Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

Forumregeln
Anne136

berufsrechtliche Frage!

9 posts in this topic

Hallo, vielleicht wisst ihr mehr zu meiner Frage.

Ich bin  seit meinem heftigen Schub im August krank geschrieben. Von der Reha die nach drei Wochen Krankenhaus notwendig wurde weil nichts mehr ging, habe ich einen ärztlichen Entlassbrief in dem steht, dass ich aus dem Schichtdiensst heraus soll, eingeschränkt belastbar bin (3-6h) und keine Patienten als Krankenschwester mobilisieren soll, aufgrund Gleichgewichtsstörungen und möglicher Patientengefährdung.

Soweit, so gut - für mich alles nachvollziehbar, auch wenn ich mich momentan wieder gut fühle und auch wieder laufen kann. Mein Arbeitgeber tut sich nun etwas schwer damit, mir eine solche Arbeitsstelle anzubieten.

Man hat mir nun eine Stelle angeboten mit 20h-Woche in einem anderen Arbeitsbereich, was anderes gäbe es nicht. Die Bezahlung würde wahrscheinlich gering ausfallen, da ich in diesem Bereich ungelernt wäre - genaueres konnte/ man mir nicht sagen, mehr Stunden nicht möglich.

Muss ich diese eine Stelle annehmen, wenn man mir nichts anderes anbietet/anbieten kann?

Es geht um meine Existenz, ich muss auch noch leben können, Krankheit hin oder her.

Ich bin seit über 20 Jahren in meinem Betrieb und habe einen SBA mit 50% und habe bisher Vollzeit im Schichtdienst gearbeitet.

Würde mich über Antworten freuen, diese berufliche Ungewissheit macht mich echt mürbe.

Anne

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hallo anne!

 

man kann es nicht oft genug wiederholen: zuerst rente beantragen, dann arbeitszeit reduzieren! bloß nicht andersrum.

 

bei mit hat der entlassbericht aus der reha der drv ausgereicht, um mit die teilrente zu gewähten. im öffentlichen dienst (bist du doch auch, oder?) gibt es ja auch noch zusatzversorgungen. denen schickst du dann eine kopie des bescheids der drv und dann kriegst du da auch noch eine teilrente.

zusammen kann man dann durchaus damit auskommen. ist aber natürlich auch abhängig von deinen angesammelten rentenpunkten

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Hallo Anne.

 

Ich kann Claudia nur beipflichten und Dir dringendst empfehlen, einen Rentenantrag zu stellen.

Der Satz in Deinem Reha-Entlassungsbericht ........... ist doch schon wegweisend !!

 

Bei mir ist es ganz genauso gewesen wie bei Claudia.

Mai/Juni dieses Jahres Reha.

Ende Juni mit dem Versichertenältesten der KK den Rentenantrag gestellt.

Ende August bekam ich den Rentenbewilligungsbescheid der DRV.

 

Mit dem Papier war ich bei meinem Arbeitgeber,

dort wurde ein Blick auf die darin aufgeführte Höchsthinzuverdienst Grenze geworfen,

dann wurde dort ausgerechnet, wieviele Stunden ich max. arbeiten darf/kann/muss bis diese erreicht ist und schliesslich

wurde ein neuer Arbeitsvertrag gemacht, ein Teilzeitarbeitsvertrag  ;o)

 

Nun arbeite ich seit dem 01.09. noch 4 Stunden täglich und bin Teil-Erwerbsminderungsrenten-Bezieher.

 

Hoffe sehr Dir geholfen zu haben und viel Erfolg

Ute

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Hallo, Danke für eure Antworten.

Das mit dem Einreichen der Rente vor Reduzierung der Stunden ist mir bewusst.

Was mir aber unklar ist: wenn mir nur eine Stelle angeboten wird, die aber wesentlich schlechter bezahlt wird als mein jetziger Tarif (auch bei voller Stelle) und diese Stelle weniger Arbeitsstunden beinhaltet als ich arbeiten möchte - muss ich sie annehmen, auch wenn ich damit unzufrieden bin?

Versaue ich mir damit irgendwelche Chancen bei meinem Arbeitgeber oder darf ich solche Forderungen stellen? Nach Hilfsjobtarif bezahlt zu werden und dann nur in Teilzeit,  weil man hausintern versetzt wird würde auch mit Teilrente einen deutlichen finanziellen Absturz bedeuten.

Darf ich im Rahmen der Arbeitszeit bei Teilerwerbsminderungsrente zeitliche Anforderungen stellen - wenn die Verdienstobergrenze bei 4 Stunden nicht ausgeschöpft ist, z.B. die Forderung stellen 5 Stunden arbeiten zu möchten?

Ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet einem eine an die Erkrankung angepasste Arbeitsstelle einzurichten oder muss ich auf die angeblich einzige freie Stelle bei einem Riesenarbeitgeber hoffen?!

Kennt irgendwer die Paragraphen zu dieser Gesetzgebung?

Gruß Anne

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Hallo Anne,

Es sieht fast so aus das du fast das selbe Problem hast wie ich.man ist innerlich unruhig die richtige und rechtliche Entscheidung zu treffen ohne viel finanziellen Absturz.

 Habe SBA von 60 % und arbeite auch im Ödienst im Pflegerischen Bereich und mache Schichtdienst, bin schon 23 Jahre dabei. Es ist klar das der Arbeitgeber uns ohne weiteres nicht kündigen kann.Mit einer leichteren tätigkeit tut sich der Arbeitgeber schwer.Rein rechtlich muß er dieses auch nicht machen,kann er aber.

In einbezug unserer Schwerbehinderten MAV( die sehr Hilfreich war) wurde mit der Personalabteilung abgesprochen das ich vorerst halbtags arbeiten soll und dabei meine Überstunden und Resturlaub abbaue-dies wird ca ein Jahr in anspruch genommen.In der zwieschen zeit wird gaucht ob eine leichtere Tätigkeit für mich in der Trägerschaft vorhanden ist oder nicht.Evt. soll auch ein TEMR Antrag gestellt werden(jedoch möchte ich dieses nicht) weil die finanziellen Einbußen doch zu bemerken sind.Jedoch ist es so ,wenn der Arbeitgeber bemergt das du die 100% Leistung nicht erbringst,aber 100% Gehalt bekommst und feststellt das du z.B. nur 60 % Leistung bringst kann dieser ein Antrag beim Integrationsfachdienst für Behinderte in der Region stellen ( muß dieses jedoch auch begründen)dann werden Gelder freigegeben (für 2 Jahre)um die Differenz also 40 % auszugleichen.Evt.für eine andere Pflegekraft die dann deine nicht erbrachte Arbeit weiter durchführt.Du mußt nicht zu einem Gutachter und der Antrag kann alle 2 Jahre verlängert werden,wenn keine Änderungen stattgefunden sind.

Bei euch muß doch ein Schwerbehinderten MAV geben .Diese können dich bestimmt auch sehr gut beratenda sie sich strickt nach dem IX Sozialgesetzbuch wobei der Arbeitgeber verflichtet sich zu halten.Es giebt viel Infos vomLWL.(siehe www.lwl.org).Ich hoffe das ich dir etwas weiter helfen konnte.

 

Es Grüßt Michael 64

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Hallo Anne,

Du kannst auch einen Integrationsbeauftragten hinzuziehen, bei der Stadt oder Kreis nachfragen.

LG blaubär

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hey, te!

ich jobbe auch nur noch 4 stunden pro tag, also 80 stunden im monat mit gdb50.

und nein, damit kannste nicht überleben, mit der wenigen kohle...

vom amt krieg ich nichts, ausser 61,50 euro wohngeld im monat.

 

ich sach ja immer: wenn meine katze nicht mehr lebt, geh ich auch.

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also bei mir gehts: drv rente plus zusatzversorgung plus zuverdienst und mehr als 4,5 stunden am tag arbeite ichauchnicht mehr,

 ist zwar auch etwas weniger als vorher, aber es geht.

 

wohngeld gibt es allerdings nicht

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Hallo Anne,

Nur ein kleiner Tipp am Rande:

Habt ihr im Betrieb einen Personalrat oder Betriebsrat.

Wende Dich doch auch mal dort hin.

Herzliche Grüße

Angelika

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