Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

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Tanja5

Wird Pflegegeld auf Hartz 4 angerechnet?

3 posts in this topic

Hallo,

ich habe da mal eine Frage.

Habe gestern bei meiner Krankenkasse Pflegestufe 1 beantragt, sollte ich auch durch

bekommen, da ich viel die Hilfe von meinem Mann brauch. Ich habe sehr starke Gleichgewichtsstörungen und kann schlecht laufen, im Haus hilft der Rollator und draußen brauche ich den Rollstuhl.Mein Mann muß mir in die Dusche helfen und auch beim waschen und anziehen, da ich Taubheits gefühle in den Händen habe. Deswegen ist er als Pflegeperson eingetragen.

Nun weiß ich nicht ob das Pflegegeld angerechnet wird, ich selber bekomme Erwerbsunfähigkeitsrente, aber mein Mann bekommt Hartz 4 und bei der Arge muß man ja alles angeben was man an Einkommen hat. :confused:

Ich hoffe das jemand sich vielleicht da aus kennt und mir Antwort geben kann.

Ich danke Euch mal im vorraus.:D

Liebe Grüße Tanja

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Hi Tanja,

meines wissens nach, wird dies eigentlich nicht auf deinem Mann angerechnet da du die Bezieherin bist und nicht er.

Es werden nur Dinge bei deinem Mann angerechnet die er auch bezieht. Deine REnte sollte sich eigentlich auch nicht ändern, da dies ja zur Unterstützung dient für die zusätzlichen kosten.

Der eigentlich Bezug sollte bestehen bleiben bei ihm.

Ich werde aber mal versuchen mal mein Schlaukopf zu erreichen, der ist was solche sachen betrifft sehr visiert.

Liebe Grüße

Dominik

Edit:

Grad was gefunden, vielleicht beantwortet dies deine Frage::::::

http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php?id=2848

Wenn ich das nun so richtig verstehe, wird dies nicht angerechnet. Angaben müssen aber wie immer gemacht werden bei den Agenturen.

Edited by DerSchwager

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Verstehe ich auch genauso: Keine Anrechnung auf ALG II.

Finde ich auch logisch, denn es ist ja kein "frei verfügbares" Einkommen sondern definitiv an einen Zweck gebunden.

Wär ja noch schöner, wenn man sozusagen noch dafür bestraft wird, dass wwegen ner Pflegestufe Geld fließt (wundern sollt einen aber natürlich nix).

Aber wie gesagt, nach dem Text: keine Sorge. Ggf. mal für´s eigene Bundesland checken, aber ich will doch hoffen, dass das bundesweit so ist.

LG

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