Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

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Catweazle

Berechnung Hinzuverdienst EM Rente

4 posts in this topic

Ich interessiert gerade folgende Frage:

Wenn man Teilerwerbsminderungsrente bekommt kann man ja weiter arbeiten gehen innerhalb der Hinzuverdienstgrenze.

Wie wird diese Grenze berechnet ?

Rausgefunden habe ich, das die letzten 3 Jahre der Rentenpunkte zählen.

Da man aber in den allermeisten Fällen vor Eintriit der EM Rente krank ist ist bzw. Krankengeld bezieht verringern sich doch die Rentenpunkte gewaltig für die letzten 3 Jahre.

Weiß jemand welche Rentenpunkte genommen werden ?

Die die man in den letzten 3 Jahren VOR der Krankheit geholt hat oder wirklich die der letzten 3 Jahren ohne Rücksicht auf Verluste.

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gute frage, kann dir aber nichts sagen, da ich nie krank war. hatte bloß gerade erst wieder auf 100% aufgestockt (halbes jahr vor der diagnose), nachdem die kids aus dem gröbsten raus waren.

so gesehen, war das wohl auch ein fehler, hätte das viel früher machen sollen.

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Hallo Cetweazle, ich beziehe  bereits seit einigen Jahren Teilrente, wie das genau berechnet wird, weiß ich nicht. Meine damalige Chefin hat leider wie viele keinen Tariflohn gezahlt, dementsprechend fiel auch die Teilrente mies aus. Es müssten bei der Berechnung ca. die letzten 5 Jahre zählen, bin mir aber nicht sicher. Bei mir kam dann noch ein Problem dazu: Bei meiner damaligen Chefin lag mein Einkommen kurz unter der Hinzuverdienstgrenze, zweimal im Jahr kann man ja das doppelte verdienen, dies bekam ich auch. Jedoch wurde ich später nach längerem Krank arbeitslos. Auf dem Arbeitsamt wurde ja das Einkommen im Jahr zusammengezählt. Diese sogenannte Bemessungsgrenze lag jedoch über der Hinzuverdienstgrenze. Deshalb hat die Rentenversicherung meine Teilrente nochmals halbiert, herrlich. Mein Rat: aufpassen bei der Hinzuverdienstgrenze.

Resi

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Hallo Catweazle,

habe im Rahmen meiner Kontenklärung, von der RV die Auskunft zu den Dazuverdienstgrenzen erbeten.

Wenn ich es morgen vergesse hier einzutragen, bitte schreib mir eine PN, dass ich die Infos hier einstelle.

Heute bin ich zu müde...weil es ist viel Text. Evtl. finde ich auch den link zu der Seite, dann geht es für alle einfacher, genau zu schauen, unter welche Regelung und Voraussetzung sie fallen etc. etc.

Hätte mir dann auch viel Schreiberei gespart. ;)

bitte erinnern, weil leider mein Gedächtnis ein Sieb ist :(  DANKE! :D

LG

Lotte S.

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