Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

Forumregeln
carwo

Medikamente während der Reha

4 posts in this topic

Hallo Zusammen,

 

letzte Woche bin ich aus der Reha zurückgekehrt. Leider konnte ich diese nicht so genießen, wie ich es mir erhofft habe. Das Thema „medikamentöse Versorgung“ während der Reha war der Grund.

Die DRV bittet die Versicherten im Bescheid Medikamente mitzunehmen. Für die erste Reha im letzten Jahr habe ich Copaxone in ausreichender Menge mitgenommen. Mittlerweile bekomme ich Tysabri und wollte dafür ein Rezept vom Neurologen mitnehmen. So kannte ich es von anderen Patienten aus der Reha im letzten Jahr, die Tysabri bekommen haben.

Die Praxis hat gesagt, dass dies nicht möglich ist, weil man Gefahr laufe in Regress genommen zu werden. Während der Reha sei die DRV zuständig. Ich hatte da bereits große Zweifel, dass das so reibungslos klappt.

In der Reha angekommen und hat man mir dann gesagt, dass ich ein Rezept brauche. Ein so teures Medikament ist von den Tagessätzen der DRV nicht abgedeckt. Also habe ich in der Praxis angerufen und mir wieder eine Absage abgeholt.

Daraufhin habe ich bei der DRV und der KK angerufen. Beide Stellen meinten, dass ich ein Rezept brauche. Die DRV meinte, dass ich notfalls über einen niedergelassenen Neurologen im Ort der Reha die Infusion erhalten soll, sofern sich ein Arzt findet. Mittlerweile war ich nervlich arg angespannt.

Die Klinik hat dann zweimal in meiner Praxis angerufen und wieder eine Absage bekommen. Zu dem Zeitpunkt war der Infusionstermin schon 1 Woche überfällig.

Dass man die Infusion etwas schieben kann, ist mir bekannt. Eine weitere Verschiebung wollte die Klinik aber nicht verantworten. Deshalb hat man ein Muster besorgt und mir verabreicht.

Da ich von meiner Praxis sehr enttäuscht bin, habe ich bei der kassenärztlichen Vereinigung am Wohnort angerufen und gefragt, wer denn nun Recht hat. Man hat mich mit dem Geschäftsführer verbunden, der mir meine Frage nicht beantworten konnte. Dies sei kompliziert…!

 

Ich habe das Thema bei Google eingegeben und Folgendes gefunden:

 

R3.6.1  Besonders teure Medikamente

Die Übernahme der Kosten für besonders teure Medikamente in der medizinischen Rehabilitation wird für alle Fälle, in denen die gesetzliche Rentenversicherung Träger der Rehabilitationsleistung ist und die Leistung ab dem 1. 1.2009 beginnt, einheitlich geregelt.

 

Diese Regelung gilt bei allen allgemeinen Erkrankungen und unabhängig von der jeweiligen Durchführungsform (stationär oder ganztägig ambulant). Hierdurch wird eine einheitliche Verfahrensweise unter Nutzung eines unkomplizierten Erstattungsverfahrens sichergestellt.

Die RVTR erstatten die 500 Euro pro Patient und Rehabilitationsleistung übersteigenden Kosten der Medikamente bzw. Blutprodukte. Diese Erstattung wird zusätzlich zur regulären Vergütung gezahlt.

 

Erstattet werden nur die Medikamentenbezugskosten (incl. Mehrwertsteuer), die der Rehabilitationsklinik tatsächlich durch den Verbrauch von Medikamenten entstanden sind. Kosten für die Lieferung oder Zubereitung von Medikamenten, für Infusionslösungen und -material sowie für - z. B. antiemetische - Begleitmedikationen werden nicht erstattet. Bei der Beschaffung der Medikamente wird davon ausgegangen, dass die Rehabilitationskliniken die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten.

Für die Erstattung der 500 Euro übersteigenden Medikamentenkosten benötigt der Rentenversicherungsträger von der Rehabilitationsklinik für jeden einzelnen Patienten eine gesonderte Medikamentenrechnung. In dieser Rechnung sind nur die tatsächlichen Medikamentenbezugskosten von der Lieferapotheke einschließlich Mehrwertsteuer anzugeben. Diese Rechnung ist möglichst gemeinsam mit der Abrechnung der Rehabilitationsmaßnahme einzureichen.

Die Medikamentenrechnung ist von der leitenden Ärztin/dem leitenden Arzt der Abteilung oder der Einrichtung zu prüfen, die Richtigkeit der Angaben ist durch Unterschrift zu bestätigen.

 

Wird während der Rehabilitationsleistung eine medikamentöse Therapie durchgeführt, ist diese mit Angabe der zeitlichen Abfolge und der jeweiligen individuellen Dosierung im Rehabilitations-Entlassungsbericht anzugeben.

Besonders teure Medikamente/Therapien werden derzeit in erster Linie (u.a.) bei folgenden Krankheitsbildern eingesetzt.

 

Bei

- onkologisch-hämatologischen Krankheitsbildern (antineoplastische Medikamente Immunsuppressiva, supportive Maßnahmen),  

- rheumatischen Erkrankungen (z. B. monoklonale Antikörper),  

- HIV-Infektionen (antiretrovirale Kombinationstherapie),  

- Hämophilien (Antihämorrhagica),  

- neurologischen Erkrankungen (z. B. Interferone, Botox),  

- Virushepatitiden (z. B. Interferone).  

Des Weiteren kann sich auch in anderen Fällen/Situationen die Notwendigkeit einer Erstattung ergeben, z. B.

- Bei parenteraler Ernährung,  

- Dialyse.  

Trotz der oben genannten Medikamentengruppen, die zu den erstattungsfähigen zählen sollten, wird es für erforderlich gehalten, dass die Erstattung der Medikamentenkosten sich immer am Einzelfall orientiert.

 

Mich würden eure Erfahrungen dazu interessieren. Wenn ich den Text der DRV richtig verstehe, hätte die Klinik das Medikament verordnen und abrechnen können!?

 

Danke und viele Grüße!

 

Carwo

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Was bringt so eine Reha? Diese Aufregungen waren doch Gift für dich! Mir ist es ähnlich ergangen und ich kann sooo gut mit dir mitfühlen. Das tut mir sehr leid, hoffentlich erholst du dich daheim. Diese Sesselpupser sollte man auf den Mond schiessen.

GLG von Reini

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Komme gerade aus der Reha... hier wurde jeden Abend fleissig Copaxone, Tecfidera, Rebif etc. verteilt... ging während der Reha alles "aufs Haus".

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hallo,

in meiner Reha musste ich die Medis mitbringen aber das stand schon auf der Packliste mit drauf.Also ich hatte Cop.mit.

War mir auch egal wer das bezahlt,wenn ich nicht in reha gewesen wäre hätte die Kasse auch zahlen müssen.

LG ped

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