Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

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Catweazle

1/2 EU Rente + Arbeitszeitverkürzung = altes Nettogehalt ?

4 posts in this topic

Hallo... bin der Neue und werde wohl jetzt öfters vorbei schauen.

Mich würde in Sachen 1/2 EU mal folgendes interessieren.

Als 1/2 EU Rente würden mir heute lt. Rentenauskunft 350€ zustehen.

Angenommen mein Nettoverdienst ist 1400€ bei 40h/Woche. Wenn ich nun bei verkürzung auf 6h/Tag bzw. 30h/Woche runter gehe um die 1/2 EU Rente zu bekommen wäre mein neues Nettogehalt einfach gerechnet 1400:8*6= 1050€.. dazu kämen die 350€ 1/2 EU Rente und ich wäre wieder bei 1400€

Kann man das so einfach rechnen oder habe ich da einen Denkfehler drin ?

Danke für eure Mühen

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ohne das im detail sagen zu können, aber du hast ja auch eine zuverdienstgrenze, nicht nur eine max stundenzahl.

ich habe da dann noch einen gewissen spielraum gelassen, für evtl. tariferhöhungen (sollten die denn mal kommen ;-). aber du hast auch ber der rente gewisse abzüge, die natürlich geringer sind als von einem regulären gehalt.

geh doch mal zu einem rentenberatungstermin der drv vor ort. die sind recht hilfsbereit, nach meiner erfahrung

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Hallo Catweazle,

erst einmal herzlich willkommen.:willkommen:

Zu Deinem Problem: ich persönlich würde dies auch erst einmal so sehen und rechnen, aber ich würde mal zur BFA gehen und alles ausrechnen lassen. Des weiteren musst Du auch bedenken, dass Du durch einen anderen Verdienst auch in der Steuertabelle evt. andere Abgaben hast und das unterm Strich vielleicht gar nicht allzuviel fehlt. Wende Dich mal an Deinen AG, der soll Dir mal eine fiktive Gehaltsabrechnung mit 30 Std./Woche erstellen. Ist ein reines Rechenexemple und Du musst für Dich entscheiden, ob es Dir im Monat reicht.

Ich hoffe es hat Dir ein wenig geholfen.

Liebe Grüße

manu1968

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Hallo,

es kommt in erster Linie auf den Hinzuverdienst zu deiner Rente an. Den setzt die BFA fest. Wie Claudia schon schreibt, ist immer gut eine Spielraum zu lassen zwischen Gehalt und Hinzuverdienstgrenze. Zu bedenken ist auch, dass die Rente erst rückwirkend versteuert wird, also beim Jahresausgleich.

Eine heftige Erfahrung, die ich nun für 2012 gemacht habe. Wenn man Krankengeld bezieht, rechnet die BFA nicht das Brutto-Krankengeld als Einkommen/Hinzuverdienst sonder sie geht von dem normalem Arbeitsentgeld aus plus einem prozentualen Anteil der erlaubten 2 Sonderzahlungen aus dem vergangenem Jahr. Da ich auch einen geringen Krankengeldzuschuß bekomme, habe ich zwei Renten garnicht erhalten und 3 Monate nur die halbe Rente.

Ich war dabei die Dumme und habe einige Hundert Euro zugesetzt, obwohl ich ja wesentlich weniger Krankengeld als als meine normales Arbeitsentgeld erhalten habe.

Wo da nun die soziale Gerechtigkeit ist, weiß ich nicht.

Viele Grüße

Catherine

Edited by Catherine55

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