Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

Forumregeln
nicimaus

Merkzeichen G im SBA

28 posts in this topic

Hallo Currly,

 

…ja, läuft  das Auto denn auf deinen Onkel und ist dieser auch behindert?

Aber das ist nur relevant, wenn KFZ-Steuerbefreiung beantragt wird, dann muss das Auto auf de Namen der behinderten Person laufen. Denn nur diese kann in die Vergünstigung der Steuerermäßigung oder -befreiung kommen.

 

Der Behinderten-Parkausweis dagegen wird nicht auf ein bestimmtes Auto ausgestellt, sondern ist Personenbezogen  und diesen kann man dann in jedem Auto, mit dem man selbst fährt oder mitfährt,  mitführen und nützen, auch wenn es ein fremdes Auto ist.

 

Aber hat deine Tante mal versucht, einen orangefarbenen Parkausweis zu bekomme? Vielleicht wäre das eine Option?

Der orange bundeseinheitliche Schwerbehindertenparkausweis sieht eine Vielzahl von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen vor. Allerdings, das Parken auf speziellen Schwerbehindertenparkplätzen ist nicht gestattet.

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ich muss currly voll und ganz zustimmen. was einem so als angeblich schwer behindert im alltag begegnet, ist schon schwer zu schlucken. ich denk mal, dass die ihren sba alle noch damals bekommen haben, als das ein eher leichtes vorhaben war.

auch wenn ich noch recht gut zu fuß bin, ich hab angst, aus der s-bahn auszusteigen, weil die stufe an manchen bahnhöfen extrem hoch ist. dazu der abstand bahn-bahnsteig. und in bzs. aus einem ice - auch für mich als noch gar nicht wirklich "behindert" mehr als schwierig. und wenn man dann noch gepäck hat. aber das zählt wohl zu privatvergnügen und hat natürlich absolut nichts mit einer möglichen behinderung zu tun.

mittlerweile gehe ich am bahnsteig nur in gehörigem abstand von den gleisen. aus angst, da zu stürzen!

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Die hohen Stufen am Bahnhof oder der Abstand Bahn zum Bahnsteig in bzw. aus einem Zug hat aber nichts mit einem Behindertenausweis zu tun. Das hat in falschen baulichen Maßnahmen seine Gründe. Da müsste die Bahn einiges mehr tun. Das ist mit ein Grund, warum ich das Auto und nicht die Bahn bevorzuge!

 

Zu dem anderen Problem:

Es gibt viele, denen man eine Behinderung nicht unbedingt ansieht,  und es muss auch nicht immer mit einer Gehbehinderung zusammen hängen um einen Behindertenausweis zu bekommen. Es gibt da noch einiges andere an Krankheiten, für die dieser Ausweis ausgestellt werden kann.

 

Übrigens, das Versorgungsamt entscheidet nach Aktenlage. Eine persönliche Untersuchung findet leider in der Regel nicht statt. Meist urteilen eine Handvoll Mediziner Jahr für Jahr über die Anträge von zehntausenden von Kranken. Es ist leicht einsichtig, dass es unter solchen Bedingungen schwer ist, in jedem Fall gerecht zu entscheiden. Die Qualität der Beurteilung hängt auch entscheidend von den eingereichten Unterlagen und Attesten ab.

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