Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

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Guest

Jobwechsel_bleibt die Gleichstellung bestehen?

12 posts in this topic

Guest

Hallo,

ich habe einen neuen Job in Aussicht. In meiner jetzigen Firma habe ich eine Gleichstellung.

Meine Frage nun: Geht diese auf den neuen Arbeitgeber über und habe ich auch einen besonderen Kündigungsschutz während der Probezeit? Oder bleibt das wie bei den Gesunden, sprich: Kündigung ohne Angabe von Gründen (von Arbeitnehmer/Arbeitgeber)?

Vielen Dank im Voraus. baroni

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Moin baroni.

Wenn dein Arbeitgeber 'ne Behörde ist, bleibt es!

Sonst ist das Verhandlungssache!, leider!!

Wie heißt das so schön:

Nichts bleibt, wie es ist...

In diesem Sinne.

Gruß

luke

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Guest

Vielen Dank für Eure Antworten. Ich bin von Anfang an offensiv mit meiner Diagnose umgegangen und habe bisher nur tolle und positive Erfahrungen gemacht und sogar einen anspruchsvollen Job damit gefunden. Hoffen wir mal, dass es dabei bleibt und ich die Gleichstellung mitnehmen kann :-)

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ich kann Luke da leider nur zustimmen. die Gleichstellung ist auf den aktuellen Job bezogen und bei Arbeitgeberwechsel nicht mitnehmbar. für eine erneute Gleichstellung müsste dann wieder ein neuer Antrag gestellt werden. inwieweit das bei einem neuen Job ratsam ist... Ansichtssache.

du als Gleichgestellter bist übrigens verpflichtet den Jobwechsel dem Integrationsamt mitzuteilen. die Gleichstellung wird dann aufgehoben.

Sorry.. aber ich muß diesen fast 2 Jahre alten Thread nochmal pushen. Aber solche Sachen sind ja immer aktuell.

Ich finde es immer sehr schade wenn sich Leute zu Wort melden die von Nichts eine Ahnung haben und meinen Hilfesuchenden "wertvolle" Ratschläge geben zu müssen und damit den Betreffenden u.U. noch in Schwierigkeiten bringen können.

FALSCH ist, das eine Gleichstellung Arbeitsplatzgebunden ist.. Eine Gleichstellung ist personenbezogen und ist solange gültig wie der Betroffene einen GdB zwischen 30 und 50 hat. Erreicht ein Gleichgestellter einen GdB von 50 oder höher so wird die Gleichstellung hinfällig. Fällt der GdB unter 30 oder läuft die Befristung aus erlischt die Gleichstellung.

FALSCH ist ebenfalls, das ein Jobwechsel dem Integrationsamt gemeldet werden muß. Das Integrationsamt hat mit der Gleichstellung überhaupt nix zutun. Gleichstellungen werden über das Arbeitsamt beantragt und verwaltet.

FALSCH ist auch, das die Gleichstellung Verhandlungssache ist außerhalb von Behörden. Wir sind hier nicht auf dem Basar wo gefeilscht wird um irgendwelche Rechte. Die Sache ist klar gesetzlich definiert.

RICHTIG ist, das eine einmal erteilte unbefristete Gleichstellung durch das Arbeitsamt dauerhaft gültig ist.. auch über einen oder mehrere Arbeitsplatzwechsel hinaus.

 

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Kenn mich da nicht so aus, hab aber folgende "Expertenantwort" in einem Diabetesforum gefunden. Aber Catweazle hat recht, was das Integrationsamt angeht: Gleichstellungen macht das Arbeitsamt, hat mit dem Integrationsamt nichts zu tun.
Aber ich habe auch schon schlechte Erfahrung mit angeblichen Experten gemacht, da sind Auskünfte auch nicht immer so ganz koscher.

Die Antwort des Experten:

Die Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten bietet Ihnen einen gewissen Schutz vor Kündigung, weil diese dann nur nach Zustimmung des Integrationsamtes möglich ist. Eine Gleichstellung ist möglich, wenn das Versorgungsamt einen GdB (Grad der Behinderung) von mindestens 30 ermittelt hat. Den Antrag stellen Sie bei der Agentur für Arbeit. Darin müssen Sie angeben, ob Sie einverstanden sind, dass der Arbeitgeber zur Arbeitsplatzsituation befragt wird. Bei einem Nein kann der Antrag allerdings wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt werden. Die Agentur für Arbeit darf dem Arbeitgeber nichts von Krankheiten wie Diabetes sagen. Der Kündigungsschutz gilt nur, wenn die Gleichstellung mindestens drei Wochen vor Zugang der Kündigung beantragt wurde. Sie besteht nur für einen konkreten Arbeitsplatz und muss nach einem Jobwechsel erneut beantragt werden.


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Tim C. Werner
Fachanwalt für Sozialrecht,
Frankfurt am Main

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@Claudi: Auch vermeindliche "Experten" wissen nicht immer alles.

Wie schon erwähnt.. Eine Gleichstellung ist personengebunden.

Wenn dem nicht so wäre.. welchen Sinn würde dann die Aussage in einer Stellenbeschreibung machen die lautet:  "Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Personen bevorzugt berücksichtigt." ?

Ein entsprechendes Urteil dazu gibt es hier --> http://www.rechtslupe.de/sozialrecht/arbeitsplatzwechsel-und-gleichstellung-im-schwerbehindertenrecht-335553

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stimmt, ich weiß auch, dass das wissen bei manchen experten auch nicht wirklich angekommen ist. also ganz allgemein ;-)

wenn es jobabhängig wär würde es m.m. nach gar keinen sinn machen. die person bleibt ja immer die gleiche

ich nehme mal an, dass die jeweilige person auf dem bescheid namentlich erwähnt ist, nicht aber deren derzeitiger arbeitsplatz, oder?

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Genau so ist es Claudi... auf meiner Gleichstellung steht mein Name aber nicht mein Arbeitsplatz.

Weiterhin steht dort das ich rückwirkend zum Tag der Antragstellung mit schwerbehinderten Menschen gemäß §2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellt werde.

Irgendein Arbeitsplatz oder ähnliches wird dort mit keinem Wort erwähnt.

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ja, das war mir bekannt, Birgit! man sollte die Gleichstellung beantragen, spätestens wenn eine Kündigung droht.

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Da ich mich im Moment auf die Aufgaben einer Schwerbehindertenvertrettung vorbereite bin ich auf Unterlagen vom Arbeitsamt gestoßen, mit folgender Aussasge.

"Die Gleichstellung nach erfolgter Kündigung ist wirkungslos"

Was einfach nur bedeutet, das ein Antrag auf Gleichstellung nicht erst gestellt werden kann wenn man bereits gekündigt wurde.

Die Frist beträgt 3 Wochen... stellt man also min. 3 Wochen VOR der Kündigung einen Antrag ist man erstmal auf der sicheren Seite.

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