Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

Forumregeln
Catweazle

Lohnfortzahlung, Krankengeld oder Übergangsgeld ?

15 posts in this topic

Bei mir streiten sich gerade die "Gelehrten" wer mich während meiner kommenden Reha bezahlt.

Seit meiner Diagnose habe ich folgende AU`s wegen MS

Jan/Feb 13: 25 Tage

Feb 13: 6 Tage

März-April 13: 60 Tage

Mai 13: 4 Tage

Okt/Nov 13: 9 Tage

Nov./Dez 13: 17 Tage

Feb 14: 2 Tage

Mein Arbeitgeber meint er muß nicht zahlen da ich innerhalb von 3 Jahren 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld habe..

Die Krankenkasse meint das mein AG zahlen muß, da 1 Jahr seit Jan 13 rum ist und die Lohnfortzahlung für 6 Wochen neu beginnt und der AG auch die 2 Tage im Februar 14 zahlen muß sowie die anstehende Reha nächste Woche.

Kennt sich jemand aus und kann plausibel erklären wer Recht hat ?

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Hallo Catweazle,

bei mir war es ähnlich und ich habe Krankengeld bezogen während meiner REHA! Alles Gute für dich von Reini

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"Insgesamt kann ein Versicherter bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Krankengeld erhalten. „Das gilt für jede Krankheit einzeln“, sagt Pohl. Gerechnet werde ab dem ersten Tag des Beginns der Arbeitsunfähigkeit."

aus

http://www.rundschau-online.de/gesund---fit/lohnfortzahlung-ab-wann-zahlt-die-kasse-krankengeld,15823866,25914526.html

Mein erster Gedanke ist: ich würde dem AG recht geben. Und die ARgumentation der KK ist mir etwas seltsam, denn in 1 Jahr kann irgendwie niemand auf 78 Wochen kommen. 

Aber vielleicht hat ja ein Krankenkassenjahr mehr als 52 Kalenderwochen im Jahr?

DAS wäre natürlich eine plausible Erklärung. Alles klar.

(Und "versuchen kann man´s ja mal" denken nicht nur Kinder.. auch die charmanten KK, so wie ich selbst wiederholt den Eindruck habe.)

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Krankengeld wird nach § 48 SGB V grundsätzlich ohne zeitliche Beschränkung geleistet, wegen derselben Krankheit jedoch längstens für 78 Wochen innerhalb einer Blockfrist von 3 Jahren. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert.

“Dieselbe Krankheit” liegt vor, sofern es sich um ein einheitliches Krankheitsgeschehen handelt. Es muss dann dieselbe Krankheitsursache oder zumindest ein innerer Zusammenhang mit der ursprünglichen Krankheit bestehen.

§ 48 SGB V regelt die Dauer des Krankengeldes. Hintergrund der Regelung ist, dass das Krankengeld nur einen vorübergehenden Entgeltausfall aufgrund von Arbeitsunfähigkeit auffangen soll, während die langfriste Arbeitsunfähigkeit in den Risikobereich der Rentenversicherung fällt.

 

Vielleicht hilft auch dieses:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__48.html

 

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Ich glaube wir liegen hier alle falsch.

Auch ich war der Meinung ich bekomme Krankengeld bzw. Übergangsgeld von der RV.

ABER... es ist ganz anders.

Man muß beide Aussagen getrennt sehen.

Die Krankenkasse muß zwar 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren zahlen... aber nirgends steht das dies am Stück sein muß.

Es gibt nämlich ein Gesetz in dem folgendes steht:

Im allgemeinen haben Arbeitnehmer bis zu sechs Wochen Anspruch auf Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber.

Ist der Arbeitnehmer wegen derselben Erkrankung wiederholt arbeitsunfähig, hat er einen weiteren sechswöchigen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn

 

 

  • der Erkrankte zwischen den beiden Zeiten der Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig gewesen ist; 
  • seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von 12 Monaten abgelaufen ist.

In meinem Fall ist also die Frist von 12 Monaten seit dem Jan 13 abgelaufen und ich habe ab Jan 14 wieder Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung.

Somit bekomme ich also für die beiden Tage im Feb. 14 und die Reha Lohnfortzahlung bis die 6 Wochen wieder aufgebraucht sind.

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Kompliziert ist es eigentlich nicht... man muß es nur wissen.

Eigentlich ist es ganz einfach..

wenn man wegen der MS nicht dauerhaft krankgeschrieben wird sondern nur ab und zu mal dann hat man...

a ) wenn man 6 Monate nicht wegen der MS krank war und es dann wieder wird erneut Anspruch auf Lohnfortzahlung

b ) nach 12 Monaten erneut Anspruch auf Lohnfortzahlung

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Hallo,

da soll einer noch durchblicken wenn schon die Sachbearbeiter es nicht verstehen.

Aber es ist so als Patient wirst du von einer Kostenstelle zur nächsten geschoben,denn keiner will zahlen.

LG Ped

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Eins muss ich ja mal sagen: unkompliziert finde ich das nicht (und so ganz ungeschlagen bin ich in Arbeitsrecht nicht , bild ich mir ein)

Und warum kann einem das z.B. die KK Dann nicht verständlich erklären?

Weil sie kein Interesse dran haben, es dem Mitglied zu erklären?

Warum auch..

Ich sag mal nicht mehr, sonst wirds extrem bissig.

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hallo,

auch mir stellt sich die frage wieviel geld ich von wem während meiner 3 wochen reha bekomme. wie war das bei euch? bekomme ich vom arbeitgeber meinen normalen lohn (ist er verpflichtet zur lohnfortzahlung?) oder bekomme ich weniger geld?

ich blick bei dem ganzen bürokratiescheiß nicht durch.

lg nicimaus

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Bist du vor der REHA krank geschrieben? Wenn nein und in den letzten 6 Monaten nicht wg. Der diagnose krank geschrieben warst, bekommst du Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber

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ich war zwar immer mal krank, aber immer nur tageweise wegen der ms oder wegen eines infektes, vielleicht insgesamt 3 wochen oder so.

den termin für die reha hab ich noch nich, nur die genehmigung für 3 wochen.

nächste woche kommt noch ein tag wg der ms dazu. mehr hoffe ich nich.

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Hallo ihr Lieben,

bei mir war es so, da ich schon länger als 6 Wochen vor der REHA krank war, bezahlte die Rentenversicherung während des Aufenthaltes. Eine Hälfte meiner Bezüge bekam ich bei Antritt der REHA im voraus und die andere Hälfte, nachdem der Rehabericht bei der RV eingegangen war. Falls man sich dann nicht gut geführt hat oder vorzeitig abbricht und an den Therapien nicht immer teilnimmt, denke ich muss man um den Rest kämpfen. Leider!!

Ganz liebe Grüße von Reini

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also ich habe von meinem Arbeitgeber die Auskunft bekommen, dass es Lohnfortzahlung gibt. Aber nur, wenn man innerhalb des letzten halben Jahres wegen der Erkrankung, weshalb man in Reha geht, nicht krank geschrieben war.

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@catweazle:

Dein Arbeitgeber muß dir die beiden Tage im Februar bezahlen und danach muß er für weitere 40 Tage Lohnfortzahlung leisten ... also insgesamt 6 Wochen ... wenn es sich um die MS handelt, d.h. er muß dir für die Reha-Zeit dein Gehalt weiterbezahlen.

Er kann aber dann aber bei der Krankenkasse einen Antrag auf Erstattung nach dem Lohnfortzahlungsgesetz stellen und dann bekommt er ca. 60 % (variert bei den einzelnen Krankenkassen) erstattet.

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