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Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

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marry1990

Nachprüfung Schwerbehidertenausweis

13 posts in this topic

Hallo, ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit GdB 50 ohne Merkzeihen. Lt. Bescheid steht im Dezember 2014 eine Nachprüfung an. Nun hätte ich ein paar Fragen dazu.

Wie läuft diese Nachprüfung ab? Ist das ein Fragebogen für den behandelnden Neurologen, oder ist das eine Untersuchung bei einem vom Versorgungsamt bestimmten Arzt?

Der Ausweis ist bis 12/2015 gültig. Wenn bei der Nachprüfung festgestellt wird, dass ich die 50 % nicht mehr erreiche, läuft er dann 2014 oder 2015 ab?

Zur Zeit der Antragstellung hatte ich eine beiseitige Sehnerventzündung und Ataxie. Die Ataxie ist ganz weg und die Sehnerventzündung hat sich weitgehend zurückgebildet (90 % und 95 %). Ich habe jetzt lediglich Sensibilitätsstörungen. Kann mir das Versorgungsamt die 50 % nun wieder aberkennen?

Und, wäre es sinnvoll, dem VDK beizutreten? Wer hat Erfahrungen damit?

Vielen Dank für Eure Hilfe und Viele Grüße

Edited by marry1990

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also,

vergiß den vdk. hat bei mir gar nichts gebracht, die rechtsberaterin hatte mir sogar empfohlen,, den antrag zurückzuziehen! soll von ov zu ov verschieden sein, aber man nimmt halt den vor ort, und wenn der nichts taugt, hat man halt pech.

und ja, ein sba kann wieder zurückgenommen werden. selbst erlebt bei einer stark gehbehinderten bekannten (keine ms!), die nicht mehr weiß, wie sie sich bewegen soll. aber den sba haben sie einkassiert. hab ihr dann empfohne, zum anwalt zu gehen, weiß aber nicht, was dabei rauskam.

was ich jetzt bei dir nicht verstehe: wie lange hattest du die beschwerden? normalerweise müssen die ja 6 monate bestehen .

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Danke für deine schnelle Antwort. Seit Februar letzten Jahres hatte ich immer wieder Sehnerventzündungen auf einer Seite und im Oktober dann beidseitig + Ataxie. Ich kam dann in Reha und da hat man dann den Antrag gestellt.

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kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass du nur mit Sensibilitätsstörungen mehr als Gdb 30 bekommst.

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ich weiß ja jetzt nicht, wen du meinst, aber ich hab nicht "nur" sensibilitätsstörungen. ich hab außerdem heftige depressionen, kognitive einschränkungen, verlangsamte reaktionen usw. und einen sba sollen ja personen bekommen, "deren korperliche funktion, geistige fähigkeit oder seelische gesundheit" von dem für das lebensalt zustand abweichen.

und ich kenne leute nur mit kognitiven problemen oder auch nur mit depressionen, die einen sba haben.

hätte ich nur sensistörungen wär ich glücklich, obwohl auch die sehr nerven können.

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und bei mary würde ich eine sne und ataxie auch nicht als sensistörungen definieren

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mary hat geschrieben, dass sie jetzt nur noch Sensistörungen hat und damit bekommt man bestimmt keinen Sba

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da magst du dann recht haben... letztlich ist man nicht nur auf see und vor gericht in gottes hand, sondern auch beim versorgungsamt!

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Hallo Claudia,

wir haben ja die gleichen Probleme und mein Sba hat 60%G.

LG Ped

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eben, ped. ist letztlich nur vom versorgungsamt, der laune des sachbearbeiters oder des md abhängig.

aber jetzt wurde ein neuer gestellt, von der reha aus ... mal schauen und dieses mal zieh ich das durch

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Hallo,

wünsch dir viel Glück und Kraft dabei.

LG Ped

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Hallo, jetzt weiß ich leider immer noch nicht, wie die Nachprüfung abläuft. Und jetzt hätte ich noch eine Frage: Lt. Bescheid habe ich 50 % organisches Nervenleiden und 10 % auf etwas anderes bekommen. Ist es möglich, dass ich auf das "organische Nervenleiden" weniger % bekomme, da jetzt die meisten neurologischen Defizite verschwunden sind? Oder sind mir die 50 % sicher, da sie ja schon festgestellt wurden?

Viele Grüße und lg

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ich denke nicht, dass du da eine art "bestandsschutz" hast. wenn eine einschränkung weg ist, dann ist sie ja keine einschränkung mehr. sei doch froh!

und nicht umsonst, müssen einschränkungen, wenn sie berücksichtigt werden sollen, seit mind 6 monaten bestehen.

Edited by claudia19

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