Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

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Jenny-K

Behindertenausweis und Prozente

28 posts in this topic

Hallo ihr Lieben,

ich habe einen Behindertenstatus beantragt und würde jetzt gern wissen, ab wie viel % die "Vorteile" greifen, Steuervorteile, mehr Urlaub etc....

Danke im Voraus :)

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Das würde mich auch brennend interessieren, hab ihn auch beantragt und es dauert schon gefühlte Jahre

Grüße Sabrina

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Erst ab einem Grad von 50 erhält man einen Ausweis.

Man kann sich zwar mit einem Grad von 30 schon gleichstellen lassen, aber z.B. die Urlaubsregelung (mehr Tage im Jahr) greift dann nicht.

Was steuerlich greift, einfach mal den Paragraphen 33b Einkommensteuergesetz (EStG) googlen.

Wenn man noch arbeitet, wäre es eigentlich von Vorteil ein Fahrtenbuch zu führen, denn dann kann man die tatsächlichen Kosten eintragen.

Aber ehrlich gesagt, ich habe es nicht gemacht.

Hatte nach meinem Krebs 80 Grad, und habe nun dank MS 50 Grad.

Krebs gilt nach 5 Jahren als ausgeheilt.

Liebe Grüße

Denise

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kann man alles locker bei google finden, z.b. hier http://www.rechtspraxis.de/ausweis.html

aber: es sind keine prozent, sondern grad! und denise hat recht, bei gleichstellung gibt es keinen mehrurlaub.

früher mal hat man mit ms automatisch den sba bekmmen, heut musst du deine einschränkungen seit mind 1/2 jahr haben und meist bekommt man gerade mal gdb 30.

im internet finden sich leider - auch von rechtsnwälten - noch missverständliche, falsche angaben wie die, dass im sinne einer "heilungsbewährung" am anfang von einem gdb 50 ausgegangen werden kann. dem ist einfach nicht so.

ich hab gdb 30, widerspruch eingelegt, der aber auch rundum abgelehnt wurde. wenn du wie ich eher die unsichtbaren symptome hast, bestehen da wenig chancen.

natürlich steht in den richtlinien auch was von zerebralen einschränkungen etc., nur fallen die allzu häufig bei der beurteilung unter den tisch.

andererseits: es gibt leute, die nur mit depressionen einen sba erhalten haben.

was ich damit sagen will: kann ja super klappen, aber man sollte sich nicht allzuviel hoffnungen machen.

rund 350 euro steuerbefreiung reißen es ja auch nicht gerade raus.

und auch die info auf dieser seite hier, dass die vorlage eines rentenbescheids zum nachweis der behinderung diene, stimmt so nicht. den hab ich nämlich eingereicht, hat auch nichts gebracht

ich war wegen einer anderen sache damals beim vdk und die mitarbeiterin hat mich auf den sba angesprochen. sie hat gemeint, da gehe es eigentlich um einschränkungen im täglichen leben im vergleich zu gleichaltrigen. hat gleich das formular gezückt und auf meinen einwand, keine unterlagen von ärzten dabei zuhaben, hat sie gemeint: das macht nichts, das versorgungsamt beschafft die sich selber. also hab ich es gemacht. dann die ablehnung und ich erneut zum vdk, zu einer rechtsberaterin. diese hat mir gleich erklärt, da könne ich nichts weiter erwarten als gdb 30.

kam mir dann irgendwie veräppelt vor. weil wenn einem zu einem antrag geraten wird und dann doch nichts klappt, ist das halt käse. künftig werde ich sowas aber mit einem anwalt machen

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Ist ja leider nicht jeder im öffentlichen Dienst ;)

Wichtig ist auch das SGB IX.

Nach dem §125 sind es 5 Kalendertage Urlaub mehr.

Aber das erst ab 50 GRAD DER BEHINDERUNG (Abk. GdB, das ist die offizielle Bezeichnung im Beamtenjargon).

Nicht Prozente.

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echt, birgit?? wo steht das? ich bin seit 20 jahren im öffentlichen dienst, aber halt angestellte, keine beamtin, aber das ist mri jetzt neu...

ich hatte schon mehrere gespräche mit unserem behindertenbeauftragten, der weiß, dass ich noch keinen sba hab, nur ein paar gdb, der hat allerdings auch nichts von einem sonderurlaub gesagt!

ich hab anur was zu "arbeiter eines landes" gefunden hier http://www.sozialblog.com/blog/2008/08/schwerbehindertenausweis-uberb.html

mittlerweile im tvöd gibt es allerdings auch keine arbeiter, angestellten, beamten mehr, da wird nur zwischen arbeitnehmern und beamten unterschieden, soweit ich weiß

Edited by claudia19

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@ Birgit Mang

Bin zwar nicht Claudia, aber antworte dennoch.

Wenn in den einzelnen Tarifverträgen/Verträgen etwas anderes vereinbart ist, dann gelten natürlich diese.

Man darf nur nicht schlechter gestellt sein, als das Gesetz sagt.

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ich vermute mal, dass da auch änderungen vorgenommen wurden. 10 jahre sind eine lange zeit, damals hat man auch noch mehr oder weniger automatisch einen sba bekommen, wenn die diagnose gestellt war. ist heute nciht mehr so.

beamte bekommen wohl weiterhin auch schon ab gdb 30 sonderurlaub, aber wohl nicht angestellte. es war im internet nichts zu finden, egal nach welchen stichworten ich es gesucht hab.

und ich vermute mal, bei birgit und mir trifft der gleiche tarifvertrag zu, wir sind ja fast nachbarn. ich werde mal unseren schwerbehindertenbeauftragen drauf ansprechen.

das doofe ist ja, ohne sba und nur mit teilrente hat man die a...karte gezogen. man hat weiterhin haufenweise ausgaben, aber vom nachteilsausgleich ist irgendwie nichts zu spüren. das war jetzt etwas zynisch ;)

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Ao, ich hab was gefunden, und das auch gleich an unsere Personalchefin geschickt. Mal schauen, was dabei rauskommt. Für alle, die es auch interessiert:

Auch nach Inkrafttreten des TVöD besteht nach dem

Bezirkszusatz-TV Baden-Württemberg zum BMT-G II

Anspruch auf Zusatzurlaub von 3 Tagen für Schwerbehinderte

mit einem Grad der Behinderung von mind. 30 %

BAG, Urteil v. 24.2.2010 – 4 AZR 708/08

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also ich bin angestellter im öffentl. Dienst und ab 50 % gibt´s 1 Arbeitswoche mehr Urlaub (idR 5 Tage)

Ich hab 70 % und verzichte gern darauf (auf die Schwerbehinderung+Zusatzurlaub) aber wenns einem zusteht, sollte er es auch bekommen.

Ich hab noch ne tolle Tabelle incl. Gesetzeslage, wo das wichtige drinsteht. Wenn ihr es wollt, genügt ne PN und ich schicks euch zu (nein, kein Virus, Trojaner ect.)

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so, war wohl nix! dieses urteil betrifft die klage eines ehem arbeiters auf übernahme der früheren regelungen im kommunalen bereich.

es gibt ja immer den unterschied bundesbereich, land, kommune, krankenhäuser, kirchen etc. und im kommunalen bereich war es wohl so, dass da bei der übernahme zum tvöd die angestellten unten durchgefallen sind und es nur eine gleichstellung beamte/arbeiter gibt, so wie es in den früheren tarifverträgen auch schon war.

der schwerbehindertenvertreter hat - ironisch - nur gemeint, ich könne ja vor den europäischen gerichtshof... pech gehabt:mad:

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Hallo Zusammen,

hab da auch einmal eine Frage zum GdB: ich habe, nachdem bei die MS diagnostiert wurde und noch eine Vorwölbung der HWS 40 % vom Versorgungsamt Dortmund erhalten - unbefristet. Das war 2009. Ich bin im öffentlichen Dienst vollzeit und habe keinen zusätzlichen Urlaub erhalten; wie dies hier schon angesprochen wurde.

Nun ist es so, dass ich in orthopädischer Behandlung bin, weil - nach einer Röntgenaufnahme - festgestellt wurde, dass meine Lendenwirbelsäule "krumm/schief" ist und sich dort Verschleiß gebildet hat. Die Schmerzen machen mir echt zu schaffen und strahlen in Becken und ins linke Bein aus. Im Befundbericht steht auch etwas von chronischem Schmerz. Ich habe jetzt Rehasport verschrieben bekommen und halte mich solange mit Schmerztabletten über Wasser, denn an Schlafen ist gar nicht mehr zu denken. Denn liegen ist schmerzhaft, langes Stehen und Sitzen auch.

Zusätzlich habe ich Mitte März einen Terminb bei einer Psychotherapeutin, weil von Seiten meiner Neurologin nicht ganz klar ist, ob ich u.U. am CFS (chronischen Fatique-Syndrom) leider oder ob es sich um eine Depression handelt. Kann man wohl schwer diagnostizieren.

Jetzt habe ich vor einen Verschlimmerungsantrag in diesem Jahr zu stellen und hoffe, dass ich dadurch die 50% mit Ausweis erhalte.

Kann mir hier vielleicht jemand sagen, ob ein Verschlechterungs-/Verschlimmerungsantrag Aussicht auf Erfolg hätte? Ich google mich schon seit Wochen durchs www, finde aber irgendwie nichts aussagekräftiges. Außer dass es beim LWS-Syndrom wohl Prozente/Punkte (wie auch immer) gibt.

Bin für jeden Rat/Tipp dankbar.

LG

Melanei

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Oh je, was hab ich wieder seltsame Worte geschrieben. Sorry. Ich heiße nicht Melanei sondern Melanie.

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Hallo Melanie,

es kommt letzten Endes immer darauf an, wie groß Deine Einschränkungen und Beschwerden sind. Deswegen wird man sich bei einem Verschlimmerungsantrag wieder an deinen Arzt bzw. Ärzte wenden. Die müssen dazu dann was schreiben und je mer da drin steht (von Einschränkungen, max. Gehstrecke, Fatique etc.), desdo besser. Du solltest das also mit den Ärzten vorher besprechen. Ich selbst habe momentan Grad 50 und momentan einen Antrag auf Verschlechterung und Merkzeichen G laufen. mal sehen wie's ausgeht.

Viel Erfolg

Markus

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Hallo Markus,

vielen Dank für deine rasche Antwort. Ich hätte vorher eh noch mit allen Ärzten gesprochen (Orthopäde, Neurologin u. Hausarzt). Ohne die würde ich das nicht machen. Ich habe außer Schmerzen beim Liegen, Sitzen und Stehen keine Einschränkungen was die LWS betrifft. Was das Thema Fatique betrifft, weiß ich eh noch nichts.

Ich drück dir die Daumen, was deinen Verschlechtungsantrag betrifft.

LG

Melanie

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Apropos: Habe letztens auch meinen Neuro gefragt, onb Verschlechterungsantrag für mich sinnig wäre.

Habe 20 GdB, icvh lasse das mal unkommentiert,was mein damaliger Neuro mir da riet (platt gesagt: ich glaube, er hatte null Ahnung und hat auch keine vernünftige Info ans Amt gegeben, die tauben Finger hatte ich ja damals schon).

Nun gut, also mein "neuer", jetziger Neuro seit 2009 ließ sich von mir schildern, was ich denn für Einschränkungen feststelle.. sagte dann: "also da sollte sich aber definitiv schon was tun"

Und sagte, wenn ich das also stelle, dann solle ich ihn bitte informieren und einfach eine Kopie meines Antrages an ihn schicken, damit wir beide über die gleichen Sachen reden, denn was ich dem Amt einreiche sähe er ja nicht.

Fand ich nen ganz aufschlussreichen Hinweis, jetzt müßt ich mich nur mal endlich aufraffen..

Was er schon früher auf MS-Vorträgen zu dem Thema sagte: Alles aufschreiben, was einem einfällt, lieberd as Gefühl haben, man hat zu viel geschrieben als die Hälfte weggelassen.

Mein esrter Neuro gab mir damals den tollen Tipp "nur die Diagnose hinschreiben, den rest sag ich denen"..- also entweder hatte er meine UNterlagen verloren oder litt unter geistiger Umnachtung, von den ihm bekannten Sachen stand wurde NICHTS zu Grunde gelegt bei der Be,essung.

Und ich geb zu: Ich hatte grad auch noch nen halbjährigen Arbeitsrechtsstreit wegen Kündigung um die Ohren, mir war der Widerspruch dann einfach zuviel (ich gebe zu: Freitags die Diagnose quasi aus heiterem Himmel und Montags Kündigung klar, weil Freundin/ Kollegin sich verplapperte... das schlauchte doch ein bisschen)

Dann wollte ich lange keinen Verschlechterungsantrag (Jobsuche..).. mittlerweile fänd ichs ganz sinnig, muss mich halt "nur" aufraffen

LG

Simone

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hallo, als ich alle meine unterlagen beim hiesigen landratsamt einreichte, bekam ich 20%. mein neurologe, ein ÜBERMENSCH hat mir dann einen gepfefferten brief mitgegeben, den ich mit widerruf abgegeben habe. ich warte noch... weil er sagte, 50% müssten es dann schon sein...zumal ich auch noch unter einer uveitis posterior leide, meine augen also ziemlich schlecht sind...

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Tja ..... das frag ich mich auch manchmal.

LG. Ute

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Ich kämpfe seit 2 Jahren, da ich nur 40% habe, mit dem Verschlechterungantrag.

Da ich aber gestern in der MSK war, warte ich auf den Bericht und sende ihn dann mit.

Die Ärtzte haben auch gemeint das sei lächerlich, 80% mit aG ist nicht utopisch.

Mal sehen wie es wird!

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Ja , das ist richtig! Meine Gehwegstrecke ist 127 m, ich bin danach fertig und kann mich wegwerfen. Die rechte Seite ist gefühllos und taub. Mittlerweile ist die rechte Hüfte auch in Mitleidenschaft gezogen und bereitet heftige Schmerzen.

Aber wenn man einen Gutachter erwischt, der der Hände hat wie ein Automechaniker, damit meine ich ich den Dreck!!

Der einen fragt wann ich aufstehe, ob ich für meine Familie Essen koche und wann ich ins Bett gehe, hat das meiner Meinung nach nichts mehr mit MS zu tun, denn darüber hat er nicht gefragt, geschweige denn mich untersucht.

Ich habe meinen Beruf nicht aufgegebe, weil ich nicht mehr arbeiten wollte, sondern es ging ganz einfach nicht mehr, 12-14 Std. auf den Beinen zu sein!

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