Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

Forumregeln
MissMarple

WICHTIG!! § 33, Abs. 3 TVöD bei Erwerbsminderungsrente !!!

3 posts in this topic

Ich möchte euch zum Thema Erwerbsminderungsrente und öffentlicher Dienst an Herz legen, bitte den § 33, Abs. 3 TVöD zu lesen:

Auszug:

3) Im Falle teilweiser Erwerbsminderung endet bzw. ruht das Arbeitsverhältnis nicht, wenn der Beschäftigte nach seinem vom Rentenversicherungsträger festgestellten Leistungsvermögen auf seinem bisherigen oder einem anderen geeigneten und freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden könnte, soweit dringende dienstliche bzw. betriebliche Gründe nicht entgegenstehen, und der Beschäftigte innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Rentenbescheids seine Weiterbeschäftigung schriftlich beantragt.

Jeder der im öffentlichen Dienst beschäftigt ist und Entgelt nach TVöD bezieht, muss also, sobald der Rentenbescheid wegen teilweiser Erwerbsminderungsrente vorliegt,:

SOFORT zum Personalamt/Personalsachbearbeiter/Personalrat und seine Weiterbeschäftigung beantragen.

Formloses Schreiben reicht.

Ich war gestern beim Personalrat deswegen und mir wurde dies auch genauso gesagt!

Bin bei der Stadtverwaltung als Verwaltungsfachangestelle beschäftigt seit 27 Jahren und habe mich gestern beim Personalrat beraten lassen, weil ich zufällig letzte Woche von diesem § gelesen habe..... So etwas wird nicht öffentlich gemacht (bei uns zumindest nicht) und wenn man Pech hat und davon nichts weiß..... steht man auf der Straße....

Habe das formlose Schreiben schon vorbereitet und sobald ich einen Bescheid bekomme, gebe ich alles persönlich beim Personalamt ab.

Das hier für alle, die es betrifft zur Info !

LG

Melanie

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Ich habe letzte Woche den Bescheid über die Genehmigung der Erwerbsminderungsrente erhalten und dem Schreiben bei lag ein Formular das der Arbeitgeber ausfüllen musste, zwecks Weiterbeschäftigung.

Einen Tag später kam der Ausführliche Bescheid mit allen Auflistungen etc.

Ist das das Gleiche oder muss ich da noch mehr machen?

LG Anne,

muss aber eh noch mal in die Personalabteilung wegen der betrieblichen Rentenkasse

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@Anne: du, ich weiß gar nicht, ob das Formular, welches du für den AG bekommen hast, ausreicht.
Ich würde lieber mal selber zum Personalamt gehen damit. Sicher ist sicher

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