Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

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carwo

Verfahrensweise gegenüber Arbeitgeber

3 posts in this topic

Hallo Zusammen,

 

ich brauche mal euren Rat, wie ich bezüglich meinem Arbeitgeber und der DRV verfahren soll.

 

Vorweg eine kurze Zusammenfassung meiner Situation:

 

Meine Diagnose habe ich 2012 erhalten. Seit Januar 2013 durchgehend krankgeschrieben. Meine Neurologin und auch die Ärzte in der Reha sind der Meinung, dass ich meine bisherige Tätigkeit (Aussendienst) nicht mehr ausüben kann.

Deshalb wurde ich arbeitsunfähig aus der Reha entlassen, ansonsten voll erwerbstätig.

 

Meine Krankenkasse hat mich nach der Reha im Juni 2013 aufgefordert einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen.

Dieser wurde von der DRV dem Grunde nach bewilligt. Ich hatte ein nettes Gespräch mit dem Reha-Berater, welches mir aber nicht wirklich geholfen hat. Zu den Gesprächen im Unternehmen ist er, trotz Einladungen, nicht erschienen.

 

Nachdem ich die Firma darüber informiert habe, dass ich meine bisherige Tätigkeit nicht mehr machen kann, wurde von deren Seite umgehend ein Präventionsverfahren beim Integrationsamt beantragt.

Der von den Ärzten (auch der Betriebsärztin) empfohlene Arbeitsplatz im Home-Office sollte beibehalten und ausgeweitet werden.

Die zum Teil großen Anteile im Außendienst sollten dafür weichen. Dies will die Firma nicht und verzögert seitdem den ganzen Prozess.

 

Da ich zum Ende letzten Jahres nicht mehr weiter wusste, habe ich mittlerweile einen Anwalt aufgesucht, der mich nun vertritt.

Ihm gegenüber wurde sehr deutlich geäußert, dass man sich eigentlich gerne trennen würde.

Aufgrund von Schüben unter Copaxone wurde ich auf Tysabri umgestellt und meine Ärztin hat erneut eine Reha beantragt, die im März losgeht.

 

Nun stellen sich mir folgende Fragen:

 

  • Erfährt der Arbeitgeber von der Reha, wenn ich die Kollegen nicht informiere? Zur Berechnung des Übergangsgeldes brauchte ich das Unternehmen nicht informieren, weil ich bereits Krankengeld beziehe und die Meldung von der Kasse erfolgt.
  • Erfährt der Arbeitgeber davon, wenn ich erwerbsgemindert entlassen werden sollte?
  • Wird man ggf. automatisch erwerbsgemindert berentet?
  • Gibt es Fristen, wie beim Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben, in denen man den Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen muss?
  • Darf die Krankenkasse dazu auffordern?
 

Meines Wissens erfährt der Arbeitgeber erst von einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente, wenn die DRV gewisse Dinge beim Unternehmen dafür anfordert. Ist das richtig?

 

Sollte das Arbeitsverhältnis enden, so möchte ich gerne zum Abschied die Hand aufhalten und etwas mitnehmen. Das möchte ich ungern aufs Spiel setzen.

 

Besten Dank!

 

LG

carwo

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huch, schwierig. aber ich meine mich zuerinnern, dass im zusammenhang mit der letzten reha es ein schreiben gab, dass man den arbeitgeber über die reha informieren soll.

und nein, ich glaube nicht, dass der arbeitgeber was von einer em-rente erfährt, bevor er ein entsrechendes formzular ausfüllen muss.

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Hu, kompliziert. Und arglgl..

Zu dem meisten kann ich nix sagen.

Aber eins fällt mir da schon ein: als mein charmanter Ag mich mit Diagnose sofort loswerden wollte (und bei mir waren bis dahin nur 14 Tage Krankenhaus gewesen!).. wär Anwalt Gold wert. Hab ihm Endeffekt ne nette Abfindung gekriegt, die schon höher als der Standard war.. Bei mir kam dann noch, weil man mich ja schlagartig loswerden wollte, dann freistellen.. ich nicht krankgeschrieben war (ich wollt erst, R A riet ab.Nachher kapierte ich warum) Tja, deshalb dürften sie noch während des Anwaltsgekaspers 6 Monate mein volles Gehalt zahlen. Bis sie halt ne akzeptable Abfindung boten plus Verpflichtung zu gutem Zeugnis.

Mir ging in dem Sinne gar nicht ums Geld- ich wusste nur, jeder Cent mehr k* sie an. Und darum haben wir aber richtig gepokert. Und ihnen richtig in die Suppe gerotzt.

Seitdem weiss ich, was gemeint ist mit: Rache sollte am besten kalt genossen werden.

Bin gar kein rachsüchtiger Mensch, aber sie sollten kapieren: so nicht.

Und sicherlich haben sie es nicht kapiert-aber sie haben recht teuer bezahlt.

Manchmal ist Genugtuung sehr

befriedigend

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