Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

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claudia19

au-bescheinigung und resturlaub

10 posts in this topic

Guten Morgen in die Runde!

Normalerweise soll man seienn Resturlaub aus dem Vorjahr ja bis 31.03. nehmen. Da eine dienstliche Großveranstaltung war, wurde es den Mitarbeitern meiner Abteilung genehmigt, das bis 31.05 auszudehnen.

Jetzt war ich aufgrund der vielen Arbeit inkl. Mehrarbeit, ab Mitte Mai 3 Wochen arbeitsunfähig. Ich konnte den Resturlaub eben nicht nehmen.

Habe versucht, das mit der Personalabteilung zu klären, aber die beriefen sich immer darauf, dass ich ihn innerhalb der Frist 31.05. hätte nehmen sollen, also vor der Krankheit. Ich habe die Urlaubstage immer tageweise genommen, gerade wegen der vielen Arbeit.

Gestrichen wurde mir "1" Tag. Kleinigkeit ... sicher. Aber könnte auch mal eine Woche, ein Monat oder mehr sein. Es gibt eohl ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, aber da ist die Rede von langer Krankheit. Und so richtig schlau werde ich aus dem Urteil und den Kommentaren auch nicht.

Arbeite im öffentlichen Dienst, von daher ist auch nichts mit auszahlen lassen. der Schwerbehindertenbeauftragte konnte mir auch nicht weiterhelfen.

Meine Neurologin hat gemeint, "sowas" nie mehr zu machen. Ich wollte mich dann für künftige Fälle von solchen Aktionen befreien  lassen, aber ohne SbA (im Moment läuft immer noch der Widerspruch) ist da wohl auch nichts zu machen und das betriebliche Eingliederungsmanagement, wo ich das ansprechen könnte, greift erst nach 6wöchiger Arbeitsunfähigkeit.

Hat jemand da Infos oder Erfahrung?? Danke und schönen sonnigen Tag

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Hallo Claudia,

ich arbeite auch im öffentlichen Dienst und habe mich gerade mal schlau gemacht. Ich denke es hängt vom jeweiligen Dienstherren ab. Mein Dienstherr z.B. ist in solchen Fällen sehr kulant. Eine allgemeine Verwaltungsvorschrift gibt es da glaube ich nicht.

Alles Liebe

Sonne

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Öffentlicher Dienst? Land? Bund? Kommune?

Welches Bundesland?

Also in Ba.-Wü.(Uni/ÖD Land)  ist es definitv so, dass der Resturlaub bis 30.09. (also Sept. des Folgejahres) genommen werden kann, sofern der direkte Vorgesetzte einverstanden ist, darf man auch länger. Also wenn Dein Chef dem zustimmt, darfst Du welche Frist auch immer sowieso überschreiten.

Das mit dem 31.3. Folgejahr ist die GESETZLICHE generelle Regelung. Im Öff. Dienst gibt es Betriebsvereinbarungen dazu, wodurch sich dieser Zeitraum verlängert.

Lies doch mal auf der Homepage nach - vorausgesetzt es ist ein großer Arbeitgeber - kann man die dazu existierenden Betriebsvereinbarungen nachlesen. Alternativ wäre ein Anruf beim Personalrat auch hilfreich, evtl. haben die da auch was auf ihrer Homepage. Das ist ja kein so exotisches Thema.

Was willst Du bloß mit dem BEM? Für diese Fragestellung ist das a) nicht die erste Adresse und b) viel zu hoch gegriffen. Sei froh, dass Du Dich nicht einem BEM unterziehen "darfst" ... das ist nur Nerv.

In der Regel ist es doch beim ÖD so, dass solche Dinge "dezentral" geregelt werden, d. h. einfache Absprache mit dem Chef reicht.

Welche Sonderregelungen es übrigens bei Schwerbehinderung gibt, sollte eigentlich der Schwerbehindertenvertrauensmann wissen.

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P.S. WAS GENAU solltest Du laut Deiner Neurologin nicht mehr machen?
PERSONALRAT ist übrigens nicht gleich Personalabteilung. Der PR ist die klassische Anlaufstelle für diese Frage.
Sehr merkwürdig, dass der Schwerbeh.vertrauensmann Dir nicht weiterhelfen konnte. Das ist sozusagen "tägl. Brot" und es GIBT Zusatzregelungen für Personen mit Schwerbehindertenstatus.

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magnolia, das widerspruchsverfahren in sachen sba läuft ja momentan noch, d.h. ich hab keinen sba.

bin in einer bawü kommune, in der dienstvereinbarung steht auch, dass man urlaub bis zum 31.3. antreten muss (wurde wie gesagt ausnahmsweise auf 31.05 verlängert).

meine neuro meinte, ich solle nicht mehr aus kollegialität soviel arbeiten, sondern mich strikt an die regeln der drv halten. mach ich ja im normalfall. aber: das war wirklich eine ausnahmesache, und ist nicht die regel. wäre es die regel, sähe es schon anders aus. mit viel mühe bin ich um den dienst am wahlsonntag rumgekommen, weil das geht auch nicht mehr.

mich nervt halt, dass man das alles ganz anders hätte planen können, aber - wie üblich - wird alles ovn den vorgesetzten in allerletzter minute gemacht bzw. angeordnet.

dachte halt, bei so einem bem kann ich das ansprechen, wenn es anders nicht geht.

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und personalrat: unserer ist mir zu eng mit der personalabteilung. dass es normal nicht das gleiche ist, ist mir schon klar!

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die regelung bis zum 30.09. betrifft BEAMTE, aber nicht normale mitarbeiter

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Hallo Claudia,

wenn es doch wie du schreibst eine dienstliche Großveranstaltung war,dann ist das doch kein Urlaub sondern Überstunden oder sehe ich da was falsch?

Und die sind bei uns im Krankenhaus auch öffentlicher Dienst nicht verfallen.

LG Ped

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Hallo ped. Die letzten paar Tage alter Urlaub hab ich schon nach und nach genommen. Den letzten Tag wollte ich Ende Mai nehmen

Aber dann wäre ich ab Mitte Mai, nicht zuletzt WG der Überlastung aufgrund des events, zu nix mehr in der Lage. Ich bin am helllichten Tag gegangen. War nahe an einem Zusammenbruch. Das hat mir dann die au eingebracht.

Ist alles nicht so einfach zu beschreiben

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