Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

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Schlafsack

Schwerbehinderung

15 posts in this topic

Hallo liebe MS-Gemeinde,

habe Stress mit dem Versorgungsamt, dass meinen Antrag auf Verschlechterung meines Gesundheitszustands einfach mal ablehnt hat. Habe momentan GdB 70 und Kennzeichen G und

wollte die Änderung auf Kennzeichen aG, da ich kaum noch in der Lage bin, 200-300 Meter ohne

Pause oder mit  Schmerzen zu laufen. Habe das auch mehrfach meinem Neuro erzählt. Der will mir unbedingt das Medikament Vamphyra verschreiben.Will ich aber nicht, da die Nebenwirkungen ziemlich krass sind. Habe nebenbei auch noch seit ca. 30 Jahren einen Morbus Bechterew ( Wirbelsäulenversteifung ) was mir das Laufen zusätzlich erschwert.sowie letztes Jahr eine neue Hüfte bekommen.

Habt Ihr event. einen Tipp, wie ich weiter verfahren soll?? Logisch, dass ich erst mal Widerspruch einlegen werde. Habe mir auch schon überlegt, mir vom Neuro einen Rolli zu besorgen. Ob das hilft??

Danke für Eure Tipps und schönes WE noch

Gerd

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Hallo Gerd,

Was Deinen Verschlechterungsantrag betrifft, wird es mit 70 GdB schwer mehr zu erreichen. Mit aG sind die vom Versorgungsamt sehr sehr knauserig, geben es sehr wenig.

Hatte mich darüber mal mit der Oberärztin bei mir in der MS-Ambulanz unterhalten. Di4 sagte es auch zu mir, das es sehr wenig vergeben wird,

Ob ein Widerspruch da sinnvoll ist, ist sehr fraglich.

LG longracer

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Hallo Gerd,

meine Antwort hat nur indirekt etwas mit Deiner Frage zu tun.

Ich nehme Fambyra seit Dez.12 und habe keinerlei NW,

Ein Versuch wäre es wert. Nach 14Tagen zeigt sich, ob es wirkt oder nicht. Du kannst es auch problemlos wieder absetzen.

Nur Mut, verlieren kannst Du nichts, nur gewinnen :) 

LG Amöbe

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Hallo Gerd,

auch ich nehme fampyra schon seit einigen Jahren und ich vertrage es gut ohne Nebenwirkungen. Ich bin sehr froh, das es dieses Medikament gibt und das es bei mir auch gut wirkt. An deiner Stelle würde ich es einfach ausprobieren - was kannst du verlieren? Wenn es nicht klappt kannst du es ja wieder absetzen...

lg pepa

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Hallo Ihr Lieben,

danke für die schnellen Antworten. Überlege mir das mit dem Fampyra nochmal oder werde den Doc nochmal fragen. Habe einfach mal heute noch einen Widerspruch losgelassen und werde mal sehen, was funktioniert - Kann dauern, da das VA die Geschichte weiterleitet. Berichte dann mal.

Ich frage mich immer, wie die Säckel beim VA einen Menschen mit seinen Problemen und Einschränkungen aus der " Ferne " mit einem Arzt als HIlfestellung, anhand von irgendwelchen Paragraphen beurteilen können, ohne sich den Menschen mal anzuschauen bzw. seine Probleme im Alltag zu prüfen !!  Das geht mir nicht in die Birne !!

Na, ja, schauen wir mal.

Nochmals Danke und schönes Rest-WE noch

Gerd 

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Hallo liebe MS-Gemeinde,

habe Stress mit dem Versorgungsamt, dass meinen Antrag auf Verschlechterung meines Gesundheitszustands einfach mal ablehnt hat. Habe momentan GdB 70 und Kennzeichen G und

wollte die Änderung auf Kennzeichen aG, da ich kaum noch in der Lage bin, 200-300 Meter ohne

Pause oder mit  Schmerzen zu laufen. Habe das auch mehrfach meinem Neuro erzählt. Der will mir unbedingt das Medikament Vamphyra verschreiben.Will ich aber nicht, da die Nebenwirkungen ziemlich krass sind. Habe nebenbei auch noch seit ca. 30 Jahren einen Morbus Bechterew ( Wirbelsäulenversteifung ) was mir das Laufen zusätzlich erschwert.sowie letztes Jahr eine neue Hüfte bekommen.

Habt Ihr event. einen Tipp, wie ich weiter verfahren soll?? Logisch, dass ich erst mal Widerspruch einlegen werde. Habe mir auch schon überlegt, mir vom Neuro einen Rolli zu besorgen. Ob das hilft??

Danke für Eure Tipps und schönes WE noch

Gerd

Ich möchte dir ja nicht zu Nahe treten... aber bei deinen geschilderten Einschränkungen steht dir "aG" nicht zu.

 

Die Voraussetzungen für das Merkzeichen aG sind z.B. anzunehmen bei:

  • Querschnittgelähmten
  • Doppeloberschenkelamputierten
  • Doppelunterschenkelamputierten
  • Behinderten, die ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind
  • schweren und schwersten Erkrankungen der inneren Organe wie Herzschäden mit schweren Dekompensationserscheinungen oder Ruheinsuffizienz sowie schweren Einschränkungen der Lungenfunktion

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Voraussetzung für Behindertenausweis mit Merkzeichen aG

Das Merkzeichen "aG" ist nur zuzuerkennen, wenn wegen außergewöhnlicher Behinderung beim Gehen die Fortbewegung auf das schwerste eingeschränkt ist; die Beeinträchtigung des Orientierungsvermögens allein reicht nicht aus.

 

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können.

Hierzu zählen:

Als Erkrankungen der inneren Organe, die eine solche Gleichstellung rechtfertigen, sind beispielsweise Herzschäden oder Krankheiten der Atmungsorgane, sofern die Einschränkung der Lungenfunktion oder der Herzleistung für sich allein einen GdB von wenigstens 80 bedingen.

Das Versorgungsamt erkennt das Merkzeichen "aG" nur dem Antragsteller zu, der die og. Voraussetzungen erfüllt. Es reicht z.B. nicht aus,

wenn der Antragsteller wegen der Teilentfernung des Darmes an Stuhlinkontinenz leidet und seine Fortbewegungsmöglich- keit erheblich dadurch eingeschränkt ist, weil er innerhalb kürzester Zeit auf eine Toilette angewiesen ist,

wenn der Antragsteller an einer erheblichen Versteifung des Hüftgelenkes und deform verheiltem Bruch des Ober- schenkels leidet, so dass er deshalb auf öffentlichen Park- plätzen mit üblichen Abmessungen seine Pkw-Tür nicht vollständig öffnen kann.

Nach der Rechtsprechung darf die Annahme einer außergewöhnlichen Gehbehinderung nur auf eine Einschränkung der Gehfähigkeit und nicht auf Bewegungsbehinderungen anderer Art bezogen werden. Bei der Frage der Gleichstellung von Schwerbehinderten Menschen mit Schäden an den unteren Gliedmaßen ist zu beachten, dass das Gehvermögen auf das Schwerste eingeschränkt sein muss und deshalb als Vergleichsmaßstab am ehesten das Gehvermögen eines Doppeloberschenkelamputierten heranzuziehen ist. Dies gilt auch, wenn Gehbehinderte einen Rollstuhl benutzen: Es genügt nicht, dass ein solcher verordnet wurde; der Betroffene muss vielmehr ständig auf den Rollstuhl angewiesen sein, weil er sich sonst nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung fortbewegen kann.

 Aktualisiert am: 28.12.13

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Moin,

Unsere älteste Tochter hat seit ihrer Geburt(1997) eine spastische Halbseitenlähmung. Sie hat,wegen Überlastungsbrüchen einen Rollstuhl, den sie nach Bedarf benutzt. Trotzdem hat sie kein ag,sondern 80%,g,h und B.

Du siehst, ag wird selten vergeben! Da hilft auch kein Rollstuhl!

Sandra

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Hallo Ihr Lieben,

danke nochmals für Eure Erfahrungen. Die ganzen Belehrungen stehen ja auch in dem Ablehnungsbescheid. Wenn man das liest, fragt man sich, was alles noch passieren muß, damit man im Alltag eine kleine Erleichterung erhalten kann. Sicherlich gibt es sehr viele Fälle,die wesentlich schlimmer betroffen sind als ich. Hier sollte auch mehr Unterstützung für die Betroffenen da sein.

Vielleicht sollte man neue Kennzeichen einführen wie z.B.: at = außergewöhnlich tot. Event erhält man das posthum.

Weiß , bin momentan etwas genervt  und sarkastisch. Sorry

Gerd

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Einfach gesagt , solange Du noch alleine stehen kannst und es alleine zu FUSS auf den Topf   schaffst  kannst Du den aG vergessen .

Lass Dir für längere Strecken einen Rolli verschreiben , geh regelmässig in die KG und   suche mit Deinem Neuro zusammen eine Alternativ Medi zu Famp wenn  du es ausprobiert hast.( NW sind nicht bei jedem gleich !!!!!)

Versorgungsamt und MS heißt:

HIER IST NICHT WUNSCHKONZERT ,

SONDERN SO IST ES .     

 

                  

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Hallo Gerd,

Es gibt noch den orangen Parkausweiß,damit hast du auch schon Erleichterungen! Weiß nicht,ob du dafür schon die Kriterien erfüllst. Einfach mal googeln oder vielleicht kann hier jemand weiter helfen.

Sandra

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Der orange Parkausweis ist bundesweit gültig. Er berechtigt nicht zum Parken auf allgemeinen Behindertenstellplätzen (Rollstuhlfahrersymbol).

Die Berechtigung ist gegeben, wenn:

ein GdB von wenigstens 80 allein infolge Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule sowie die Merkzeichen "G" (erheblich gehbehindert) und "B" (Notwendigkeit der ständigen Begleitung)

oder

ein GdB von wenigstens 70 allein infolge Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule und gleichzeitig ein GdB von wenigstens 50 infolge Funktionsstörungen des Herzens oder der Lunge sowie die Merkzeichen "G" und "B"

Entscheidend ist der einzelne GdB für die jeweils genannte Funktionsstörung und nicht der gesamte GdB, der sich eventuell aus der Summe der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen ergibt.

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Hallo Gerd,

ich sitze auch im Rolli und habe ag.

Aber als ich noch 200-300 m gehen konnte habe ich es auch nicht bekommen.

Du musst zumindest einem Beinamputiertem gleichgestellt sein. Das ist nicht einfach.

Damit schaffst du aber nicht 300 m.

Zu Fampyra kann ich dir nur sagen das du es ausprobieren solltest. Es ist es wert. Abends die Tbl. sollte man aber nicht so spät nehmen, da man sonst wirre Träume bekommen kann. Muss aber nicht. Man könnte etwas unruhig werden, ist aber nicht so, wenn man sie spätestens um 19 Uhr einnimmt. Mir hatte das sehr geholfen und ich hatte keine NW. Probiere es aus und entscheide für dich und höre nicht auf alle Negativmeldungen. Dann darfst du nie was machen. Für alles gibt es auch negative

Erfahrungen.  Viel Glück

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200m-300m zu gehen ist für viele ein Traum.....Sei froh, dass dies noch möglich ist. Wie Du hier siehst, gibt es viele die es nicht mehr schaffen.....

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