Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

Forumregeln
Martina V.

abschlagsfreie Rente mit 60

11 posts in this topic

Hallo an Alle,

2012 bin ich mit Verdacht auf Schlaganfall ( Lähmung des rechten Auges ) von meiner Hausärztin ins Krankenhaus eingeliefert worden, wie es sich rausstellte...kein Schlaganfall...MS !

Das mit dem Auge ist Dank Kortison wieder weg, aber ein ewiger Schwindel ist geblieben, auch immer wieder Lagerungsschwindel, Konzentrationsschwäche, Müdigkeit und immer so Schlapp, habe 30 % gleich nach 3 Monaten erhalten.

Mein Neurologe hat sich meine MRT´s angesehen, auch meine alten ! denn ich hatte 2002 schon mal eine neurologische Störung, die dann nach 1 Wo aber von selber wieder weg war und keiner hat damals angeblich gesehen, daß es auch schon MS war.

Jetzt meine Frage, was kann ich tun, denn 2004 hat sich das Gesetz geändert, automatisch bei MS 50 % Schwerbehinderung, wo kann ich mich erkundigen, mit 60 J. ohne Abschlag in Rente, wer kann mir da helfen, welche Stelle soll ich ansprechen.

Ich würde mich sehr über eure Antworten freuen, wer hat ähnliche Probleme ?

Vielen Dank im Voraus

Martina

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Hallo Martina,

bezüglich der abschlagsfreien Rente kann ich dir nicht helfen. Erkundige dich am Besten bei der DRV oder bei einem Sozialverband.

Man erhält mit der Diagnose MS nicht automatisch einen GDB von 50. Ein entsprechendes Gesetz gibt es nicht. Es kommt auf die andauernden Einschränkungen an.

Auch ich habe anfangs einen GDB von 30 bekommen.

LG

carwo

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Hallo,

das ist nicht so einfach und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Z.B. wie lange Du versicherungspflichtig tätig warst/bist, wie alt Du bist (das Renteneintrittsalter wurde erhöht).

 Am besten lässt Du Dir einen Termin bei der Rentenversicherung in Deiner Stadt geben. Nimm Deinen bisherigen letzten Rentenbescheid mit und lass Dir dann die zu erwartende Rente ausrechnen und das früheste abschlagsfreie Renteneintrittsalter mitteilen. 

LG

ulrikej

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Hallo Martina,

ich habe auch 30 Grad der Behinderung bekommen (% gibt es nicht).

Im Internet hatte ich gelesen, dass es bis zum Jahr 2004 automatisch 50 Grad der Behinderung gab. Danach nicht mehr. Nach 2004 wird jeder Einzelfall geprüft. Ich habe im April 2014 Widerspruch gemacht. Die Bearbeitungszeit dauert jedoch lange. Ich habe noch keine Antwort. Bezüglich der Rente hat mir eine Kollegin erzählt, welche auch behindert ist und vieles weiß, dass es keine abschlagsfreie Rente mehr gibt. Das heißt also nach 45 Arbeitsjahren mit ca. 63 Jahren und paar Monaten.

Lass Dir doch mal einen Termin bei Deiner zuständigen Rentenstelle geben. Dort erhältst Du sicher die beste Antwort. 

Ich bin über 50, werde mir auch zu gegebener Zeit einen Termin geben lassen. Im Moment gehe ich noch arbeiten, auch wenn es mir manche Tage schwer fällt.

Viele Grüße und alles Gute

Nelke

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Hallo Martina,

mach doch mal einen Termin beim VDK, die können Dir im Bezug auf Rente weiter helfen. Beim VDK wird Dir auch wegen des GDB geholfen.

@ Nelke

Es stimmt das es richtig beim SBA von Grad spricht. Aber im allgemeinen Gebrauch spricht man noch von Prozenten, wie es früher war.

LG Longracer

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Das ist nicht richtig: dass es vor 2004 generell gleich 50 Grad bei

Diagnose MS gab. Ich habe seit 1990 MS und habe auch bei 30 angefangen.

Ein schönes Wochenende

LG

blaubär

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Abschlagsfrei in Rente kann man nach aktuellem Recht mit einem Behindertenstatus ab 63 J., abhängig vom Geburtsjahr, auch da wird ab Jahrgang 1952 stufenweise auf 65 Jahre erhöht. Jahrgang 58 z. B. muß/darf mit plusminus 64 in Rente. Abschlagsfrei mit 60 gibts nicht.

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Ich finde es sehr erschreckend wie fehlinformiert doch einige Leute im Internetzeitalter doch noch sind.

Beide Sachen... MS = GdB 50 und Rente mit 60 kann man innerhalb von Sekunden als Falschinfo ergooglen.

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Hallo Ihr Lieben,

Cat., Dein Link ist super. Danke.

Blaubär, ich wollte nichts falsches schreiben, hatte halt im Internet gelesen, dass es bis 2004 generell 50 GdB gab.

Ich lasse mich gern belehren, wenn es anders war.

Martina, ich würde trotz allem, einen Termin bei der Rentenstelle machen, dann weist Du auch gleich, wie hoch Deine Rente sein wird.

Was die anderen schreiben, wie z. B. VDK ist sicherlich auch ein guter Tip.

Ich persönlich habe bis jetzt, z. B. meinen Widerspruch (3 Seiten) selbst verfasst. Aber, dass kann jeder machen - wie er will.

Eine Bitte an alle, nehmt doch einfach eine größere Schriftgröße, dass unsere MSLer mit Sehbehinderung besser lesen können!

Liebe Grüße

Nelke

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Vielen Dank an Alle für die vielen Antworten  :) 

werde mich mal überall schlau machen !

schönes Wochenende für Euch

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