Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

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mariani

30% schwerbehinderung...zu wenig!?

41 posts in this topic

Hallo an alle!

Ich habe vor über 2 Monaten einen Verschlimmerungsantrag gestellt und warte auf Antwort. Mein Hausarzt ist nämlich der Ansicht, dass 30% mit Basistherapie und meine ganzen Weh-Wehchen zu wenig ist.

Ich fühle mich oft sehr müde und ausgepowert. Bekomme in letzter Zeit viele Infekte oder habe depressive Verstimmung. In den Wintermonaten war es soooo schlimm, dass ich echt fast 14 Std schlief bzw. noch mehr schlafen wollte.

Nun ja. Vllt hat die eine oder andere hier, Erfahrung was Widerspruch angeht. Ich bin 32 studiere noch und arbeite nebenbei.

Dann mal allen schöne Zeit :)

LG

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Hallo Ana Maria,

ich hatte auch 30 % und dank Widerspruch jetzt 50 %! Es lohnt sich zu kämpfen!!

Alles Liebe

Espe

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Entscheidend ist, wie der Antrag schon sagt, die Verschlimmerung.

Haben sich seitdem du die 30 zugesprochen bekommen hast Symptome verschlimmert und ist dies auch schriftlich festgehalten worden ?

Wenn ja.. dann hast du gute Aussichten auf Verschlimmerung.

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Hallo Espe!

Hast du auch ein Merkzeichen?

G? oder sonstiges?

Das Ding an der Geschichte ist, dass ich echt manchmal bzw zu oft komplett fertig bin. Einfach müde. Anscheinend beeinträchtigt die MS auch mein Hörvermögen. Höre rechts nicht mehr so gut wie früher :(

Danke für die schnelle Antwort...:)

LG

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Hallo Catweazle,

ich denke doch schon. Ich mein die depressive Verstimmung, die  Hörbeeinträchtigung, die oft fehlende Kraft, Müdigkeit etc sind wohl denke ich Gründe mehr als 30% zu bekommen...

LG

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Natürlich sind das Gründe mehr zu bekommen... aber wie gesagt.. kann man das in den neuen Berichten seitdem du die 30 hast auch nachlesen ?

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Naja die Berichte habe ich nicht gelesen. Ich nehme an, dass die Ärzte bzw. der Hausarzt die Berichte zugeschickt haben.

Ich rufe mittlerweile einmal die Woche das Versorgungsamt an. Der letzte Antrag wurde verschlampt :( und nicht bearbeitet...bekam es auch erst nach 9 Monaten gesagt. Dieses Mal bin ich etwas hartnäckiger..

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Hallo Ana Maria,

ich lasse solche Aktionen nur noch über den VDK laufen. Dieser Verband hat vor ein paar Jahren dafür gesorgt, dass ich einen GDB von 50 und das Merkzeichen G in den Ausweis eingetragen bekommen habe. Und vor zwei Jahren haben sie die Rente für mich durchgesetzt, ich werde nächsten Monat 50.

Also ich kann den VDK nur empfehlen!!

Gruß

Harald

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Hallo Harald,

ja vllt sollte ich auch mal zu VDK. Ich bin echt so langsam sauer, dass ich mit meinen ganzen Begleiterscheinungen nicht mehr als 30% habe. :(

Danke für den Tipp!

LG

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Hallo,

ich habe 60% und G wobei du damit nicht auf Behindertenparkplätze parken darfst,was ich manchmal schon brauchen könnte,manchmal ist der Weg vom Supermarkt zum Auto als so weit,durch meine strake Fatique.

Der VDK greift erst nach einem Jahr Mitgliedschaft.

LG Ped

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Hallo Ped,

ich wäre mit dem G sehr zufrieden. Heute fühl ich mich so müde. Ich würd mich echt, wenn es ginge überall im Haus rumfahren lassen :)

Manchmal weiß ich echt nicht weiter mit dieser doofen MS.

Das mit der VDK nach einem Jahr Mitgliedschaft wusst ich auch nicht.

LG :)

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also bei allem Verständnis, ob du wegen Müdigkeit das G bekommst, ist wohl weit hergeholt

ich bin schon einige zeit beim vdk, aber letztes jahr hatten sie eine rechtsberaterin, die mir glatt gesagt hat, mehr als 30 könne ich nicht erwarten. aber dieses mal, da das Versorgungsamt ja offensichtlich nicht mal in der lage ist, unterlagen zu lesen und mit einem kompetenteren Rechtsanwalt, läuft der widerspruch

und Infekte, depressive Verstimmungen ... wer hat das nicht! aber das dazert meist keine 6 Monate an unbd nur das zählt für einen sba. nicht mal mit Depressionen kriegst du automatisch einen sba und die sind noch deutlich gravierender als depr- Verstimmungen!

ich selbst hab ja auch noch gerade erst gdb, trotz eindeutiger nachweisbarer Verschlechterung. aber - wie neulich jemand gesagt hat - man sollte denen ruhig sand ins getriebe streuen!

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Hallo Alle zusammen,

ich habe seit 2008 MS und direkt im Januar 2009 einen Antrag auf Schwerbeschädigung gestellt. Dieser wurde sofort mit 50 % und G genehmigt.

Mich wundert, dass Ihr von einem Hausarzt sprecht. Ich war bei meiner Hausärztin und diese schickte mich zum MRT und nach Auswertung dieses Ergebnisses ins Krankenhaus mit der Diagnose "Verdacht auf MS". Und als sich dieses bestätigt hat, seitdem bin ich dort in Behandlung bei der MS-Ambulanz.

Der dortige Oberarzt hat mir bei vielem geholfen u.a. bei meiner Erwerbsminderungsrente, die ich seit dem 01.04. beziehe. Ich bin 43 Jahre alt. Mir geht es soweit relativ gut, bin nur schnell müde, kann keine langen Wege gehen und ansonsten habe ich leichte Sprachstörungen ;) Ich hatte und habe nie Schübe - bisher.

Alles Gute für alle und Liebe Grüße Ute :)

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Ja Claudia kann ja sein, dass du es nicht so schlimm findest. Ich fühle mich sehr beeinträchtigt. Sollte es nicht klappen dann werde ich einfach mit einem Rechtsanwalt den Widerspruch einlegen :) So einfach ;)

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bitte nichts unterstellen, was ich so nicht gesagt hab. aber es ist ein unterschied, ob man sich selbst aufgrund irgendwas beeinträchtigt fühlt, oder ob das vom va anerkannt wird.

und erfahrungsgemäss tun die sich extrem schwer mit sachen wie depressionen  und fatigue. dass einen das schon einschränken kann, weiss ich selbst. nur hat das das va bislang nur wenig interessiert, obwohl alles dokumentiert ist, und zwar letztlich seit jahren mit kontinuierlicher verschlechterung.

die drv hat das akzeptiert und mich in die teilrente geschickt. man sollte es nicht glauben, aber für mich ist auch die tatsache, nicht mehr voll arbeiten zu könne, eine beeinträchtigung. für das va nicht! hat die nicht gejuckt.

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purzel: 2008 war wohl die gesetzeslage noch anders!
weiß grad nicht mehr genau, wann sich das geändert hat, aber heute kriegt man nur anhand einer diagnose (ob ms oder sonstwas), keinen sba mehr.

es zählen nur die seit mind 6 monaten bestehenden einschränkungen.
und wer keine hat, oder welche nicht anerkannt werden, der hat halt pech gehabt.

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Bei der Berechnung für einen GdB werden nicht alle einzelnen GdB einfach zusammenaddiert sondern dadurch bestimmt, dass für eine Eintragung in einen Schwerbehindertenausweis der Gesamt-Grad der Behinderung ermittelt wird.

Für die Bemessung des Gesamt-Grad der Behinderung ist entscheidend, wie sich einzelne Beeinträchtigungen zueinander oder untereinander auswirken, das bedeutet, die Behinderungen und dessen Auswirkungen werden als Ganzes, nicht einzeln betrachtet.

Nach §2 Abs. 1SGB Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sind Menschen behindert, wenn ihre körperlichen Funktionen, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen….

Liegen mehrere Gesundheitsstörungen vor, so wird der GdB nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen festgestellt. Die Gesamtbeurteilung erfolgt also nicht durch schlichte Addition der Einzel-GdB..

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Hi, ich trödel ja schon ewig mit Verschlechterungsantrag. Aber wenn, dann würde ich auch über VDK gehen. Und ehrlich gesagt.. also als ich das damals beantragte, kriegte ich 20. Haha. Wie ich nachher erfuhr, wurde nix angefordert (ich dachte,d as machen die automatisch beim behandellnden Facharzt). Und als ich später umzog, von dem meine Unterlagen anforderte.. hatte der ausser der Diagnose eigentlich auch nix vorliegen, nur, er schlage eine BT vor und ich hätte Angst vor Depressionen. 

Haha.

Ich mein, Gefühlsstörungen an diversen Stellen damals, 3 wirklich taube Finger*.. da hatte ich definitiv mit ihm drüber geredet. Aber war wohl unwesentlich. Naja gut, da das Amt ja eh nix bei ihm anfragte..

*ich hab mir aus Versehen mal in die Daumenkuppe bis auf Knochen geschnitten i der Küche.. und es tat nicht weh. Hab ich ihm auch erzählt, bestätigt doch wohl die ziemliche Sensi-Störung? Aber ist ja unwesentlich.

Also, aus solchen Erfahrungen raus: VDK, damit ich bei solchen Pappnasen einfach ne vernünftige Unterstützung hab.

Mein jetziger Neuro hat übrigens spöttisch gelacht, als ich ihm von den 20 erzählte. Und was a la "Oh Gott, es ist unglaublich/ in welchem Zeitalter leben die" gesagt.

-------------------------------------

"aber heute kriegt man nur anhand einer diagnose (ob ms oder sonstwas), keinen sba mehr."

Stimmt, habe einen Bekannten, EX-BG-Mitarbeiter, der sagt das auch. Und mein Neuro auch. Also nicht GdB auf reine Diagnose sondern auf die wirkliche Beeinträchtigung.

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@ Claudia19

>>...aber - wie neulich jemand gesagt hat - man sollte denen ruhig sand ins getriebe streuen!<<

warum denn? Glaubst du, nur weil ein Ergebnis dir nicht gefällt haben sie sich gedacht, "Claudia streuen wir mal Sand in ihr Getriebe, um sie zu ärger!

Es gibt §§ und da wohl auch Ermessensspielräume.

 

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@ Ped

Vdk , wirksam erst nach einem Jahr Mitgliedschaft stimmt so nicht.

Der Verein hat Anrecht auf den ersten Jahresbeitrag komplett , juristische Beratung und Tätigkeit sofort ( pro Fall eine Eigenbeteiligung unter einem Hunderter ).

Also Mindestmitgliedschaft mindestens  1 Jahr plus x. Monate.

Bei über 25.00 Einsprüchen  pro Jahr kann man nicht riskieren die Einspruchsfristen zu versäumen !!!!!!

Pete

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@wer? : Sand ins Getriebe einfach um zu zeigen, dass man nicht alles klaglos hinnimmt.

Das mit den Ermessensspielräumen stimmt natürlich, und wnen ein Bearbeiter dann noch einen schlechten Tag hat ;-)

Und zu Paragraphen: natürlich gibt es die, aber wenn man im Antrag alle Ärzte mit Kontaktdaten komplett angegeben hat, alle Befunde eingereicht etc. ... und die kommen dann einem mit der Aufforderung, die Ärzte zu nennen, dann muss ich an deren Lesefähigkeit schon zweifeln.

Denen liegt alles vor und der zweite Rehabericht hat eindeutig mehr Einschränkungen erwähnt ... Lesen hilft ungemein, auch Versorgungsämtern.

Aber die Sache läuft und jetzt warte ich halt

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Vielfach besteht leider auch von Seiten der behandelnden Ärzte eine erhebliche Unkenntnis. Es ist eben leider nicht überall als bekannt vorauszusetzen, dass nicht Beschwerdeschilderungen und Diagnosen, sondern die  funktionellen Einschränkungen psychischer und körperlicher Natur für die sozialmedizinische Stellungnahme von wesentlicher Bedeutung sind.

In der Realität werden in den hausärztlichen Berichten häufig leider nur seitenlang (häufig auch nur in Form von Ausdrucken der Praxisdatei) reine Diagnosen aufgezählt und Therapien mitgeteilt, ohne dass ausgeführt wird, wie sich die diagnostizierten Krankheiten als Funktionsstörung auswirken.

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Hallo Wer?

Ich sehe es genauso wie du. Es stimmt, dass viele Ärzte einfach es nicht wissen.

Die Einschränkung körperlicher bzw. geistiger Natur, wie du es schreibst, sind von gleichem Gewicht aus sozialmedizinischer Sicht zu bewerten.

Kann dir nur zustimmen!

LG :)

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Hallo Wer,

Deine Artikel gefallen mir. Sicherlich hast du Recht studiert.

Ich verstehe den Absatz "länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter ..."

nicht.

Wie muss der Zustand sein, wenn man über 50 ist?

Ich habe auch 30 bekommen. Mein Widerspruch läuft noch. Ich habe erst einmal um Akteneinsicht gebeten. Das ist ja mein Recht. Ich musste erst einmal 5,25 € überweisen, damit mir die Kopien zugeschickt werden. Das ist mir die Sache wert.

Dann formuliere ich den Widerspruch. Ist das aus Deiner Sicht korrekt?

Nelke

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Hallo Nelke,

 

...nein, ich habe nicht Rechtswissenschaften studiert. Unser Sohn ist Anwalt und mich interessiert zu manchen Fragen die entsprechende Gesetzeslage, Gesetze und Verordnungen.

 

 

>>..."länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter ..."<<

 

Zum Beispiel:

Mit 20 Jahren hast du als gesunder Mensch noch das volle Hör- und Sehvermögen und hast die volle Bewegungsfähigkeit. Mit zunehmendem Alter wird das Hören und Sehen langsam weniger und du siehst mit 70 Jahren um einiges schlechter, brauchst eine Brille oder eine stärkere und manche Bewegungen fallen dir auf Grund deines Alters schwerer als in jungen Jahren. Bist aber trotzdem nicht krank. Das ist normal und altersgemäß.

Kannst du mit 20 Jahren auf Grund einer Erkrankung aber nur sehen oder hören wie ein 70 Jähriger und bücken oder strecken geht gar nicht mehr, ist das nicht mehr altersgemäß und entspricht nicht deinem Lebensalter.

Alles klar? ;)

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