Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

Forumregeln
carwo

Bewilligung Erwerbsminderungsrente

30 posts in this topic

Hallo Akrata,

so wie Ute geschrieben hat, habe ich es auch erlebt. Es heißt nur "Hinzuverdienstgrenze".

Gehe doch nun mit dem Schreiben zur DRV. Es gibt bei Euch sicher eine Beratunsstelle. Die erklären dir deinen Bescheid. So von Angesicht zu Angesicht ist das einfacher.

Die Zeitarbeitsfirma rechnet dir aus wieviele Stunden du dann Arbeiten darfst. 

Urlaubs und Weinachtsgeld zählt nicht zur Hinzuverdienstgrenze.

Du kannst eigentlich nichts falsch machen.

Liebe Grüße

Catherine

Da muß ich dich leider enttäuschen... auch Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld zählt dazu... sowie jeder andere Verdienst auch. z.B. Bonifikation, Sonderprämie etc.

Allerdings darf man 2x pro Kalenderjahr die Hinzuverdienstgrenze um 100% übersteigen ohne die Rente gekürzt oder gestrichen zu bekommen.

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Hallo Catwazle,

ja das habe ich wohl mit dem Weihnachts-u.Urlaubsgeld gemeint. Ich weiß nicht ob es diese Zahlungen bei Zeitarbeitsfirmen überhaupt gibt, geschweige dann andere Sonderzahlungen  :( 

Aber gut, dass du es noch einmal deutlicher geschieben hast.  :) 

Darum auch mein Tip, zur Renten-Beratungsstelle mit der Bewilligung zu gehen und es sich alles genau erklären zu lassen.

Einen schönen Abend.

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​Hab heute den Rückruf bekommen. 

Ich soll jetzt alles mit der Leihfirma klären und dann bescheidgeben ab wann ich auf teilzeit gehe. Kann auch erst zum 1.1. sein.

​Desweiteren würde ich auch die volle EM bekommen.

Aber so wie ich des verstanden hab gibt es da ne wartefrist von ein paar Monaten. Die ist aber dann nur auf Zeit. 

Ich danke euch für die hilfreichen antworten:)

 
 

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Und man darf 2x 100% überziehen. Muss es nicht melden. Die sehen es am Ende des Jahres.
Ist dafür gedacht falls es Weihnachtsgeld etc gibt.

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Habe seit 07/2014 EM Rente! Bin auch BU.

Toll!!!

Blöd nur, dass in Berlin immer noch rumgerechnet wird

und erst innerhalb der nächsten 14 Tage (so der Höchste will und die Zuständigen der DRV),

mit etwas Glück ein Bescheid über Höhe und Einstufung ergeht.

Beruhigend ist die Tatsache, dass ich keine 15h / Woche mehr arbeiten kann. Damit haben 3 Gutachter übreinstimmend gleiche Ergebnisse geliefert.

Das Problem der DRV ist nach wie vor mein EU-Renten-& Pensions-Status.

...weil ich damit die Wartezeiten erfülle und die Rentenentgeltpunkte habe, die Bella-Germania in der Vergangenheit gerne nicht berechnet hat.

Seit dem letzten Urteil vom Europäischen Gerichtshof, sind ALLE erworbenen Rentenzeiten zu berücksichtigen!

Okay, sind ja NUR noch 14 Tage ohne nix... und den Zahn können sie sich ziehen, dass ich Sozialhife (Hartz4???) beziehe, denn mit dem ersten Tag diese Bezugs, ändert sich schlagartig mein Status (nach unten :angry: )

Da ich glücklicherweise die Bearbeitungsgebühren der Banken in den nächsten Tagen erwarten darf :rolleyes: , ist das "Loch" gedeckelt. :lol:

Freue mich schon auf die ausstehende Nachzahlung :D der fehlenden Rente.

>>>>>>>>>>haben 120cm Neuschnee...irre und um 07:00 muss ich von meinem Berg runterschlittern und nach München zum Neurol.....

Gute N8...

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