Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

Forumregeln
sabine

SBW auch mit SHT 3.Grades

6 posts in this topic

Hallo guten morgen,

 

heute habe ich die Frage ob ich einen SBW auf ein offenes Schädelhirntraume 3. Grades durch einen

Unfall, plus die MS , bekommen würde?

 

LG Sabine

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Hallo,

ich denke das ist eine Frage für dein Arzt,der müsste das eigentlich Wissen.

Generell ist es ja nicht mehr so das man für die MS ein SBA bekommt,deshalb würde ich den Antrag zusammen mit deinem Arzt ausfüllen.

Vorne Weg kannst du auch im Internet auf der Seite Amt für soziale Angelegenheiten nach lesen.

Denn das im Forum zubeantworten ist denke ich sehr schwierig.

LG Ped

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wenn du dadurch seit mind. einem halben jahr einschränkungen hast, sollte es klappen.

 

wenn du aber keine einschränkungen hast, wird das nichts

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@Sabine:

 

Versuchen kann man es immer ... solltest Du Mitglied im VDK sein könnten die das auch für dich machen.

 

Für MS alleine ohne Beeinträchtigungen gibt es in der Regel aber nicht soviel .. 20 - 30 und einen Schwerbehindertenausweis erhält man aber erst ab 50,

 

Ich nehme mal an, daß alleine das erleiden eines "offenen Schädelhirntrauma 3.Grades bei einem Unfall" nicht ausreicht um einen Anspruch auf einen SBH-Ausweis zu haben. Es kommt halt darauf an ob Du dadurch Einschränkungen/Behinderungen zurück behalten hast oder nicht denn wenn alles wieder super ausgeheilt ist besteht ja keine Grund vor. Leute die eine Krebserkrankung haben bekommen ihr SBH auch nur befristet zugesprochen denn wenn bei denen alles gut läuft gelten sie irgendwann wieder als geheilt und schwupp ist die SBH wieder weg.

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bei Krebserkrankungen bekommt man für 5 Jahre einen SBA und dann wird er wieder eingezogen, wenn nix mehr vom Krebs ist, aber man kann dagegen klagen und evtl hat man ja glück......

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@sabine.

 

Wenn Du seit mindestens 6 Monaten Einschränkungen hast, durch das Schädeltrauma oder durch "unsere Freundin" oder auch durch beide..... dann solltest Du den SBA bekommen.

Stellen solltest Du den Antrag gemeinsam mit einem Sozialverein (VdK oder SovD) oder auch mit einem Versicherungsältestem. Der weiss dann nämlich genau was anzukreuzen ist und hat auch den entsprechenden Antrag vorliegen. Einsehen kannst Du dieses Antragsformular übrigens auch im I-Net.

 

Viel Erfolg und Gruss

von Ute

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