Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

Forumregeln
carwo

Zustimmung zur Kündigung / Integrationsamt

23 posts in this topic

Hallo Zusammen,

 

in einem meiner Beiträge habe ich berichtet, dass mein Arbeitgeber (3000 MA in Deutschland, über 100000 MA weltweit) mich gekündigt hat. Ich möchte ein paar Auszüge aus dem Bescheid vom Integrationsamt mit Euch teilen. Mich hat es überrascht, dass der "besondere Kündigungsschutz" recht schnell aufgebraucht war.

 

„Herr xy gehört nach den Bestimmungen des SGB IX zu dem den Kündigungsschutz unterworfenen Personen. Zu einer rechtswirksamen Kündigung bedarf es daher der vorherigen Zustimmung durch das Integrationsamt. Der Arbeitgeber hat aus diesem Grund die Zustimmung zur Kündigung beantragt.

Entscheidung:

Der Antrag ist zulässig und begründet. Herr xy kann aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen seinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen und ein anderer Arbeitsplatz im Betrieb steht nicht zur Verfügung. Aufgrund der Krankheitsdiagnose von Herrn xy ist von einer negativen Zukunftsprognose auszugehen.“

 

Den letzten Satz lasse ich mal so stehen…!

 

Lieben Gruß

carwo  

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Hallo carwo,

soviel zum Thema Kündigungsschutz!!

Dieser "Schutz" ist in meinen Augen sowieso nur Augenwischerei, wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer loswerden will ist das eine Kleinigkeit, Gründe finden sich immer!

Mein Arbeitgeber hat dafür gesorgt dass ich mit 48 in Rente gehen musste!?

Das lag hauptsächlich an unserem Abteilungsleiter, es hat sich im Nachhinein rausgestellt, dass dieser Mensch gerne Leute "vom Stuhl schubst"!! Nach mir ist eine weitere Kollegin zum Rehaantrag genötigt worden und eine Dritte hat schon die Abteilung gewechselt, weil sie nach einem Burnout nicht mehr richtig akzeptiert wurde. Mit anderen Worten: WER SO EINEN CHEF HAT; BRAUCHT KEINE FEINDE MEHR!!!!

Aber es tut mir sehr leid, dass du deinen Job verloren hast.

LG

Harald

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Ich hoffe mal du hast Kündigungsschutzklage eingereicht.

Abfindungstechnisch sollte da auch was zu machen sein.

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Ich lasse mich seit einiger Zeit von einem Anwalt vertreten. Widerspruch gegen den Bescheid vom Integrationsamt wurde eingelegt.

 

Kündigungsschutzklage ist auch eingereicht. Erstaunlicherweise hat mein Arbeitgeber mit der Kündigung Summe x geboten, wenn ich auf die Kündigungsschutzklage verzichte. Man hat es wohl geahnt.

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Eine gute Abfindung wäre in deinem Fall: Anzahl der Jahre * 1,5

Wenn du also 10 Jahre dort warst 15 Monatsgehälter.

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Gesetzlich hat man keinen Anspruch auf eine Abfindung. Das war mir so gar nicht klar und mein Anwalt hat mich erstmal auf den rechtich richtigen Stand gebracht. Die Arbeitsgerichte setzten je nach Bundesland verschiedene Faktoren an. In meinem sind es 0,5 Gehälter pro Jahr.

Der Faktor 1,5 wäre da durchaus gut. Meine Firma hat einen sehr guten Faktor (2,8) geboten, jedoch bringt es mir nichts, wenn ich ohne gerichtlichen Vergleich eine Sperre für das ALG riskiere.

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Lieber Carwo,

wir haben das gleiche durch, bei uns hat das ganze erst mit dem Gleichstellungsantrag begonnen. Darauf bekam mein Mann die >Kündigung. Irgendwie hatten wir das Gefühl, dass die zusammen arbeiten. Wir hatten auch Kündigungsschutzklage eingereicht und haushoch gewonnen. Die Richterin hat dem Arbeitgeber dann (ihre Worte) kostenpflichtig klar gemacht, was Recht und Unrecht ist. Aber was hilft einem das! Lasse dir nicht alles gefallen und wehre dich. Viel Kraft dafür wünscht dir Reini

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mir - seit über 20 jahre gleiche stelle im öffentlichen dienst - hat der schwerbehindertenbeauftragte sogar empfohlen, eben keine gleichstellung zu beantragen. er meinte, er mache den job schon seit vielen jahren und habe noch keinen fall gehab, wo das was genutzt hätte.

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Tipp aus meiner rühmlichen Vergangenheit:

Also erstmal sagte mein Rechtsanwalt damals, Integrationsamt ist nett, aber die nicken eh alles ab, da geht es dann höchstens um eine höhere Abfindung.

Wir legten natürlich Kündigungsschutzklage ein, Hauen und Stechen folgte dann nach. Deshalb ist ein guter Anwalt, auf den man sich verlassen kann, durchaus Gold.. bzw. sein Geld wert.

Meiner hat, eben da unglaubliche Sachen kamen, irgendwann gesagt, ich schick ihnen das, abver lesen Sie´s nicht, die wollen Sie nur fertig machen.

Nach den ersten gelesenen Briefen, wo ich echt herzklabastern ob solcher ... kriegte, hab ichs dann wirklich gelassen. Homo hominis lupus est, der Mensch ist dem Menschen ein Wolf, wenn´s um´s Geld o.ä. geht.

Abfindung pro Jahr 0,5 in NRW. Anrecht auf Abfindung gibt es tatsächlich nicht, aber wird doch öfter geboten, um die Sache schneller zu lösen.

Bei mir war´s echt ein Pokern- Angebot, Gegenangebot.. wie auf´m Bazar.

Im Endeffekt kriegte ich weniger als ich mir gewünscht hätte- mehr, als ich mir und dem RA als unterstes gesetzt hatte (er hat gut gehandelt).

Ich weiss, es hört sich doof an.. aber es ging mir eigentlich gar nicht um´s Geld. Sondern darum, dass jeder Cent mehr meine charmanten Geschäftsführer k* liess.

Anfangs dachte ich auch, warum der RaT vom RA, nicht eine AU vorzulegen? Okay, doch sowieso freigestellt unter Gehaltsfortzahlung.

Nachher war´s mir klar: das Ganze hat 6 Monate gedauert.

Da wären sie nach 6 Wochen Lohnfortzahlung nett rausgewesen.

So haben sie 6 Monate auch noch mein volles Gehalt gezahlt.. plus die Abfindung.. plus Auszahlung des Urlaubs, der Überstunden und einiger Peanuts, die wir rein formhalber auch noch verlangten (es standen noch Fahrtkosten, Handy-Kosten für Diensttelefonate etc aus). Urlaub und Überstunden verrechnen akzeptierte mein RA in meinem Namen nicht. Waren, mein ich, auch noch mal 1,5 -2 Monate.

Mein Anwalt boxte, um mich da absolut auf die sichere Seite zu bringen, raus: aussergerichtliche Lösung.. gutes Arbeitszeugnis.. KEIN Vergleich, KEIN Aufhebungsvertrag. Grad letzteres wurde immer wieder versucht, aber rigoros von uns abgelehnt, denn damit akzeptiert man ja die Kündigung und steht beim Arbeitsamt dann doof da.

Wichtig: Kündigungsschutzklage und Meldung beim A-Amt SOFORT,auch wenn man mit Anwalt dagegen vorgeht.

Und wenn man keine Rechtsschutz (inkl. Arbeitsrecht) hat- es lohnt sich,d a einen Anwalt zu beauftragen. 

1.) kennt der ,wenn er gut ist, alle Finten

2.) muss man sich nicht selbst um den ganzen Mist kümmern, das zehrt nämlich echt mal an den Nerven

3.) Anwaltskosten kann man in der Steuererklärung als Werbekosten angeben. Denn es sind in diesem Fall ja mit dem Job verbundene Kosten.

4.) und zu guter Letzt: ich zumindest hatte ein besseres Gefühl, mir den ganzen Sch* nicht einfach so gefallen zu lassen.

Ich bin ein umgänglicher Mensch, aber wenn wer meint, da liegt wer am Boden, dem geben wir jetzt noch ordentlich rein- dann kann ich auch anders.

Und natürlich war ich so gemein, den Anwalt zu nehmen, der schon wiederholt gegen sie gewonnen hatte.. (wenn schon in Suppe spucken, dann richtig).

Mein kleiner innerer Parteitag kam - ich bin eben doch ein Biest- auch noch bissl nach.. wohnte ja im Kaff, hörte, man wolle wieder einen Mann als Hausleiter, "man hat ja gesehen, Frauen packen das nicht".. oooch, echt? So´n Zufall, dass ich das mitkriege..

Da lasse ich doch zufällig an richtiger Stelle auch mal fallen (nämlich dem gegenüber, der Cheffes Goldkind ist und der das soeben sagte, weil er mich auf dem Marktplatz übersah), dass das gegen Gleichstellung verstösst, ich mir eine weitere Klage überlege, weil sich die Frage stellt, ob es vorher in Wirklichkeit nur darum ging, wieder einen Mann in die Leitung zu kriegen. Aber das werde dann auch Herr Prof. Dr. xy klären  (ha, DAS Gesicht!!)

lalala, mal paar Tage warten..

Komisch, der angedachte Kerl wirds doch nicht, es dauert noch etwas und eine Frau übernimmt die Leitung. 

Gsss.. Flurfunk/ Kaff-Funk ist echt was feines *harrr*

Okay, und seitdem hab ich auch nen Rechtsschutz.

Unglaublich, ich dachte ja, so schnell brauch ich ihn nicht wieder? Doch, ich hab ihn seitdem schon 2x arbeitsrechtlich gebraucht. Meinetwegen gerne.. nicht wieder.

Also, gute Nerven dafür, guten Anwalt und alles Liebe!

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Liebe Schnick-Schnack,

unsere Geschichte ist identisch mit deiner. Haben auch das Glück gehabt einen routinierten, souveränen, sehr erfahrenen älteren Anwalt zu haben. Er war wie ein Psychiater für uns, was wir auch zu dem Zeitpunkt wo man am Boden liegt, bitter nötig hatten. Hat auch alles für uns durchgeboxt, zum Abschluss ging es um 300,-- Euro ausstehendes Weihnachtsgeld was sie einfach so abgezogen hatten, wegen der AU. Die Firma fand es unverschämt, dass wir nach ach so hohen Abfindung auch noch das volle Weihnachtsgeld haben wollten. Wir hätten darauf verzichtet, weil wir nur noch unsere Ruhe haben wollten, aber unser Anwalt hat es knallhart durchgezogen. Der Mann war Geld wert.

Liebe Claudia,

das mit dem Integrationsamt hätten wir vorher wissen müssen, es war wirklich ein großer Fehler und jetzt weiß ich auch, das mein Bauchgefühl richtig war!

Einen schönen 1. Mai wünsche ich euch, glg von Reini

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Hallo Zusammen,

 

nun hat sich das Thema zum Glück schneller erledigt, als ich gedacht habe. Am Montag war der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht.

Der Richter hat kurz den Sachverhalt und den Standpunkt der Parteien erläutert. Recht schnell hat er dann gefragt, ob es die Möglichkeit eines Vergleichs gibt. Die Gegenseite hat dies sofort bejaht.

Mein Rechtsanwalt hat gesagt, dass der Verlust des Arbeitsplatzes in meinem Fall sehr schwer wiegt und mit einer Abfindung kaum aufzuwiegen ist.

Daraufhin hat die Firma erwidert, dass man doch im Vorfeld ein sehr gutes Angebot gemacht hat. Anschließend hat der Richter durchblicken lassen, dass der Kläger im Falle einer Hauptverhandlung gute Argumente hat. Der Arbeitgeber müsse detailliert darlegen, was man denn konkret getan hat, um mir einen alternativen Arbeitsplatz anzubieten (Umgestaltung der Arbeitsorganisation etc.).

Danach hat er beide Parteien gebeten sich kurz vor dem Saal zu beraten, ob man nicht doch zu einer einvernehmlichen Lösung kommt.

Lange Rede, kurzer Sinn. Mein Arbeitgeber hat das Angebot nachgebessert und wir haben den Vergleich geschlossen. Es ging mir am Ende nicht nur um das Geld. Das Gefühl, die Firma noch einmal geärgert zu haben, war und ist großartig.

 

Liebe Grüße

carwo  

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Liebe Carwo,

das freut mich sehr für dich. So war es bei uns auch, es ist einem ein inneres Wurstefest, sein Recht zu bekommen und rehabilitiert zu sein. Mit Geld ist ein Arbeitsplatz nicht aufzuwiegen, es hilft einem aber im Moment etwas gelassener zu sein. Nun erhole dich erst einmal, alles andere wird sich finden.

GLG von Reini

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Hallo ihr lieben, das steht mir alles noch bevor . Ich habe seid Januar die Diagnose MS bin im April mit Copaxone angefangen. Seid Dezember 2013 bereits krankgeschrieben und seid Januar 14 im Krankengeldbezug. Vorletzte Woche Freitag wurde ich nach 12 Wochen Tageklinikaufenthalt dort entlassen und mein Chef sollte mich eingliedern. Er lehnte jedoch ab mit der Begründung er hätte keinen geeigneten Arbeitsplatz für mich. ( Reinigung im Sauna und Hallenbadbetrieb öffentlicher Dienst/ 18 std. die Woche auf Steuerkarte) letzte Woche bat er mich zu einem persönlichen Gespräch mit Betriebsrat. Ich solle doch bitte kündigen um dem ganzen ein Ende zu machen. Ich sagte nein . Dann sagte er nur ich solle mich bitte nicht mehr krankschreiben lassen, damit sie mich kündigen können. Ich habe nix mehr gesagt, hab direkt Kontakt mit meinem Anwalt aufgenommen und meiner Ärztin . Die Krankenkasse macht auch seid letzter Woche stress ich solle doch endlich nen Aufhebungsvertrag unterschreiben sie können schliesslich nicht ewig für mich zahlen:-( heute morgen dann wieder ein Anruf vom Arbeitgeber ...der langsam echt sauer wird . Sein Argument ich solle doch endlich nen Aufhebungsvertrag unterschreiben ansonsten gibts ne knallharte Kündigung und ich würde dann sehen was ich davon habe. Das würde meinem weiteren beruflichen Lebenslauf nicht zu Gute kommen. ...Habe im April auf Anraten meiner Neurologin denn Behindertenausweis beantragt, laut Versorgungsamt liegt der noch beim Amtsarzt. Habe jetzt natürlich Angst das die garkeine Behinderung besteht laut denen, so das ich garkeinen Kündigungsschutz habe . Bin total verzweifelt weil ich einfach nun nicht weiss wie es weiter geht. Mein Hausarzt hat mir heute Morgen gesagt , die wollen sie ärgern, aber wir ärgern zurück, dass hat mir ein wenig die Angst genommen.  GLG Sarah

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wenn ich mal davon ausgehe, dass du schon gdb 30 bekommst, dann kannst du dich gleichstellen lassen wg kündigungsschutz. aber erwarte da nicht zuviel.

aber dazu muss halt zuerst der bescheid des versorgungsamtes her. könntest die ja anschreiben, dass du wg. der arbeitsplatzsituation den bescheid dringend brauchst...

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Hallo Lena,

 

du hast auf jeden Fall gute Vorarbeit geleistet, da du bereits einen Anwalt an deiner Seite hast. Wenn dieser im Arbeitsrecht gut aufgestellt ist, wird er dir sicherlich zum richtigen Vorgehen raten.

 

Über eines muss man sich aber im Klaren sein. Schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmer sind nicht unkündbar. Es bedarf halt „nur“ der vorherigen Zustimmung vom Integrationsamt.

 

Bei dir scheint die Arbeitgeberseite sehr stur und in der Meinung festgefahren zu sein. In dieser Situation solltest du deinen Rechtsanwalt fragen, ob es nicht bereits an der Zeit ist, dass er zukünftig mit deinen Vorgesetzten spricht und du dich zurückziehen sollst.

 

Wenn es erstmal soweit ist, wie in deinem und meinem Fall, sollte man sich auch fragen, ob man noch zusammenarbeiten kann und möchte. Deine Vorgesetzten scheinen da schon klar Position bezogen zu haben.

 

Viel Erfolg für die kommende Zeit!!

 

Liebe Grüße

carwo

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Hallo Sarah,

das habe ich genau so mit meinem Mann durch.

Unterschreibe auf gar keinen Fall einen Aufhebungsvertrag, das gereicht dir nur zum Nachteil. Dann lass lieber die Kündigung auf dich zukommen und reiche dann Kündigungsschutzklage ein. Mein Mann hat ein GdB von 30 und das Integrationsamt hatte die Gleichstellung abgelehnt.

Dein Hausarzt hat völlig recht, die wollen dich nur klein machen. Jetzt geht es darum, wer die Nerven behält. Ein guter Anwalt ist ganz, ganz wichtig.

Wir haben den Prozess gewonnen und gekämpft. Alles kann man ja auch nicht mit sich machen lassen und die Strategie deines Arbeitgebers ist heute an der Tagesordnung!

Du hast da das Recht auf deiner Seite!

Schlimm genug, wenn man krank ist.

Weiß genau was du durchmachst, denke an dich.

Gib nicht auf, du schaffst es!!

GlG von Reini

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Hi, hja, dieses unendliche Thema..

<<Die Krankenkasse macht auch seid letzter Woche stress ich solle doch endlich nen Aufhebungsvertrag unterschreiben sie können schliesslich nicht ewig für mich zahlen<<

Natürlich wollen die, dass Du den unterschriebst und sie Dich los sind. Und das Arbeitsamt freuts dann auch, weil Aufhebungsvertrag erstmal bedeutet, sie müssen während der dann zu 99% kommenden Sperrzeit nicht für Dich zahlen. 

Guten Anwalt suchen. Den machen lassen. Den ganzen Sch* bloss nicht zu Herzen nehmen.. was anderes als der (natürlich miese!) versuch, Dich weichzukochen, ist das nicht.

Bei mir kam es damals nicht mal zu einem Prozess- nach ewigem geeier einigten wir uns aussergerichtlich. Da hatte ich meinen charmanten AG schon 6 Monate nicht mehr gesehen.

Mein Anwalt boxte für mich durch: ne 5stellige Abfindung, alle anderen Kosten (die sie plötzlich nicht mehr zahlen wollten.. hatte kurz vor Kündigung noch Kosten für Fortbildung ausgelegt, wie vom AG erwartet Dienstgespräche vom Privathandy geführt etc).. und ein ehrliches 2-er- Zeugnis war auch verpflichtend. Das sich der Anwalt sogar noch zur Brust nahm, nachdem,w as sie sich die Monate vorher geleistet haben .

Eine haltlose Anschuldigung nach der anderen, ich wäre heillos überfordert gewesen; ich hätte einen 4stelligen Betrag in der Buchhaltung verbockt usw usf etc

Alleine hätte ich das nie geschafft;  was da ablief war einfach zu gemein und bösartig.

GdB hatte ich nicht, bzw. nur piegfelige 20.

Und wie man hier ja hört, wie man oft hört, wie sie uns sogar in Personalschulung beibrachten, wie mein anwalt sagte: Das Integrationsamt nickt ab, da gehts dann höchstens drum, einem die Kündigung appetitlicher zu machen (sprich: dann eben doch ne Abfindung).

Meine Lehre aus dem ganze: Hilfe holen, um sich zu wehren. Das Ganze bloss nicht persönlich nehmen (manchmal gar nicht leicht).

Auf sich selbst achten, sein eigenes Wohl berücksichtigen. Keine Rücksicht auf den "netten" AG, der nimmt ja auch keine Rücksicht, dem geht es nur um alle Aspekte der Wirtschaftlichkeit.

Nämlich: kranke Angestellte sind unwirtschaftlich, sollten wir besser loswerden.

Und: Abfindung ist aua.  

Hei.. Aua können sie haben. kein Problem.

Rache ist süss und will am besten kalt genossen werden.

Haust du mich 3mal, kriegste entsprechend zurück- man ist nen umgänglicher Mensch, aber irgendwann ists gut gewesen.

So was dabei zu denken, ist auch mal okay.

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Ja, Schnickschnack,

genau so haben wir es auch erlebt und Recht erhalten.

Also Sarah, Brust raus, auch wenn der Hals dreckig ist :) und ran an den Feind.

Du schaffst das!!!!

Lass dich nicht entmutigen,

glG von Reini

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Apropos, vergessen:

Anzahl der Jahre mal 1,5?

Das wäre tatsächlich gut, denn jeder Anwalt, von dem ich höre (hab welche in Freundes- und Verwandtenkreis) sagt: Jahre mal 0,5 Monatsgehäalter.

http://www.bwr-media.de/personal-arbeitsrecht/807_abfindungshoehe-mit-dieser-abfindungshoehe-muessen-sie-kalkulieren/

>>Die Höhe der Abfindung ist gesetzlich festgelegt und beträgt 0,5 Monatsverdienste pro Beschäftigungsjahr.<<

Kommt aber auch sehr auf das berufsfeld an:

http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_Rechtsanwalt_Abfindungshoehe_Berechnung_der_Abfindung_Abfindung.html#tocitem10

>> Wie hoch ist ei­gent­lich die Re­gel­ab­fin­dung? gotop.gif

Wer von ei­ner "Re­gel­ab­fin­dung" spricht, meint

  • 0,5 Gehälter pro Beschäfti­gungs­jahr, oder so­gar
  • 1,0 Gehälter pro Beschäfti­gungs­jahr, oder aber auch "nur"
  • 0,25 Gehälter pro Beschäfti­gungs­jahr.

Die am häufigs­ten von Ar­beit­ge­bern vor­ge­schla­ge­ne bzw. von Ar­beit­neh­mern ge­for­der­te "Re­gel­ab­fin­dung" ist der Fak­tor 0,5. Ei­nen sol­chen Vor­schlag hört man dem­ent­spre­chend oft von Sei­ten der Ar­beits­ge­rich­te. Und auch der Ge­setz­ge­ber hat sich an die­sem Fak­tor ori­en­tiert, nämlich in § 1a KSchG.

Bei großen fi­nanz­star­ken Un­ter­neh­men und/oder bei kur­zer Beschäfti­gungs­dau­er kann man aber auch ei­ne Ab­fin­dung von 1,0 Gehältern pro Beschäfti­gungs­jahr als "Re­gel­ab­fin­dung" an­se­hen.

Sch­ließlich schla­gen die Ar­beits­rich­ter in ei­ni­gen Ge­richts­be­zir­ken rou­ti­nemäßig nur 0,25 Gehälter pro Beschäfti­gungs­jahr als Ab­fin­dung vor, d.h. die hier "lo­kal gel­ten­de Re­gel­ab­fin­dung" ist nied­ri­ger als an­dern­orts. Ei­ne sol­che re­du­zier­te Re­gel­ab­fin­dung ist auch bei klei­ne­ren und we­nig fi­nanz­star­ken Un­ter­neh­men be­stimm­ter Bran­chen üblich bzw. an­ge­mes­sen, z.B. bei klei­ne­ren Bau­be­trie­ben, klei­ne­ren Rei­ni­gungs­un­ter­neh­men oder klei­ne­ren Be­wa­chungs­un­ter­neh­men.>>

etc.pp.

Allein wegen solcher "Feinheiten und Unterschiede" istd er Gang zum Anwalt sehr sainnig.

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Auszug aus Wikipedia:

Es besteht nach deutschem Arbeitsrecht grundsätzlich, auch bei einer Kündigung, von den folgenden Ausnahmen abgesehen, kein Anspruch auf eine Abfindung.

In Deutschland werden Abfindungen gezahlt aufgrund

  1. außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleichs über die Wirksamkeit einer Kündigung oder aufgrund eines Aufhebungsvertrags
  2. der gesetzlichen Regelung des § 1a KSchG
  3. Auflösungsurteils des Arbeitsgerichts wegen Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gem. § 9 und § 10 KSchG
  4. Tarifvertrags oder eines Sozialplans (regelmäßig bei Massenentlassungen)
  5. gerichtlichen Urteils wegen Ansprüchen eines Arbeitnehmers auf Nachteilsausgleich nach § 113 Betriebsverfassungsgesetz.

Nur die Abfindungsansprüche nach Nr. 3 bis 5 können unter Umständen gegen den Willen des Arbeitgebers erzwungen werden.

LG

carwo

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Jau, das ist war, ich dachte,d as wäre geklärt. Anspruch auf Abfindung gibt es nicht.

Das ist eben Verhandlungssache, genauso wie dann die Höhe, die man wirklich kriegt.

Und da sind wir dann wieder bei professioneller Hilfe.

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Ein herzliches Hallo an euch alle,

vielen Dank für eure wertvollen Informationen,

die Inklusion ist was :wacko: ??  ;-)

...eine (zu) große Hürde beim Geldverdienen?

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