Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

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claudia19

nachweis der schwerbehinderung durch rentenbescheid?

20 posts in this topic

http://www.aktiv-mit-ms.de/aktiv-leben/leben-mit-ms/recht-soziales/versichern-mit-ms-der-schwerbehindertenausweis/

... hier insbesondere folgendes: !Außer durch den Schwerbehindertenausweis kann der Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft auch durch Renten- oder Verwaltungsbescheid!

was bedeutet das jetzt? als ich das versorgungsamt auf den rentenbescheid aufmerksam gemacht habe, haben die gemeint,d as interessiere nicht und das eine habe mit dem anderen nichts zu tun...

ich gehöre ja zu denjenigen, denen man äußerlich nichts ansieht, die aber dennoch dank fatigue und kognitiven störungen etc. erheblich im täglichen leben gehandicapt sind.

mit der drv hatte ich null probleme, aber das versorgungsamt stellt auf stur...

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Hi Claudia,

so ganz verstehe ich das auch nicht. Das der Schwerbehindertenausweis nichts mit der Rente zu tun hat stimmt. Du kannst einen BGH von 100 haben aber voll arbeitsfähig,

Renten-oder Verwaltungsbescheid ist das gleiche. Ich denke mir, dass der Rentenbescheid für eine Frühberentung z. B. bei dem Arbeitgeber zum tragen kommen kann. Es heißt dann ja Erwerbsminderungsrente/Erwerbsunfähigkeitsrente. Das signalisiert ja eine Schwerbehinderung. Schwerbehindert heißt für mich "ebend schwer krank zu sein".

Wie hat das Versorgungsamt den die Ablehnung begründet?

Einen schönen Abend wünscht dir

Catherine

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Hi Claudia,

habe gerade mal als Suchwort "Versorgungsamt" eingegeben. Da stehen einige Beitrag über den Behindertenausweis. Vielleicht findest du ja das etwas.

Liebe Grüße

Catherine

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danke, catherine. sehe ich ähnlich. ich hatte mal eine kollegin mit ms, die saß im rollstuhl, war aber 100% im berufsleben stehend und kognitive störungen, fatigue etc. earen ihr garantiert unbekannt.

deshalb war ich auch erstaunt, dass mir die dame vom vdk den antrag auf sba nahelegte mit der begründung: da geht es nicht um rollstuhl oder nicht, sondern um "einschränkungen" im vergleich zu gesunden gleichaltrigen.

abgeleht mit der begründung, dass meine einschränkungen nicht schwer genug waren. ich verstehe ja, dass man die schwer nachweisen kann. andererseits ist halt m. m. nach eine teilrente auch hinweis auf eine erhebliche einschränkung, am normalen, sozialen und arbeitsleben teilzunehmen.

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Hallo Claudia,

habe am freitag einen Änderungsantrag gestellt.habe auf Grund meiner damaligen Symptome 40% bekommen.

Ich habe meinen Rentenbescheid mal dazu gelegt.

Bin mal gespannt wie sie entscheiden.

LG Ped

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hab ich auch schon im kalender stehen, antrag auf verschlimmerung bzw. änderung. werde ich dann auch den rentenbescheid beilegen. und ich kann ja auch mal das von dieser seite ausdrucken, wobei das natürlich kein "beweis" ist.

dir viel erfolg, ped!

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Hallo Claudia,

ja das stimmt. Wichtig ist ebend auch, dass dein Neuro deine Einschränkungen verständlich darlegt. Dazu kommt noch, dass diese Einschränkungen wie Fatique wohl auch in dem Katalog festgeschrieben ist, den das Versorgungsamt zu Rate zieht. Unterscheiden muss man ebend auch genau ob es Symtome oder nachgewiesen Erkrankungen sind.

Das ist ein ziehmlich schweres Kapitel.

Ich wünsche dir und auch Ped viel Erfolg.

Liebe Grüße

Catherine

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Hallo Ihr,

Claudia: Antrag auf Verschlimmerung wollt ich auch schon stellen, da ich seit der letzten Erteilung von G und 70% berentet wurde und Fatigue da nicht berücksichtigt war. Hab nur Angst dass ich wieder zurückgestuft werde weil ich im Moment wieder besser laufen kann...ich weiss nicht:(

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Hallo Vefri!

Wenn Du Angst hast zurückgestuft zu werden, dann stell doch keinen Verschlimmerungsantrag. MIt 70% und G plus Rente bist Du doch eigentlich gut dran.

Ich habe auch Rente und G aber 60%. Wenn nichts schwerwiegendes vorliegt, was will man mehr.

Longracer

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Longracer, Du hast Recht;)

Mir ging es nur ums Parken, da aber aG nicht geht, wollte ich wenigstens im Halteverbot und so parken dürfen.Das geht aber nur mit 80% soviel ich weiß.

Und von wegen besser laufen...heute hab ich wieder weinen müssen:Bin super ins Einkaufszentrum reingelaufen, war noch eine halbe Stunde im Deichmann und dann-humpel, Beine wie Blei:( So eine sch... Krankheit!

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Hallo vefri,

hast Du auch die Erfahrung gemacht, daß das Laufen in einem Einkaufszentrum schnell schwerer fällt als draußen, auf "weichen" Wegen? Manchmal möchte ich dann einfach nur stehen bleiben und keinen Schritt mehr gehen. Beim Spazieren oder Walken ist es einfacher. Da werden die Beine zwar auch schwer, aber nicht so rapide :confused:

GlG KarU

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hallo Karin,

bei mir ist das genauso,habe mir das so erklärt,das beim Walken die beine im gleichen Rythmus gehen und beim Einkaufen bleibt man mal stehen usw.

Habe das meinem neuro erklärt und er unterstützt mich jetzt bei meinem Verschlechterungsantrag.

LG Ped

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Hallo Ihr,

das Walken fällt mir auch leichter auf einer geraden Strecke ohne Steigung.

Beim Einkaufen kommt es auch darauf an ob ich meine Wegstrecke schon hinter mich gebracht habe.

Im Einkaufszentrum hab ich nicht mehr drauf geachtet, weil ich so von den Schuhen fasziniert war, dass ich danach voll fertig war und mir einen Rollstuhl herbeigewünscht habe...

Lg Vefri

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Hallo Vefri!

Einen Muskelkraft-Ferrarie brauchst Du dir nicht gleich herbeiwünschen.

Mit dem schlechtenlaufen hatte ich schonein paar mal mit meiner Mutter dieses Thema, die hat schweres Rheuma. Wir haben beide festgestellt, das dieses nasskalte Wetter für uns ein Problem ist.

Lass mal das Wetter wieder normaler werden, dann läufst Du auch wieder besser.

LG Lonfracer

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Hallo,

ja,ja das liebe Wetter.

Bei mir ist das Wetterunabhängig.

LG Ped

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Hi, Longracer!

Von wegen schlechtes Wetter-mir gehts wie Ped, leider.

War bei meiner MitoxEinstellung in Kempfenhausen und hatte zum Laufen echt keine Kraft mehr nach 50m. Da hab ich dann auch öfter den Rolli benutzt und war wirklich dankbar für dieses Hilfsmittel.

Zum Glück(und auch mit viel Disziplin und Berentung) gehts jetzt wieder besser und ich brauch dieses Hilfsmittel nur noch bei langen Strecken...:)

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also, ich hab jetzt mit den leuten von cop wegen meiner ausgangsfrage direkt kontakt aufgenommen und gefragt, ob es da irgendwelche quellen, urteile etc. gibt. zwei tage später ruft die dame von der hotline an und meint, in bezug auf die problematik könne sie mir leider auch nichts weiter sagen.

find ich jetzt irgendwie doof. wenn ich sowas veröffentliche, muss ich doch wissen, worauf das basiert.:confused:

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Hallo Claudia,

Hilft dir das weiter?

>>Bescheid des Versorgungsamtes

Das Versorgungsamt teilt die Einstufung in einem Bescheid mit. Dieser Feststellungsbescheid kann mit einem Widerspruch und - falls dieser nicht zum gewünschten Erfolg führt - über ein Verfahren vor dem Sozialgericht angefochten werden.

Dieser Bescheid ist nur für den Betroffenen bestimmt und nicht zum Nachweis der Behinderung gegenüber Behörden, Arbeitgebern usw., weil darin unter anderem die medizinische Diagnose aufgeführt ist: Im zugehörigen Merkblatt ist ausdrücklich erwähnt, dass niemand das Recht hat, Einblick in diesen Bescheid zu verlangen. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass Personalverwaltungen die Vorlage des Feststellungsbescheids verlangen; dazu sind schwerbehinderte Menschen nach der Rechtsprechung nicht verpflichtet (vgl. Arbeitsgericht Bocholt, Beschluss vom 29. April 1993, 1 Ca 225/93).<<

http://de.wikipedia.org/wiki/Schwerbehindertenrecht_%28Deutschland%29

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Alles klar Vefri und danke für die Aufklärung. Wünsche Dir aber trotzden, das Du den Rolle möglichst in der Eckr stehen lassen kannst.

LG Longracer

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Longracer: Danke für Dein Verständnis:)

Dir und allen anderen wünsche ich das selbe;)

LG Vefri

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