Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

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claudia19

EM-Rente und GdB

7 posts in this topic

Guten Morgen,

irgendwo hier auf dieser Seite habe ich mal gelesen, dass eine Erwerbsminderungsrente auch als Nachweis einer Behinderung für einen SBA gelten könne. Man konnte mir aber kein entsprechendes Gesetz dazu nennen.

Ich beziehe ja seit anderthalb Jahren teilweise Erwerbsminderungsrente auf Dauer, das Versorgungsamt beglückte mich gerade mal mit GdB. Momentan läuft der Widerspruch, Ergebnis noch offen.

Ich habe jetzt folgendes gefunden:

s.u.

Dann kommen paar weitere Links. Ich habe versucht, das dem Amt klarzumachen: nicht jeder Schwerbehinderte ist gleichzeitig auch erwerbsgemindert, aber jede Erwerbsminderung ist eine Einschränkung! Haben die auch ignoriert. 

Wenn jemand hierzu genaueres weiß, würde ich nmich über antworten freuen!

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Vom Prinzip her verstehe ich was du meinst...

allerdings kann ich mit der Mailadresse nix anfangen... welche Links meinst du denn ?

Wie hoch ist dein akt. GdB ?

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huch, da ist mir was zwischen gerutscht. sorry. catweazle, zauber das mal weg!!!

ich wollte einfügen:

... hat aber ein sozialversicherungsträger oder ein gericht einen gds festgestellt (seit 2008 ist das die minderung der erwerbsfähigkeit), wird auf grundlage dieser feststellung auch immer mind. ein gdb dieser höhe zuerkannt. es bedarf dann keiner erneuten feststellung des gdb...

gefunden auf www.schwbv.de/gdb-gds-mde.html

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Hallo Claudia,

mir haben sie in der Reha den Verschlimmerungsantrag gestellt. Hatte 70% und habe dann 100% bekommen und die Erwerbsunfähigkeitsrente. Gleichzeitig hat mir die Sozialarbeiterin aber auch gesagt, dass das nicht automatisch geht und die Versorgungsämter sich da sehr schwer tun. Für mich ist das auch ein Widerspruch, EWU-Rente und ein SbA von 30%. Man muss um alles kämpfen. :durchhalten:

Ganz liebe Grüße von Reini

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ja, das ist ein totaler widerspruch. aber die stellen sich sowas von stur

schwerbehinderung: " Menschen sind nach § 2 Abs. 1 und 2 SGB IX schwerbehindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit..."

berücksichtigt werden nur körperliche funktionen. alles andere fällt unten durch.

dass man sich damit schwer tut, kann ich ja grad noch verstehen, aber wenn es dann auch noch im text steht, dass es im vegleich zu vor zwei jahren, schlechter geworden ist, dann sollen die mir nicht mit "keine änderung" kommen! woher wollen die das wissen, wenn nur nach aktenlage entschieden wird, und dort anscheinend analphabeten sitzen?

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