Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

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18seni

Wer hat in jüngster Zeit einen e-fix Antrieb für Rollstuhl genehmigt bekommen

2 posts in this topic

Brauche Eure Untersrtützung: Die Krankenkasse sagt, daß sie den e-fix generell nicht zahlt.

Eine Hilfsmittelnummer hat dieser Antrieb aber.

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Hast du dich mal an deinen Hausarzt oder Neurologen gewandt?

Er ist dein erster Ansprechpartner für die Ausstellung eines entsprechenden Rezeptes.Damit die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden, ist ein ärztliches Attest (mit evtl. Begründung) erforderlich. Wenn der Arzt es für medizinisch notwendig erachtet, stellt er dir ein Rezept aus. Und damit sollte es eigentlich klappen. Andernfalls musst du evtl. Widerspruch erheben.

Lies mal dies, vielleicht hilft dir das (den vollständigen Text kannst ja mal googeln):

LSG Niedersachsen-Bremen, Az.: L 1 KR 192/08 ER

Kasse muss E-Fix-Antrieb zusätzlich zum E-Rollstuhl finanzieren

Bei Vorhandensein eines E-Rollstuhls kann zusätzlich ein E-Fix-Antrieb für den Faltrollstuhl beantragt bzw. bewilligt werden. Dabei handelt es sich nicht um eine Doppelversorgung, da es sich nicht um typengleiche Hilfsmittel handelt. Der mit dem E-Fix-Antrieb ausgestattete Rollstuhl kann auch zur manuellen Fortbewegung benutzt werden und dient damit der Kräftigung der Muskulatur.

In demm zu entscheidenden Fall ging es um eine Frau mit Friedreicher Ataxie, die zusätzlich zu ihrem E-Rollstuhl einen neuen E-Fix-Antrieb für ihren manuellen Rollstuhl beantragt hatte,...................

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