Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

Forumregeln
Lotte S.

Steuer und GdB / EStG § 33b Abs.2 Nr. 2. und seine Möglichkeiten

8 posts in this topic

Hi,

bin derzeit selten im Forum... aaaber habe Euch nicht vergessen.

Für alle die sich nicht trauen, beim Versorgungsamt eine Behinderung feststellen zu lassen:

traut Euch, wenn auch seit Jahr und Tag keine Verbesserung der Steuererleichterungen / Pauschbeträge stattfand, das was es gibt, steht EUCH ALLEN!!! zu!

mit GdB von mindesten 25% an und den erreichen wir alle. (insbes. mit dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit)

GUGGSDU HIER:

http://www.asbh.de/downloads/ludger-kleingries---steuerliche-fragen-und-rec.pdf

Und nicht abwimmeln lassen ;) notfalls direkt einen Widerspruch hinterher schicken beim Versorgungsamt...und nicht vergessen Hausarzt und Neurologen informieren, die unterstützen Euch :D

Beim Arbeitsamt kann auch ab GdB 25%, Antrag auf Gleichstellung mit einer Schwerbehinderung eingereicht werden! Das schützt vor drohenden Kündigungen, hilft beim Wiedereinstieg in das Berufsleben und und und

Also haltet die Ohren steif, und bleibt so wunderbare Menschen wie Ihr seid,

ich bin wieder ´ne Wolke ....

verschwunden in meinem Papierkrieg...

wenn ich durch bin, melde ich mich wieder :lol:

Ganz liebe Grüße an euch ALLE ;)

und an Einzelne ;)

Lotte S.

B)

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Ist das neu das man eine Gleichstellung schon ab 25 bekommt.

Soweit ich weiß gibts die Gleichstellung erst ab GdB 30

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Wer kann gleichgestellt werden?

Personen:

- mit einen Grad der Behinderung (GdB / GdS) von 30 oder 40 (nachgewiesen durch einen Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes oder einer Berufsgenossenschaft),

- mit einem Wohnsitz oder einer Beschäftigung im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuch IX (SGB IX),

- die infolge ihrer Behinderung einen geeigneten Arbeitsplatz (im Sinne von§ 73 SGB IX) nicht erlangen oder erhalten können.

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grau is alle theorie ... wenn dich ein arbeitgeber los kriegen will, dann ist die gleichstellung in letzter konsequenz auch ein sehr stumpfes schwert!

ich wollte die mal beantragen, aber der schwerbehindertenbeauftragte im haus hat mir gesagt, er habe in den ganzen jahren noch nie erlebt, dass einer wg. seiner behinderung gekündigt worden wäre (gemeindeverwaltung), und selbst wenn es dazu kommen sollte, kann man die gleichstellung auch dann noch beantragen. aber wie gesagt: wer jemanden loskriegen will, der schafft das auch!

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ist im prinzip ähnlich wie die leistungsorientierte beurteilunng (s. mein entspd. thread!): da ist die rede davon, da chronisch kranke gesondert beurteilt werden müssen! nur wie bitte schön? grad bei fatigue und konzentrationsproblemen. hab alle zuständigen stellen bis zu verdi hin befragt und eine konkrete antwort hab ich nicht bekommen!

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echt, hatte damals keine Ahnung und alle sagten mir, ach,d a kannste nix machen..

Mich hat mein erster Schub total zerlegt, 3 taube Finger hab ich schon viel länger.. und ich hab 20 GdB gekriegt. 

Heute weiss ich auch, Widerspruch, verschlechterungsantrag.. von 1. hatte ich damals null Ahnung und selbst ein Anwalt sagte nix davon.. und Nr. 2 hab ich immer noch nicht gemacht. Werd ich aber mal, spätestens -so doof es klingt- nach dem nächsten Schub, denk ich.

Ista uch geschickt von meinem damaligen versorgungsamt, hab ich nachher geschnallt: 20 ist für A*, da hat man nix von.. ab 25 gibts wenigstens schon mal nen kleinen Freibetrag.

Und ab 30 ist d ie Gleichstellung möglich. Und die hätte ich damals gebraucht. Nicht,w eil mir das den Job gerettet hatte (hallo Illusion). Sondern weil ich damit meinem netten AG wenigstens noch etwas mehr in die Suppe gespuckt hätte.

"grau is alle theorie ... wenn dich ein arbeitgeber los kriegen will, dann ist die gleichstellung in letzter konsequenz auch ein sehr stumpfes schwert!"

Stimmt leider, machen wir uns nix vor. Wie sagte mal in einem Interview ein Anwalt (es ging um´s Thema "Kündigung durchziehen" und er vertritt immer die AG-seite): Wer den Hund prügeln will, der findet immer ein Stöckchen. Und dann funktioniert´s.

Jedenfalls ist die Auflistung im Link klasse, denn ich denke, vieles weiss man gar nicht, dass man das beanspruchen kann.

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ich wollte die mal beantragen, aber der schwerbehindertenbeauftragte im haus hat mir gesagt, er habe in den ganzen jahren noch nie erlebt, dass einer wg. seiner behinderung gekündigt worden wäre (gemeindeverwaltung), und selbst wenn es dazu kommen sollte, kann man die gleichstellung auch dann noch beantragen. aber wie gesagt: wer jemanden loskriegen will, der schafft das auch!

Dem ist nicht so Claudi... im nachhinein noch eine Gleichstellung zu beantragen geht nicht bzw. ist nicht wirksam.

Die Gleichstellung greift NUR wenn der Antrag min. 3 Wochen VOR der Kündigung beantragt wurde.

Zu deutsch: Wenn ich heute beim AA anrufe und um die Zusendung eines Antrages auf Gleichstellung bitte gilt der heutige Tag als Antragstellung. Den Antrag muß man dann innerhalb von 4 Wochen einreichen. Wenn man also etwas clever ist reicht man den Antrag auf Gleichstellung kurz vor Ablauf der vierwöchigen Frist ein und umgeht somit den Umstand das der AG vor Ablauf der Frist Wind von der Sache bekommt.

Weiterhin möchte ich hier mal das Wort ABFINDUNG in den Raum werfen.

Sollte man nämlich als gleichgestellter gekündigt werden steigen die Chancen auf eine wesentlich höheren Abfindungen drastisch.

Bei Arbeitnehmern die nicht gleichgestellt sind beträgt die Abfindung in der Regel 1/2 Monatsgeld pro Beschäftigungsjahr.

Wird man als Gleichgestellter gekündigt so entscheiden die Gericht in den allermeisten Fällen auf eine Abfindunghöhe von 1 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

Man bekommt also in der Regel das doppelte an Abfindung wenn man Gleichgestellt ist.

Es macht also schon einen Unterschied ob ich nach 15 Jahren im Betrieb mit zuletzt 3000€ brutto 22500€ bekomme oder 45000€ Abfindung bekomme.

 

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ja, catweazle, stimmt. aber im normalfall kündigt sich eine kündigung aufch noch vor der formalen zusendung des kündigungsschreibens an. hätte deutlicher schreiben müssen "wenn der arbeitsplatz gefährdet ist". sorry, passiert im eifer des gefechts

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