Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

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vibrations

Erwerbsminderungsrente

4 posts in this topic

Hallo ihr lieben, 

u.a. beschäftigt mich folgendes Thema: 

 

Ich erhielt 2012 rückwirkend ab 2009 volle Erwerbsminderungsrente. Zunächst wird diese ja befristet gewährt. Durch die rückwirkende Gewährung fand die Befristung zweimal statt. In diesem Jahr steht die Verlängerung an, das wäre dann das dritte mal. Meine Frage: Ist das dritte mal bereits die Unbefristete Rente oder erst nach deren Ablauf?

Und welche Erfahrungen habt ihr hinsichtlich eines weiteren Gutachtertermins gemacht? Muss man für die Verlängerung nochmal zum Gutachter?

Eure Erfahrungen würden mir sehr weiterhelfen.

Vielen Dank und liebe Gruesse

vibrations

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Hallo ihr lieben, 

u.a. beschäftigt mich folgendes Thema: 

 

Ich erhielt 2012 rückwirkend ab 2009 volle Erwerbsminderungsrente. Zunächst wird diese ja befristet gewährt. Durch die rückwirkende Gewährung fand die Befristung zweimal statt. In diesem Jahr steht die Verlängerung an, das wäre dann das dritte mal. Meine Frage: Ist das dritte mal bereits die Unbefristete Rente oder erst nach deren Ablauf?

Und welche Erfahrungen habt ihr hinsichtlich eines weiteren Gutachtertermins gemacht? Muss man für die Verlängerung nochmal zum Gutachter?

Eure Erfahrungen würden mir sehr weiterhelfen.

Vielen Dank und liebe Gruesse

vibrations

 

Eine EM-Rente kann grundsätzlich bis zu 9 Jahren von der RV befristet werden. Die Zahl der Verlängerungen in diesen 9 Jahren spielt dabei keine Rolle.

Erst nach 9 Jahren muss dann die EM-Rente unbefristet gezahlt werden oder eben gar nicht mehr.

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Hallo,

ich habe schon 4x eine Verlängerung beantragt. Bewilligt nach Gutachtertermin 2001.

Danach brauchte ich nicht mehr zum Gutachter. Für mich macht das mein Rentenberater, da bin ich auf der sicheren Seite und kreuze nichts Falsches an. Die nächste Verlängerund stünde 2016 an, da bin ich dann 62 Jahre alt. Mal schauen.Der Rentenberater sagt, je länger die befristete Rente läuft, desto besser steht man da.

Viel Glück und hoffe, ich habe Deine Frage beantworten können.

LG

blaubär

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@Blaubär: Wenn du seit 2001 volle Erwerbsminderungsrente bekommst hättest du ab 2010 unbefristet Rente bekommen sollen.

 

Würde mal nachhaken...

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