Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

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oOBenOo

Kindergeld berechtigt mit MS?

24 posts in this topic

huhu,

ich weiß zwar net ob die frage schonmal gestellt wurde aber es würde mich mal interessieren

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hallo oOBenOo,

ich glaube leider ich verstehe die Frage nicht ganz??

lg espe

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Hallo,

Kindergeld gibt es bis die Ausbildung beendet ist und zwar Einkommen unabhängig,das vom Kind meine ich.

Wenn das Kind 25 Jahre ist ist Schluß mit kindergeld außer es wird studiert.

LG Ped

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Hallo Ped,

will ja nicht altklug sein...aber deine Antwort ist nicht ganz richtig.

Es können auch behinderte über 25 J. noch kinergeld bekommen. Habe so nen Fall in der Verwandschaft. ER ist 48j. arbeitet in einer Behinderten Werkstadt und seine Mutter bekommt für Ihn immer noch Kindergeld.

Lg Runner

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Runner hat Recht.

Unsere behinderte Tochter (39) lebt mit uns und wir bekommen für sie noch Kindergeld.

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jub hab das mal irgentwo gelesen das chronisch erkrankte kindergeldberichtigt sind sogar über das 27. lebenjahr hinaus sofern die krankheit/behinderung schon vorher auftrat...unter punkt is bzw vorrausetzung das man sein eigenen Lebensunterhalt net mehr bestreiten kann, aber gilt das bei arbeitsunfähigkeit? früh Rentner? versteh ich zumindestens so oder? was sagt ihr?

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ich überleg grad, wo das war, aber irgendwo hab ich auch eine verdiensthöchstsumme von 5000 euro pro jahr (?) mal gelesen ...

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Wenn das Einkommen des Kindes über 8004 Euro liegt, besteht ab dem Jahr 2010 kein Anspruch mehr auf Kindergeld. Vom Einkommen können allerdings noch die Beiträge zur Sozialversicherung oder Werbungskosten in Höhe von 920 Euro abgezogen werden.

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@ W E R und alle anderen

Der Werbungskostenpauschbetrag hat seit dem 01.01.2012 eine Höhe von 1000 Euro.

LG

Denise

Edited by La Luna

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Hallo WER?

nur ein kurzer Hinweis, das mit der Einkommensgrenze des Kindes hat sich verändert. Wenn das Kind noch in der Ausbildung oder ähnlichem ist, wird das Einkommen der Eltern zur Berechnung verwendet. Und das Beste, diese Änderung wurde sogar noch nachträglich zur Berechung verwendet. Bei mir hat es dazu geführt, das ich Kindergeld nachbezahlt bekommen habe.

LG Schnecke

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@ WER und Schnecke

seit 2012 ist die Einkommensgrenze des Kindes von 8004€ weggefallen und das Einkommen der Eltern spielt keine Rolle.

Solang sich das Kind in der Erstausbildung befindet bekommt es bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld.

Ich hab so ein Kind und bei mir hat niemand nach meinem Einkommen gefragt und auch nicht nach dem des Kindes.

LG kirchenmaus

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@Schnecke und Kirchenmaus,

ihr habt natürlich Recht.

Da war ich wohl nicht mehr so ganz auf dem Laufenden.

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ich versuch grad infors von der kindergeldstelle zu bekommen im falle meiner großen. ausbildung abgeschlossen, dann 2. bildungsweg, aber shcule abgebrochen ... ich hoff die antworten bald

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Hallo Kirchenmaus,

ich musste meine Verdienstbescheinigung einreichen. War aber auch egal, hauptsache ich habe das Geld bekommen.

LG Schnecke

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@ claudia19

da wirst du wohl Pech haben. Wenn bereits eine Ausbildung abgeschlossen wurde handelt es sich um eine Zweitausbildung, Kindergeld gibt es aber nur wenn sich das Kind in der Erstausbildung befindet.

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Meine Tochter war in der Zweitausbildung und ich hatte für sie Kindergeld bekommen bis sie 25 Jahre wurde.

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@mia40

meine Tochter hat zunächst studiert, im 3. Semester abgebrochen und eine Ausbildung begonnen.

Tierpflege im Tierheim, hat dann nach dem ersten Jahr gekündigt und nochmal von Neuem begonnen...Zootierpflege.

Obwohl sie verschiedene Ausbildungen begonnen aber nicht abgeschlossen hat, ist sie in der Erstausbildung.

Wenn es sich tatsächlich um eine Zweitausbildung handelt, also ein Abschluss gemacht wurde, hat man keinen Anspruch mehr auf Kindergeld.

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ja nun, sie hat ja bislan noch kindergeld bekommen, obwohl sie ihre erste ausbildung abgeschlossen hatte.

aber sie war ja wieder auf der schule, schulbescheinigung und kindergeld kam.

ich hoffe, die agentur meldet sich bald auf meine frage. man muss ja wissen, mit was man rechnen kann

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@kirchenmaus

meine tochter hat ihre erste ausbildung beim steuerberater abgeschlossen und ist dann in die zweite gegangen,dann aber beim finanzamt. es hat zwar fast ein halbes jahr gedauert bis kindergeld bewilligt wurde, aber immer hin..

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@mia40

ja, das kann dann evtl. sein....weil das ja ähnlich ist und evtl. als Fort-/Weiterbildung oder was auch immer zählt. Es darf allerdings keine Pause dazwischen sein, sprich es muss direkt anschließend begonnen werden.

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@ claudia19

das ist dann was anderes, wenn sie eine weitere Schulausbildung macht bei der sie kein Geld verdient, dann gibts auch wieder Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr.

So ein Kind hab ich auch. Hat Ausbildung abgeschlossen danach ganz gut Geld verdient und macht jetzt grad seine Technikerschule, vollzeit ohne Verdienst. Da hab ich auch bis er 25 war wieder Kindergeld bekommen.

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Hallo oOBenOo,

Also unsere älteste Tochter ist 24 und hat bereits eine abgeschlossene Ausbildung zur Erzieherin und macht jetzt eine Ausbildung im gehobenen Dienst. Wir bekommen Ki-Geld Voraussetzung sie muss bei uns mit 1 Wohnsitz gemeldet sein.

LG

Törtchen

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