Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

Forumregeln
Mona L.

Orangener Parkausweis

17 posts in this topic

Hallo zusammen,

ich bin gerade überglücklich. Ich habe endlich Bescheid vom Versorgungsamt. Mein GdB ist von 70 auf 90 erhöht und das B ist dazu gekommen. Endlich kann ich meine langersehnte Parkerleichterung beantragen. Bei uns scheint passend dazu die Sonne. :)

Einen schönen Tag euch allen

VG Mona

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Hallo Mona,

ist ja schön das du dich freust aber ich scheine es nicht zu verstehen. Welche Parkerleichterung möchtest du beantragen? LG Mutzie

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Hallo Mutzie,

 

das ist eine Ausnahmegenehmigung zum Parken auf Behindertenparkplätzen. Ich warte jetzt noch auf den neuen Ausweis, und dann kann ich den Antrag stellen. Ich habe mir den Antrag gerade nochmal richtig angeguckt, das ist nur für Berlin und Brandenburg.

VG Mona

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Hallo Mona,

das ist nicht ganz richtig: mit dem orangenen Parkausweis oder besser Parkerleichterung darf man nicht auf Behindertenparkplätzen parken!!

Du kannst damit unbegrenzt, ohne zu zahlen ,auf Parkplätzen parken, wo Du Dir eigentlich einen Parkschein ziehen müsstest.

Ferner kannst Du bis 3 Stunden auf Anwohnerparkplätzen parken, wenn denn kein anderer Parkplatz in der Nähe ist. Und noch diverse andere Annehmlichkeiten.

LG

blaubär

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Hallo Mona,

blaubär hat da leider Recht. Aber auf Behindertenparkplätzen parken geht nur mit dem blauen Ausweis. Aber sämtliche andere Annehmlichkeiten, wie parken im Halteverbot, ohne Behinderung von Rettungs- oder Feuerwehrfahrzeugen oder befahren von Fußgängerzonen während der Lieferzeiten und auch das Parken in diesen, sind doch auch ganz schön und Gehbehinderten ganz zuträglich. Mein GdB reicht leider noch nicht für den orangenen Ausweis, also bleiben mir Fußgängerzonen noch versagt. Shoppe ich eben weiter über´s Netz!

Liebe Grüße

sissitt

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Hallo Blaubär und Sissitt,

dann liege ich ja total verkehrt. Das war wohl das Wunschdenken von mir. Schade. Mal sehen, ich werde ja ein Infoblatt mitkriegen. Danke euch beiden.

VG Mona

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Hallo Mona,

ich habe 100% und auch das B!

Dann könnte ich ja auch Parkerleichterung beantragen.

Verrätst du mir bitte wo, und wie???

Ich danke dir jetzt schon für deine Antwort.

Einen schönen Abend und

glG von Reini

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Hallo Ihr,

das mit der Parkerleichterung ist mir total neu. Davon hatte ich bis heute noch nichts gehört aber dank euch habe ich jetzt wieder was dazu gelernt. Auch in meinem "hohen" Alter kann man also noch etwas lernen: DANKE!

LG Mutzie

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Hallo Reini,

ich habe mir den Antrag vom Einwohnermeldeamt geholt. Vom Versorgungsamt ist eine Bescheinigung bei, die man dort dann mit vorlegen muß. Und natürlich deinen Behindertenausweis.

VG Mona

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Nicht geparkt werden darf mit der orangen Parkkarte auf den mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichneten Flächen.

Man könnte ein Bußgeld von 35 Euro bekommen, im schlechtesten Fall sogar abgeschleppt/umgesetzt werden. Und dann wird es richtig teuer. Das gilt auch, wenn man mit dem Behindertenausweis auf diesen Parkplätzen parkt. Das wird hier sehr konsequent durchgezogen, weil einfach zu viele ohne Berechtigung (blauer Behindertenparkausweis) auf diesen Parkplätzen parken.

 

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Hallo ihr Lieben,

ich danke euch herzlich für die Antworten.

Werde es gleich in Angriff nehmen.

Einen schönen Tag

von Reini

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Hallo zusammen,

ich habe mich nun auch erstmal etwas belesen. U.a. daß der Ausweis bundesweit gilt. Ich weiß nicht warum mir die gute Frau beim Amt gesagt hat, er wäre nur für BB. ich glaube, da besteht Klärungsbedarf.

VG Mona

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Hallo an Alle,

Also ich habe auch einen Schwerbehindertenausweis, er ist von 60 % auf 100 %  hochgestuft worden. Bevor ich diesen Ausweis wieder erhalten habe,hat sich unsere Stadtverwaltung telefonisch gemeldet und mir gesagt ich sollte ein Lichtbild bringen,sie würden mir einen Parkausweis ausstellen,da ich ja jetzt das 'aG' bewilligt bekommen habe. Darüber habe ich mich sehr gefreut,er bringt ganz viele Erleichterungen mit sich. Endlich kann ich in der Nähe von den Eingangstüren der Märkte parken,dass Lauffen fällt mir sehr schwer und das ist einen Supersache mit dem blauen Ausweis mit dem weissen Rollstuhl,denn nur mit dem darf man dort parken.

Einen schönen Tag noch

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Hallo an Alle,

ich habe heute meinen orangenen Parkausweis geholt. Und er gilt tatsächlich auch auf Behidertenparkplätzen. Ich war extra noch beim Ordnungsamt, weil ich es nicht glauben konnte. Das gilt allerdings nur für Berlin und Brandenburg, und nicht bundesweit. Das war es wohl auch, was die Dame das erste Mal meinte.

Einen schönen Tag euch allen  VG Mona

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Die Diskussion gabs heut auch auf facebook. Nicht nachvollziehbar dass jedes Bundesland sein eigenes sueppchen kocht. Bei so was frei ich mich doch immer wieder total in einem Bundesstaat zu leben ...(Ironie). Kein Wunder dass keiner durchblickt

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