Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

Forumregeln
nicimaus

Merkzeichen G im SBA

28 posts in this topic

Hallo,

ich habe einen GdB von 50 und somit einen SBA. Da ich Probleme beim normalen Gehen habe (ich torkele, habe Gleichgewichts- und Koordinationsstörungen), wird mir ständig gesagt ich solle endlich auch das Merkzeichen "G" beantragen. Wisst ihr was ich dafür machen muss und welche Unterlagen ich benötige?

LG nicimaus

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Einfach ein Antrag auf Verschlechterung beim Landratsamt stellen und Arztbefunde hinzufügen. Die Voraussetzung für das MZ. 'G' ist, dass man eine Distanz von ca. 2 km nicht innerhalb von 30 Minuten schafft.

Ich selber habe das MZ G und 70 % :-(

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Hallo nicimaus,

ich habe das Merkzeichen G+B und 100%. Habe dem Verschlechterungsantrag ein Attest meiner Neurologin beigelegt worauf stand, dass ich für 2 km länger als 30 Minuten benötige. Das muss ganz klar deklariert sein!

Es gab dann auch gar keine Probleme, lief reibungslos.

Wünsche dir viel Erfolg und einen schönen Abend.

Reini

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Hallo,

ich habe auch 60 und G aber mit dem G kannst du nichts anfangen,denn auf den Behindertenparkplatz darfst du nicht parken,was ich als schon gebraucht hätte.

LG Ped

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mit dem G kann man sehr wohl was anfangen

entweder gibts steuerermässigung für das eigene Auto

oder die Fahrkarte für den öffentliche  Verkehrsmittel (bahn und co)

die Fahrkarte kostet im jahr dann 72 €

und wie Felix schon schreibt, Verschlechterungsantrag beim Versorgungsamt stellen

lg gabi

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Hallo nicimaus,

auch ich habe SBA und 60 mit dem G.

Ich habe das über vdk gemacht. Die sagen was sie brauchen, füllen die Anträge aus und außerdem kümmern die sich echt gut um meine Belange. Und ganz nebenbei hat man hier auch Rechtsberatung wenn es nötig wird....

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danke für eure antworten.

ich weiß, dass ich mit dem merkzeichen nich viel machen kann. mir reicht aber schon, dass ich für die busmonatskarte ne ermäßigung bekommen kann. macht schon ein unterschied, ob ich monatlich ca 35 euro bezahle oder das ganze nur halbjährlich. ein auto habe ich nich, daher fällt kfz steuerermäßigung eh flach. 

immerhin haben wir genug andere kosten. meine ms und die ganzen therapien und medikamente gehen ganz schön ins geld. wird bei euch nich viel anders sein.

mit dem sba konnte ich bisher auch nix machen, überall wo es ermäßigung gibt, steht erst ab gdb 70 und da verzichte ich lieber drauf.

mal gucken, obs klappt. mein neuro müsste eigentlich wissen und schreiben können, dass ich für 2km mehr als ne halbe stunde brauche. aber manchmal hat er sich doof sowas zu schreiben.

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Hey Ped,

man kann nicht auf dem Behinderten-parkplatz parken, kann aber eine Parkerleichterung bekommen. Will heissen: Du brauchst an der Parkuhr nicht zahlen, darfst unbegrenzt dort parken, bei mangelndem Parkplatz darfst Du auf Anwohnerplätzen bis zu 3 Stunden parken.

LG

blaubär

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Um auf einem behindertenparkplatz parken zu dürfen, brauchst du den blauen europäischen Parkausweis. Den bekommst du nur,w enn du im Behindertenausweis aG oder Bl eingetragen hast.

Der Parkausweis wird dann bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde im Bezirksamt ausgestellt werden.

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aG im Ausweis reicht nicht, auch nicht Bl. Du musst im Rollstuhl sitzen. Oder Beinamputiert sein. aG heist nur aussergewöhnliche Gehbehinderung und eine Begleitperson kann kostenlos z.B. ins Museum mitgehen. Oder mit in den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren wenn man eine Fahrmarke vom Versorgungsamt hat. 

Gruß Currly

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Hat man  einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal aG oder Bl kann man bei der Straßenverkehrsbehörde (bei uns war das so) einen  blauen EU-Behindertenparkausweis beantragen.

Es ist nicht entscheidend, wie hoch der festgestellte Grad der Behinderung ist.

 

Das Merkzeichen "aG" ist  zuzuerkennen, wenn wegen außergewöhnlicher Behinderung beim Gehen die Fortbewegung auf das schwerste eingeschränkt ist.

 Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können.Das trifft auch zu, wenn man nicht auf den Rollstuhl angewiesen ist.

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Danke für euere Antworten.

Ich finde es immer wieder sehr verwirrend, wenn ich sehe wer alles auf Behindertenparkplätzen parkt, z.B. Leute die sich ohne Hilfsmittel fortbewegen können. Die steigen munter fröhlich aus ihrem Fahrzeug und haben einen Berechtigungsschein in der Fahrzeugscheibe liegen.

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Nach § 146 SGB IX ist in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt , wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens (auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit) Wegstrecken im Ortsverkehr, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden, nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere gehen kann.

Das betrifft auch Personen, die sich noch ohne Hilfsmittel bewegen können.

Es gibt nicht sichtbare Behinderungen. Man ist dennoch so weit eingeschränkt, dass man einen Parkausweis bekommt.

Dies muss man ihnen wirklich nicht neiden, denn ihren Parkausweis haben sie sicher nicht  bekommen, um die Behindertenparkplätze voll zu bekommen.

Grundsätzlich erfüllen Schwerbehinderte mit den Merkzeichen „aG" oder „Bl" die Voraussetzung für den blauen Parkausweis.

Allerdings gebe ich dir in so weit Recht, dass leider viel zu viel  Autofahrer, die keine Berechtigung haben,  trotzdem auf diesen Plätzen parken zum Nachteil der wirklich Berechtigten.

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@Vorgänger

Ist doch alles kokolores :wacko: Wir bekamen kein blaues Schildchen fürs Parken auf dem Behindertenparkplatz für unsere Tante, obwohl sie ein aG und 100% Schwerbehinderung hat. Und auch sichtbar nicht lange und eingeschränkt alleine gehen kann. Es hieß man müsse Rollstuhlfahrerr sein und/oder Amputiert sein :ph34r: 

Ein Beamter sitzt am Schreibtisch und bestimmt ohne dich jemals gesehen zu haben.

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@Currly,

ganz so kokolores ist das nicht! Die Verkehrsbehörde (ich denk mal, die macht das auch bei euch) hat euch doch sicher einen  Grund für die Ablehnung geschrieben.

Nach der Rechtsprechung darf die Annahme einer außergewöhnlichen Gehbehinderung nur auf eine Einschränkung der Gehfähigkeit und nicht auf Bewegungsbehinderungen anderer Art bezogen werden.

Hattet ihr nach der Ablehnung Widerspruch eingelegt? Wäre vielleicht nicht falsch gewesen

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ich möchte es jetzt sicher nich allen unterstellen, unberechtigterweise auf den behindertenparkplätzen zu parken, aber ich habe einen fall in der familie, der hat vor rund 10 jahren den sba bekommen inkl. kfg-steuerermäßgung. wohl unbefristet, da er immer noch davon profitiert.

und er ist nicht amputiert, sitzt nicht im rolli, kann vielmehr lange strecken radfahren oder spazierengehen.

und auf dem rückweg aus frankreich letztes jahr auf einem parkplatz ein exklusives sportfahrzeut gesehen, flach wie eine flunder, sodass ich gar nich wüsste, wie ich da rein und wieder raus kommen sollte: mit dem berechtigung fürs parken auf dem behndertenplatz!!

zugegeben, diesen zeitgenossen hab ich nicht gesehen, aber schon allein die tatsache, dass man mit so einem auto (eh bloß für 2 und praktisch ohne kofferraum für einen evtl. rolli ;-) fahren kann, spricht meiner meinung nach gegen eine schwerbehinderung!

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Dafür gibt es die Erklärung: 

er hat eine nicht sichtbare Behinderung. Er ist dennoch so weit eingeschränkt, dass er einen Parkausweis bekommen hat.

Oder aber er hat  unrechtmäßig den Parkausweis bekommen.  Das kann man unter falschen Angaben schon mal erreichen.

Eine weitere Möglichkeit besteht, man nützt den Ausweis eines Bekannten/Verwandten. Das fällt dann aber unter  Missbrauch von Ausweispapieren  und wird hart bestraft.

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Hallo,

das mit der Steuerermäßigung ist so eine Sache,dann darf laut Auskunft des Finanzamtes nur ich das Auto fahren und nicht mein mann,wenn mein mann fährt muß man das beim Finanzamt anmelden.Sonst mach ich Steuerhinterziehung.

Und mit Bus und Bahn fahr ich nicht,da es bei uns sehr umständlich ist.

LG Ped

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Leider bist du nicht richtig informiert.

Mit der Steuerbefreiung bzw. -ermäßigung sind natürlich gewisse Benutzungsbeschränkungen verbunden! Aber es darf das Kraftfahrzeug sehr wohl von anderen Personen benutzt werden, nur müssen diese Fahrten nn z.B. immer im Zusammenhang mit der Beförderung oder der Haushaltsführung des behinderten Menschen stehen.

Du kannst z.B. beim Doc.ein Rezept abholen, in die Apotheke fahren, einkaufen für den Behinderten usw. Du  darfst natürlich nicht zu deiner Arbeitsstelle fahren, oder alleine eine Spazierfahrt unternehmen.

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Also was die KFZ-Steuerermäßigung angeht, ist es bei uns in NRW wohl so, dass dies über die zuständige Zollverwaltung läuft. Davon, dass nur ich dann das Auto fahren kann, hat mir bisher keiner etwas gesagt bzw. geschrieben. Meine Lebensgefährtin wird es sicher auch weiterhin hin und wieder benutzen - mit mir oder auch ohne mich darin... ;)

lg

Anna

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Deine Lebensgefährtin darf das Auto nicht nutzen für Fahrten, die zur Erledigung eigener Angelegenheiten, z. B. einer Erholungs- und Urlaubsfahrt, dienen. Dies gilt auch bei einer Benutzung des Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und ihrer Arbeitsstätte.

Aber Fahrten, die im Zusammenhang mit der Beförderung oder der Haushaltsführung des behinderten Menschen stehen, kann sie das Auto jederzeit nutzen.

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Hallo,

sag ich doch das kommt für uns nicht in Frage,denn mein Mann nutzt das Auto ja auch privat um seine mutter zum Einkaufen zu fahren und das geht nicht außer ich fahr immer mit.Und das ist ja nicht der Sinn das ich überall dabei bin.

LG Ped

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Hi WER?

Begründung war: Das Auto gehört meinem Onkel :angry:  

Immer so, wie es Ausgelegt wird.

Genauso die aG. Ich fahr viel mit Bus und Bahn, da fällt mir immer wieder auf, wie Mitmenschen in den Bus hüpfen, ohne Hilfe und ohne sich zu halten. Und dann zeigen sie einen Schwerbehindertenausweis. Also ich schaff das nicht :wacko: Aber so wie es vom Landratsamt ausgelegt wird. Es wird  nur noch am Schreibtisch entschieden wer Behindert ist und wer nicht. vor 20 Jahren wurde man noch vom Versorgungsamt zu einer Untersuchung eingeladen und dann wurde entschieden was los ist.

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