Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

Forumregeln
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Michoni

Landesbeamter Hessen

7 posts in this topic

hallo ich habe mal eine frage. ich bin beamter des landes hessen. um beruflich weiter zu kommen müssen wir, wenn wir uns auf eine höherwertige stelle bewerben, beurteilt werden. habe ich da vorteile, weil ich 50 % schwerbehindert bin? welche regel müssen hier eingehalten werden?

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Hallo,

Ich bin Landesbeamtin in NRW! Bei uns werden schwerbehinderte sogar bevorzugt bei Bewerbungen. Ich denke das es richtig wäre die Karten ofen auf den Tisch zu legen. So kann dein Dienstherr vernünftig auf Dich eingehen. Natürlich kommt es auf die Stelle an worauf du dich bewirbst. Wir müssen sogar die Schwerbehindrung melden. Im Landesbeamtenrecht Hessen findest du darüber bestimmt was.

Gruß und viel Glück

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Hallo Michoni,

ich bin Bundesbeamtin und auch hier werden Behinderte den Nicht Behinderten bei gleichen Beurteilungsnoten bevorzugt. Für die Beurteilung muss sogar die Schwerbehindertenvertretung beteiligt werden. Ich hatte bis jetzt keine Nachteile durch die Schwerbehinderung .

Viel Glück für deine Bewerbung.

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Hallo,

also, dass man mit Schwerbehinderung besser beurteilt wird, das halte ich für ein Gerücht.

Klar hat man das Recht die Schwerbehindertenvertretung dazu einzuschalten,

aber deswegen wird man nicht besser beurteilt, als ein gesunder Beamter.

Man hat eben nur noch eine Möglichkeit mehr sich gegen die Beurteilung zu beschweren.

Zusätzlich zur Möglichkeit sich an den Personalrat zu wenden.

Aber wer will schon so viel Ärger???

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sehe ich ähnlich. ist halt eine schöne theorie, das mit der bevorzugung schwerbehinderter. aber im alltag sieht es anders aus und ich bin auch im offentlichen dienst (aber angestellt, nicht beamtet).

es kommt natürlich auch vor, dass man sich mal überlegt, einen menschen mit sba einzustellen (die gründe sind ja bekannt), aber komischerweise sind das dann leute mit einer ausbildung, die in keinster weise zum tätigkeitsprofil passt.

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Hallo,

diese Woche stand bei uns in der Tageszeitung,das viele Firmen sich freikaufen um keine Schwerbehinderten einzustellen.

Denke auch da muß man sich nichts vormachen.Wie sagt man:Papier ist geduldig.

LG Ped

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Also, soviel ich weiß, wird man bei Beurteilung gleich behandelt wie Nicht-schwerbehinderte. Man darf aber nicht wegen seiner Schwerbehinderung schlechter beurteilt werden, d.h. wenn du zum Beispiel nur noch langsam tippen kannst wegen der Schwerbehinderung, darfst du nicht wegen langsam Tippen eine schlechtere Beurteilung bekommen. Es ist aber nicht bei allen Dingen so leicht wie bei meinem Beispiel mit dem Tippen - gerade bei unserer Krankheit mit dem sehr unterschiedlichen Bild kommen bestimmt auch Dinge vor, die sich auf eine Beurteilung negativ auswirken müssen, obwohl sie durch die Behinderung bedingt sind. Außerdem kannst du natürlich für eine Stelle, bei der man eben gerade schnell tippen muss, eventuell nicht mehr geeignet sein, vermute ich.

Wenn du dann die Beurteilung hast und auf eine höhere Stelle genauso gut geeignet bist wie deine Mitbewerber, solltest du diesen bei der Besetzung dieser Stelle vorgezogen werden - aber wie man das "genauso geeignet Sein" feststellt, ist sicher je nach Stelle unterschiedlich.

LG

Stockrose

Edited by stockrose

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