Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

Forumregeln
Sign in to follow this  
Guest fredy

Klage Sozialgericht wegen GdB50

7 posts in this topic

Guest fredy

Hallo an alle,

mein Neuro hat mir mitgeteilt, dass ich einen neuen Antrag auf 50% stellen soll, weil mein Zustand sich verschlechtert hat. Der Antrag sowie der Widerspruch wurden abgelehnt und die nächste Instanz ist dann das Sozialgericht. Leider habe ich keine Erfahrung mit dem Sozialgericht und hoffe Ihr könnt mir helfen.

Meine Eckdaten:

40% GdB

Artest vom Neuro (50% GdB)

Soweit ich mich belesen habe ordnet das Gericht ein oder zwei Gutachten an die dann Erstellt werden. Kann ich ein unabhängiges Gutachten erstellen lassen?

Ist das Sozialgericht für den Kläger kostenpflichtig?

Wie lange dauert das Verfahren?

Ich hoffe, Ihr könnt mir behilflich sein.

Lieben Gruß aus der Herzogen Stadt Jülich

Fredy

Share this post


Link to post
Share on other sites

Hallöchen Fredy,

ich habe mal gegoogelt, weil mich die Antwort ebenfalls interessiert, auch wenn nur für die Zukunft :)

Gerichtskosten bei einem Sozialgericht: Grundsätzlich werden keine Gerichtskosten vom Kläger verlangt, wenn er Versicherter, Leistungsempfänger und/oder Behinderter ist (§ 183 SGG).

Liebe Grüße

Jülicher Muttkrat :)

Denise

Share this post


Link to post
Share on other sites

hallo,

mir hat man vom vdk gesagt, dass derartige prozesse nichts kosten.

aber was dein neuro dir so gesagt hat, stimmt jetzt auch nicht wirklich. du kannst keinen "antrag auf sba und gdb 50" stellen. das wird nach der aktenlage und evtl. einen gutachter entschieden.

wenn sich dein zustand verschlechter hat, kannst du einen verschlechterungsantrag in ergänzung zum ursprünglichen antrag, der dir den gdb von 40 eringebracht hat, stellen. und das attest deines neuro ist nicht unbedingt ausschlaggebend.

wenn gutachter, die das gericht bestellt, nicth unabhängig sind, wer denn dann? wenn du einen benennst, ist es "deiner"; bennent das versorgungsamt einen, ist es "deren".

dazwischen steht der des gerichts. der hat nichts davon, wenn er parteiisch ist. so sehe ich das.

Share this post


Link to post
Share on other sites

Hallo Fredy,

statt zu der Klage beim Sozialgericht, rate ich Dir in ca. 6 Monaten einen Verschlimmerungsantrag zu stellen. Die Klage dauert einfach viel zu lang. Du musst bei einer Klage mit einer Verfahrensdauer von 1 bis 2 Jahren ( wenn das reicht ) rechnen. Das Verfahren vor dem Sozialgericht kostet nichts, es entstehen keine Gerichtskosten. Du solltest Dir auch für ein späteres erneutes Widerspruchsverfahren kompetenten Beistand suchen ( Gewerkschaft, SVD oder VdK ).

Wenn zu Deinen Beschwerden neue hinzugetreten sind, werden diese bei einem Verschlimmerungsantrag berücksichtigt. Sollte dann der höhere GdB erneut abgelehnt werden, kannst Du auch erneut Widerspruch einlegen. Das geht auf jeden Fall schneller als eine Klage vor dem Sozialgericht.

Share this post


Link to post
Share on other sites

Hi,

während meiner Reha wurde auch ein neuer Antrag gestellt. Die Angaben von den Reha-Ärzten war auf mindestens GdB 50 mit Merkzeichen G.

Nach 2 Monaten habe ich dann von der Stadt die Mitteilung erhalten, daß ich nun einen GdB 40 habe. Den Widerspruch habe ich dann in die Hand des VDK gelegt und ca 2 Monate später hatte ich dann einen GdB 50 und den Schwerbehindertenausweis.

Share this post


Link to post
Share on other sites
Guest fredy

Hallo an alle,

ich habe nun eine Klage beim Sozialgericht in Aachen eingereicht. Nach Rücksprache mit meinem Neuro habe ich mich für diesen Weg entschieden. Ich bedanke mich für eure Beiträge und werde weiter Berichten.

Lieben Gruß an alle

Fredy

Share this post


Link to post
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!


Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.


Sign In Now
Sign in to follow this