Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

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hexschle

Erwerbsminderungsrente

48 posts in this topic

Habe gerade ein Schreiben von der Rentenversicherung bekommen. Da ist ein Schreiben von der Reha drin (20.01.12-09.03.12) darin steht ihre Erwerbstätigkeit ist nach unserer Feststellung bereits eingeschränkt auf Dauer und teilweise. Daher ergibt sich ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbserminduerng mit dem Beginn ab dem 01.02.12.

Meinen Antrag habe ich wegen Erwerbsminderungsrente am 24.10.12 gestellt.

Nun muss ich ankreuzen ob ich ab dem 01.02.12 Rente will oder ab 01.10.12.

Was würdet ihr machen?

Ist die Erwerbsminderungsrente dann schon durch oder noch nicht? Und was heißt das genau?

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Hallo hexschle,

kann dazu nur sagen, dass ich mich mit allem was mir wegen der Rente unklar war direkt an die DRV gewand hab. Ruf doch einfach mal da an und frag. Die helfen einem auf jeden Fall weiter :).

Schöne Ostern noch und lG

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Moin hexschle.

Bisher hab ich mich noch nicht so wirklich und ernsthaft mit dem Thema EU-Rente beschäftigt aaaaaaaaaaaaaaaaber auf alle Fälle hab ich mir schon einmal die Telefonnummer und die Adresse, der für mich zuständigen Rentenberatung der DRV heraus gesucht.

Man weiss ja nie.

Und warum den Weg über irgendwelche Sozialverbände gehen wenn man weiss, wer die zuständige Stelle ist ?

Liebe Grüsse und schöne Ostern

Ute

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Hallo,

sowie ich das lese ist die Rente durch.Aber das mit dem Ankreutzen war bei mir nicht.Oder ich habs vergessen,denn es war damals sehr viel Papierkram.Ich würde anrufen.Wenn du ab dem 1.2.ankreuzt,bekommst du eine Nachzahlung von dem Zeitpunkt ab.

LG Ped

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Hallo Hexschle,

du hast die Bewilligung für eine Teilerwerbsmindeurngsrente auf Dauer, also unbefristet.

Guckst du bitte noch einmal auf die Jahreszahlen, du hast nur 2012 geschrieben, dass kann nicht stimmen.

Hast du noch gearbeitet bis jetzt oder AG II bekommen oder Krankengeld? Das wird gegeneinander aufgerechnet also noch nicht auf eine Nachzahlung freuen.

Du hast aber Anspruch ab dem Monat der Antragstellung. Also ab 10. 2012. Frage noch mal nach und lass es dir mit der Hinzuverdienstgrenze genau erklären. Du musst auch daran denken, dass du mit 10% Abzug in die Rente gehst. Was nun besser ist 10.2012 und ich gehe mal davon aus das 02.2013 gemeint ist, weiß ich nicht.

Wenn du im Sozialverband/VDK bist kannst du es dir ja von DRV und dem Verband erklären lassen.

Das Rentenrecht ist so kompliziert und unverständlich.

Freue mich für dich.

Liebe Grüße

Catherine

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Hallo Hexschle,

soweit ich weiß wird immer bis zum Antrag der Reha zurück gerechnet so war es zumindestens bei mir.

Frohe Ostern Euch Allen Georg

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war bei mir ähnlich verwirrend, mit der rück- bzw. vordatiererei...ich glaub, ich hab damals auch einen termin bei der drv gemacht und das dann entsprchend angekreuzt. muss os gewesen sein. vereinbar doch einen termin bei der drv vor ort .

ich hab auch die teilrente auf dauer...

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Hallo,

danke für die vielen Antworten.

Am 01.10.2012 habe ich selbst den Antrag gestellt und am 01.02.2012 war ich in Reha und könnte ab diesem Zeitpunkt. Habe bei der Beratungsstelle angerufen, werde den 01.10. wahrscheinlich nehmen. Morgen habe ich noch ein Gespräch mit dem Arbeitgeber und dann wird entschieden.

Bin mal auf die Hinzuverdienstgrenze gespannt und was dann tatsächlich als Teilrente rauskommt.

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Hallo hexschle,

dann war das ja doch mit den Terminen richtig. Für mich war das vewirrend. Jetzt macht es aber Sinn. Ich bringen meinem Personalsachbearbeiter immer gleich die Seite mit dem Hinzuverdienst, so haben wir es von Anfang an gemacht, damit mir nichts von der Rente verloren geht. Er rechnet dann auch gleich nach, so wie jetzt. Ab Juni bekommen wir eine Tariferhöhung, dass passt noch gerade. Ansonsten würden meine Stunden reduziert werden.

Dir allen Gute

Catherine

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Hallo Catherine,

wieviele Stunden arbeitest du gerade?

Bin mal gespannt wie lange es dann dauert bis ich das mit der Hinzuverdienstgrenze geschickt bekomme

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Hallo hexschle,

ich arbeite vier Stunden a 5 Tage die Woche. Mehr kann ich nicht schaffen und würde dann auch über die Hinzuverdinestgrenze kommen. Wenn du mitgeteilt hast, dass du ab dem .... Rente beziehen willlst, bekommst du den Rentenbescheid. Da steht der Hinzuverdienst dann auch.

Schönen Abend noch.

Catherine

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bei mir ist es ähnlich: 23 sstd auf 5 tage verteilt. wobei ich am überlegen bin, ob ich nicht lieber die zeit auf 4 tage verteilen sollte und 1 tag pro woche frei nehmen. ich werde aber abwarten,, was die nächste tariferhöhung so mit sich bringt. dann nehm ich es evtl in angriff

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ok und wielange dauert es dann bis der bescheid kommt 2 tage, 2 wochen oder noch länger?

na dann bin ich mal gespannt, arbeite ab august woanders und bekomme da auch für 4 std, aber 160 netto mehr

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wie lange das gedauert hat, kann ich dir nicht mehr sagen. aber das ging alles recht flott bei mir.

glückwunsch zumneuen job mit mehr geld, aber dran denken: die zuverdienstgrenze dann einhalten.

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na dann bin ich mal gespannt, wann ich post bekomme. habe brief gerade abgeschickt.

und vorallem wie hoch die hinzuverdienstgrenze ist, ob sich dann der neue Job überhaupt rentiert. wie hoch ist deine?

vielen dank für die glückwünsche

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Hallo Hexle,

ja es rentiert sich immer wenn du weiter arbeitest. Damit erhöhst du dann ja wieder deine eigene Rente bis zum regulärem Renteneintritt.

Es nutz dir nicht wenn ich dir meine nenne. Das wird aus deinen Entgeltpunkten errechnet, sprich aus dem was für dich eingezahlt wurde plus evtl Kinderzeiten. Bei mir hat es sich nun noch erhöht durch die Scheidung. Ich kann dir sagen, dass ich jetzt etwas mehr netto Einkommen habe, als wenn ich 30 Std. die Woche arbeite.

Wenn bei dir die Sonne scheint schicke mal ein paar Strahlen in den Norden, hier ist es mal wieder grau, aber hell grau ;-).

Einen schönen Tag wünschst

Catherine

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also genau auswendig kann ich das auch nicht sagen, ich hab esnicht so mit zahlen, aber: max dürfte ich ja 6 st. protag arbeiten, mit 23 wochenstunden liege ich knapp unter zuverdienstgrenze (sicherheitsabstand wg. möglicher tariferhöhungen o.ä.), damit nicht jedekleine änderung neuberechnung der arbeitszeit mit sich bringt.

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ok dann arbeitest ja bisel mehr wie 4 std am tag,,,, hoffe mal dass das dann mim neuen job passt...

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Hi Claudia,

nicht ganz richtig glaube ich. Wir dürfen 3,0 bis unter 6,0 Stunden arbeiten. Ab 6,0 Stunden gibt es meines Wissens keine Teilrente mehr.

Wenn man nur 4 tage arbeiten möchte, muss es pro Tag glaube ich auch unter 6,0 Stunden bleiben.

Grüße von Catherine

Edited by Catherine55

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ja, hab ich doch geschrieben: max 6 stunden pro tag, bei mir sind es 4 x 4,5 und 1 x 5 sstunden

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Hallo Claudia,

ist lustig. Nicht max. 6,0 Std. wir müssen UNTER 6,0 Stunden bleiben. Darum arbeitest du ja nur 23,0 Std. die Woche. Da bleibst du UNTER 6,0 Std. und hast noch einen kleinen Puffer zur Hinzuverdienstgrenze.

Wir hatten gerade Schwerbehidnerte-Versammlung auf der Arbeit und da war ein Referent von der DRV. Der hatte das UNTER 6,0 Std. pro Tag immer wieder so deutlich betont. Darum musste ich jetzt so schmunzeln. Soll keine Belehrung sein, erinnerte mich nur an diesen Tag.

Ich wünsche dir eine super sonniges WE.

Liebe Grüße

Catherine

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hast natürlich recht. irgendwie geht mir das "max 6 stunden" leichter über die lippen als "unter 6 stunden" ...keine ahnung wieso. wahrscheinlich, weil es manchmal eh schon schwierig ist, zu bestimmten zeiten wieder zu gehen, wenn ich dann genau nach 5 st 59 minuten stempeln soll, wird es schwierig...

schönen restsamstag!

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Hi Claudia,

nun verwechselst du glaube ich was. Wichtig ist deine Regelarbeitszeit, die dein Arbeitgeber an die DRV meldet. Wenn du mal mehr arbeitest um Stunden auf zu bauen für einen extra freien Tag, interessiert sie das nicht. Du musst unter 6,0 Std. stempeln, weil dir sonst eine halbe Stunde Ruhezeit abgezogen wird, auch wenn du sie nicht nimmst, weil du nach Hause gehst. Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers.

Schönen Sonntag mit hoffentlich soviel Sonne wie bei uns heute vom Himmel strahlte.

Grüße von Catherine

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dass ich nicht mehr als 6 std am stück arbeiten darf, ohne dass mir eine halbe stunde pause abgezogen wird, ist schon klar.

aber seitens der drv hat man mir gesagt, dass man eben unter 6 stunden bleiben muss. da war keine rede davon, dass man ab und an auch mal darüber kommen kann, um überzeit aufzubauen. muss ich aber auchnicht. wenn meine tage mit 4,5 stunden sind, mach ich locker 5 und somit täglich 30 minuten überzeit. das läppert sich auch ganz schön. anders könnte ich auch die zuverdienstgrenze nicht einhalten.

aber da mein job normalerweise auch immerwieder mal eine reisetätigkeit mit sich bringt, habe ich auch gefragt, wie das ist. konkrete antwort hab ich nicht bekommen. weißt du da was? grade reisetage sind oft länger als 6 stunden und wurden als arbeitszeit gerechnet, auch wenn man ja nicht die ganze zeit effektiv was tut...

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wie wird dann die hinzuverdienstgrenze angegeben, brutto oder netto?

bin echt so gespannt was bei mir rauskommt und vorallem ob ich probs bekomme bei meinem neuen arbeitgeber ab sommer, denn das sind 160 euro netto mehr.

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