Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

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weltoffen

Frage an Freiberufler/Selbstständige

4 posts in this topic

Ich bin seit 2006 selbstständig und war vor diesem Jahr in den letzten 10 Jahren weder krank noch krankgeschrieben, daher habe ich keine Ahnung, was im Falle eines Schubs oder einer Erkrankung, die mich am arbeiten hindert, zu tun ist.

Meine finanziellen Reserven sind völlig im Keller und die letzten zwei Jahre, mit ihren familiären und anderen Katastrophen haben mir eine derzeit recht unangenehme Lage beschert und sind wohl auch der Auslöser für meine Depressionen. Dazu noch eine unverständige und erbsenzählerische Sachbearbeiterin beim Finanzamt... Na ja, ihr könnt euch ja bestimmt vorstellen, dass das alles nicht so angenehm ist.

Hat da einer Erfahrung mit? Wie funktioniert das mit Krankmeldungen bzw. Arbeits-/Sozialamt? Ich bin über jeden noch so kleinen Hinweis dankbar.

Viele Grüße,

weltoffen

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Liebe Weltoffen,

Am besten in Deinem privaten Krankenversicherungs-Vertrag nach schauen welchen Tarif Du damals für Krankentagegeld und eventuell Krankenhaustagegeld abgeschlossen hast. Je nach Höhe des Tarifs, beginnt der Versicherungsschutz in x-Tagen ... Einfach krank schreiben lassen von Arzt, wie jeder Angestellte auch. Eventuell sind aber die privaten MS_Kranken weniger gut bedient, in Bezug Reha etc.

LG Silvie

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Ich kenn m ich da leider nichta us.. möcht aber eins dazu sagen,w eil es vielleicht wichtig sein könnte: Als ich das letzte MAl das vergnügen mit Arbeitsamt hatte, habe ich von Anfang an gesagt, MS, die Kündigung hängt auhc damit zusammen, es geht nicht mehr aslles. Da kriegte ich dann nen Termin bei nem Berater, der extra für "kranke Fälle"  war.

 

Das ganze verlief dann im Sand, weil ich selber schneller was für mich gefunden hatte als die in die Pötte kamen.

Trotzdem ist es vielleicht nicht schlecht, sow as im Kopf zu haben.

 

Erbesenzählerische Sachbearbeiterin.. erinnert mich jetzt daran: mein Dad war betreuer für einen gehörlosen herrn, musste auch die Jahresabrechnung für ihn machen (hatte Grund usw). Wie die älteren herrschaften so sind: mein Dad macht das per Hand in einem Buch.

 

Und kriegt das in einem Jahr zurück: der Übertrag von vorletzter auf letze Seite hatte 0,01€ Differenz.

Kriegt es zurück.. bessert aus, wieder hin. nein,d as geht nicht, muss neu geschirben werden.

Woraufhin er das ganze, ich sag mal, Kassenbuch für 1 Jahr neu schrieb.. und es dann zuurückkriegte, das sei zwischendurch zu unleserlich.

Woraufhin die übergeordnete Betreuerin vom Amtsgericht, Rechtsanwältin,  wohl anfragte, ob sie dezent einen an der Waffel hätten?

 

Jaa, ich bin Kauffrau, ich weiss, Finanzen haben korrekt zu sein.. aber da hab ich echt gedacht, das ist schon Schikane.

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Scrat, mit krankschreiben lassen alleine ist es ja nicht getan. Was passiert in den 6 Wochen bis beim Wahltarif die Fortzahlung greift? Meine Steuerfachkraft sagt mir, ich soll mich zwischendurch arbeitslos melden, wenn ich keine Aufträge habe, aber wann habe ich denn keine Aufträge? Ich hatte in diesem Jahr Monate dabei, da habe ich vielleicht 400,- Euro eingenommen oder auch mal gar nichts. Und das ist bei Fixkosten, laufenden Steuer-, Krankenkassen- und Rentenvorauszahlungen, die auf Basis des letztjährigen Einkommens gezahlt werden, teilweise nicht aufzufangen. Diese Belastungen rechtzeitig senken zu lassen, ist auch ein Akt. Erfordert quasi einen Lebensberechtigungsnachweis.

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