Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

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Saja

berufliche Reha - oder auch "Teilhabe am Arbeitsleben" genannt

4 posts in this topic

Hallo Marion,

Jeder braucht nur seinen Pflichtanteil zu bezahlen. Ein gesunder Mensch 2%,ein chronisch kranker 1%,das musst du bei der KK beantragen. Mache ich jedes Jahr,brauche dann nichts zu den Medikamenten,KG....bezahlen!

Wohngeld kannst du bei der Stadt bzw. Gemeinde beantragen.

Mit dem(inzwischen) Widerspruch zur Reha schlage ich mit allerdings schon länger rum!

Warum auf etwas,das dir zusteht, verzichten?! Erkundige bzw.hole dir Hilfe z.B. über den VDK.

LG Sandra

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Hallo Marion,

 

da ich in den letzten 2 Jahren in einer ähnlichen Situation war, versuche ich deine Fragen zu beantworten.

Auch ich konnte meinen Beruf nicht mehr ausüben und wurde aus meiner ersten Reha 2013 arbeitsunfähig entlassen. Anschließend wurde ich von der Krankenkasse aufgefordert den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe zu stellen.

Mein Recht (Dispositionsrecht) frei darüber zu entscheiden war eingeschränkt und somit musste ich den Antrag stellen.

Dieser wurde genehmigt. Leider hat mir das Ganze nichts gebracht. Der Reha-Berater hat sich einmal mit mir getroffen und das war es dann auch. Es sollte die innerbetriebliche Umsetzung abgewartet werden.

Exakt 1 Jahr später bin ich erneut zur Reha. Wieder arbeitsunfähig entlassen. Nach der Reha habe ich die Kündigung erhalten und das Antragsdatum auf LTA galt rückwirkend als Antrag auf Rente, welchen ich binnen 4 Wochen ausgefüllt zurücksenden musste. Innerhalb von 3-4 Wochen wurde die Rente bewilligt.

 

Nun zu deinen Fragen:

   

Dass deine Rente bei einer Umschulung wegfällt, kann ich mir nicht vorstellen. Es geht doch um die eingezahlten Beiträge und die gesammelten Entgeltpunkte.

 

Als die Abteilung, die für die berufl. Reha zuständig ist, von der Erwerbsminderungsrente erfahren hat, wurde ich angeschrieben.

Man hat mich gefragt, ob noch Interesse daran bestünde oder ob der Vorgang geschlossen werden kann.

Ich habe gesagt, dass ich einen Antrag auf Rente stellen sollte und somit waren die LTA erledigt. Ich hätte diese erneut beantragen können, wenn die Rente abgelehnt worden wäre.

Ich hoffe, dass dir dies ein wenig hilft.

Lieben Gruß

carwo

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Hallo,

du kannst auch deinen Rentenberater in der Gemeinde diese Fragen stellen bei uns im Ort ist einmal im Monat Sprechstunde,vorher ein Termin ausmachen.

Oder du gehst zum VDK wenn du Mitglied bist,ansonsten empfehle ich dir dort Mitglied zu werden mit einer chr.Erkrankung nie verkehrt.

War übrigens auch Arzthelferin und bin berentet.

LG Ped

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Und nebenbei, das mit dem Wegfall der rente, das kann gar nicht stimmen.. ich hab früher als Pädagoge gearbeitet, jetzt als Bürokauffrau.. will mir da auch wer erzählen, meine eingezahlten Beträge gehen flöten?

Und mal so: da wär dann wohl kaum irgendwer so deppert, noch eine Umschulung zu machen.

Herrje, manchmal reden sich die Leute was zusammen..  und verunsichern einen total.

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