morgen,

danke für die schnellen Antworten.

Muss ich die 78 Wochen am Stück krank geschrieben sein, damit ich Krankengeld bekomme oder fängt das wieder bei woche 1 an, wenn ich z.b. 3 Wochen gearbeitet habe?

Wie hch ist das Geld von der Arbeitsagentur?

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Guest Goslarmalen

Hallo Hexschle,

ich rate dir dringend zu einer vernünftigen und kompetenten sozialrechtlichen Beratung. Du bekommst diese kostenlos, wenn Du in einer Gewerkschaft Mitglied oder im Sozialverband oder VdK Mitglied bist. Dort wird Dir erklärt wie es sich mit dem Krankengeld und einer Verrentung verhält und welche Voraussetzungen man für die jeweilige Leistung erfüllen muss. Bei Deiner AU zahlt zunächst Dein Arbeitgeber 6 Wochen Entgeltfortzahlung. Dannach zahlt dieKrankenkasse Krankengeld. Entgeltzahlung und Krankengeld werden für max.78 Wochen gezahlt. Der Entgeltzahlungsanspruch gegenüber Deinem Arbeitgeber entsteht erst wieder, wenn Du mindestens 6 Monate nicht wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig wirst. In diesem Fallspringt dieKrankenkasse ein und zahlt Krankengeld bis zu insgesammt 78 Wochen wegen der selben Erkrankung.Das Krankengeld beträgt 70 % vom Bruttoverdienst und max. 90 % vom Nettoverdienst der letzten 4 Wochen vor Eintritt der Erkrankung. Die 78 Wochen musst Du nicht am Stück krank sein. Sie werden innerhalb einer 3jährigen Rahmenfrist gezahlt. Du hast also nicht wieder bei 1 angefangen, wenn Du wegen der gleichen Diagnose krankgeschrieben bist. Du musst demnach jetzt Krankengeld bekommen. Das Arbeitslosengeld ist wesentlich niedriger als das Krankengeld. Es beträgt 60 oder 68 % mit Kind vom pauschalierten Nettoverdienst.Lasss Dich aber bitte ordentlich beraten.

LG

Goslarmalen

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Hallo,

kann mich den Vorschreiber nur anschließen.Lass dich gut beraten.Kann dir den VDK empfehlen.

Was haben die in der Reha festgestellt?Bist du noch voll erwerbsfähig?Wenn nicht kannst du deinen Rehaantrag in einen Rentenantrag umwandeln lassen.

Da kannst du dich an den Rentenberater in deiner Gemeinde wenden.

LG Ped

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