Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

Forumregeln
nicimaus

teilweise Erwerbsminderungsrente

8 posts in this topic

Hallo,

ich habe Post von der DRV bekommen, dass ich 3-6h/Tag arbeiten kann. Ich wollte auf 25h/Wo runter (hab bisher 31) mein Chef hat auch zuerst ja gesagt, jetzt soll er zur direkten Berechnung den Zettel der DRV ausfüllen und zurückschicken. Jetzt sagt er aber es ginge nur 15h/Wo. Ich würde mich ja freuen, wenn das Finanzielle nicht wäre. Ich muss ja monatlich über die Runden kommen, wisst ihr wie hoch die teilweise Erwerbsminderungsrente ausfallen würde?

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Hallo!

Bei mir ist die teilweise EWR die Hälfte von dem im Rentenbescheid( welcher immer mal Wieder von der Rentenversicherung, zwecks Anrechnungszeiten zugeschickt wird) angegebenen Betrag ( Erwerbsunfähigkeitsbetrag nicht voller Rentenbetrag).

Sonnenschein2

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Die EWMR richtet sich nach der anteiligen Minerung der Erwerbsfähigkeit,

bezogen auf die prognostizierte zu erwartende Versicherten-Regalaltersrente.

Diese wiederum hat seit dem 01.07.2014 eine (gerichtlich erkämpfte!) Rechtsnorm für den unverschuldeten Eintritt, durch Erkrankung oder Vergleichbares, des Leistungsausfalls durch den Versicherten.

Hier gilt dann eine "Bestzeitabrechnung" innerhalb der letzten 4 Versicheungsjahre.

Die Rente wird auch hochgerechnet auf den (virtuell möglichen) Eintritt in den Rentenbezug mit 63.

Zusätzlich, gelten die errechneten Zeiten aus Deinem Kontenausgleich, die Jahre vor Rentenantritt und die Höhe der erworbenen Ansprüche.

....

irgendwas habe ich evtl. noch vergessen???

Mein Tipp:

Die Service-Hotline der Rentenversicherungsträger verfügt über geschultes Personal, welches kompetent Auskünfte erteilt.

Die konkrete Höhe für jeden Rentenfall, lässt sich jedoch nur von Fall zu Fall berechnen.

:unsure:  ich hoffe ich habe nicht noch mehr Verwirrung gestiftet? Jedenfalls gibt es seit dem 01.07. 2014 bessere Konditionen für Menschen mit chronischen Erkrankungen, wenn sie den Antrag ab diesem Stichtag gestellt haben. (Die Anderen müssten sich gesondert erkundigen)

LG Lotte

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Das meiste was du schreibst Lotte S. ist Quatsch.

1. Die EMR richtet sich nicht nach der Minderung der Erwerbsfähigkeit (was immer du damit meinst)

Volle EMR gibts es wenn man nur noch bis zu 3h arbeiten kann. TeilEMR gibt es von 3-6h... keine EMR gibt es wenn man noch 6h+ arbeiten kann.

2. Die EMR wird hochgerechnet als ob man bis 62 arbeiten würde und nicht bis 63. Vor dem 1.7. war es nur bis 60.

Stellt man nach dem 1.7. einen Antrag heisst das aber nicht das man auf alle Fälle besser gestellt ist.

Wird der Rentenbeginn vor den 1.7. festgelegt obwohl man nach dem 1.7. den Antrag gestellt hat wird man nach altem Recht bezahlt.

3. Der Stichtag 1.7.14 hat nix mit irgendwelchen chronischen Krankheiten zutun sondern gilt für alle.

4. Das die Zurechnungszeit durch irgendwelche Gerichte festgelegt wurde wäre mir auch neu.

Unterm Strich ist dein Beitrag sehr schwer verständlich und zum allergrößten Teil inhaltlich falsch.

@Nicimaus: Ganz grob gerechnet bekommst du ca.18% von deinem Brutto wenn du die letzten 5 Jahre min. 3 Jahre eingezahlt hast.

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Das meiste was du schreibst Lotte S. ist Quatsch.

1. Die EMR richtet sich nicht nach der Minderung der Erwerbsfähigkeit (was immer du damit meinst)

Volle EMR gibts es wenn man nur noch bis zu 3h arbeiten kann. TeilEMR gibt es von 3-6h... keine EMR gibt es wenn man noch 6h+ arbeiten kann.

2. Die EMR wird hochgerechnet als ob man bis 62 arbeiten würde und nicht bis 63. Vor dem 1.7. war es nur bis 60.

Stellt man nach dem 1.7. einen Antrag heisst das aber nicht das man auf alle Fälle besser gestellt ist.

Wird der Rentenbeginn vor den 1.7. festgelegt obwohl man nach dem 1.7. den Antrag gestellt hat wird man nach altem Recht bezahlt.

3. Der Stichtag 1.7.14 hat nix mit irgendwelchen chronischen Krankheiten zutun sondern gilt für alle.

4. Das die Zurechnungszeit durch irgendwelche Gerichte festgelegt wurde wäre mir auch neu.

Unterm Strich ist dein Beitrag sehr schwer verständlich und zum allergrößten Teil inhaltlich falsch.

@Nicimaus: Ganz grob gerechnet bekommst du ca.18% von deinem Brutto wenn du die letzten 5 Jahre min. 3 Jahre eingezahlt hast.

Danke  @ Catweazle,

Deinen Ausführungen kann ich besser folgen, als den meinen , die ich alle samt von der drv-Bund mehr oder weniger zusammenhangslos während und nach meiner Reha bekommen habe.

Ob Du es glaubst oder nicht!

Ich bin beruhigt, dass der Inhalt meiner Mitschrift ein Quatsch ist.

So sieht es doch 100 x besser aus als gedacht.

:)

Also @ Nicimaus,

vergiss mein Kauderwelsch ;->

***************

GsD ...und Danke für die prompte Berichtigung!

Kannst Du, Catweazle, mir evtl auch sagen, wie es mit den Anrechnungszeiten, bzw, der Berücksichtigung von Zeiten aussieht, die ich im EU-Land (Italien bis 2010) geleistet habe?

Hinsichtlich der Erfüllung der Wartezeit?

Danke vorab.

LG Lotte

 

 

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@Lotte:

Da es ein Abkommen zwischen Italien und Deutschland gibt werden Beiträge die in die ital. Sozialversicherung gezahlt wurden genauso behandelt als ob du in Deutschland eingezahlt hättest. Es ergeben sich somit keine Nachteile für dich.

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Vielen Dank,

Catweazle.

Nun sind mir etliche Brocken von der Seele gepurzelt,

denn auch hier hatte mir die auskunftfreudige DRV-Bund mitgeteilt (was die INPS-Italien als: "tatsächlich praktizierten Unsinn", bezeichnet hat) Die DRV-Bund würde erst frühestens ab dem 58.Lebensjahr, von Amts wegen,und vorher nicht!, die ital. Zeiten anfordern.

Also müssen sie diese nun doch anfordern und berücksichtigen, obwohl ich die 58 noch nicht überschritten habe.

Das ist eine gut Perspektive :-))))

Danke nochmals

Gute N8

Lotte

ps: stecke gerade mitten im Antragswust

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Erst ab 58 anzufordern von Amtswegen macht ja auch Sinn... das bezieht sich noch auf die alte 58er Vorruhestandsregelung.

Für einen 40 jährigen wäre das auch Blödsinn.

Solltest du mit 45 einen Antrag stellen werden natürlich die Unterlagen angefordert.. allerdings dauern solche Anträge einiges länger.

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