Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

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Glücksbringer

Fatigue und nachmittags arbeiten?

14 posts in this topic

Hallo,

seit letztem Jahr beziehe ich nun Teil-Erwerbsminderungsrente und arbeite nur noch 5 1/2 Stunden am Tag. Fange morgens schon früh an, weil ich einfach morgens noch die meiste Energie aufbringe. Spätestens ab Mittag fängt es bei mir mit der extremen Müdigkeit an. Kann dann kaum noch die Augen offen halten und muss mich dann hinlegen, um ein wenig zu schlafen. Ich bin so froh, dass das bei mir mit der Teil-EU durchging und ich mich nun mittags ausruhen kann. Vor der Teil-EU ließ spätestens nach der Mittagspause die Konzentration enorm nach, wurde furchtbar müde und ich machte Fehler.

Aber auch wenn ich mal zu Hause bin (Urlaub oder Wochenende) ist es mit der Fatigue nicht anders. Es ist egal, ob ich morgens früh aufstehe oder ob ich ausschlafe. Die Fatigue überkommt mich immer um die Mittagszeit....spätestens am Nachmittag. Es macht also keinen Unterschied, ob ich frei habe oder ob ich arbeite.

Kann nun mein Arbeitgeber verlangen, dass ich auch mal erst mittags anfange und bis abends arbeite? Das halte ich niemals durch. Der Mittagsschlaf ist total wichtig für mich. Was soll ich nur tun?

Grüße

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Hallo,

Ich arbeite auch nur vormittags. Hab das vertraglich festgelegt. Und da wurde ich sagen: pActa sunt servanda! Verträge müssen eingehalten werden

In gemeinsamem Einverständnis kann man das natürlich andern.

Aber ob es da im Arbeitsrecht andere Gepflogenheiten gibt, weiss ich nicht.

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Ich hab ja ein dezentes Faible für Arbeitsrecht_ wüssteaber nicht, dass mir so was schon mal untergekommen ist oder ich auch nur davon gehört hätte, dass es da §§ gibt, auf die man sich berufen kann.

So was kenne ich nur als individuelle Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, die auf jeden Fall auch schriftlich festgehalten werden sollte (Zusatz zum Vertrag dürfte es tun).

Habt Ihr einen (vertrauenswürdigen) Betriebsrat, den Du da mal fragen kannst? Schwerbehindertenvertretung (falls das auf Dich zutrifft)? Vielleicht kann auch Gewerkschaft helfen, so man Mitglied ist? VDK?

Wenn das dann schriftlich niedergelegt ist, wüsste ich nicht,d ass es irgendeinen Grund gäbe, dass Claudias Aussage nicht gilt: pacta sunt servanda/ Verträge haben eingehalten zu werden.

Genau deshalb eben auch nicht nur mündlich vereinbaren- von ner noch so nett getroffenen mündlichen vereinbarung kann erstmal recht einfach zurückgerudert werden (ach, haben wir/ hat mein Vorgänger das gesagt? Tjaaa)

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wurde bei mir und anderen, die ich kenne, gleich mit der festlegung der stundenzahl damals gemacht. ich mein, der arbeitgeber muss sich ja auch auf was verlassen können und muss wissen, wann er mit seinen leuten rechnen kann. also ist eine schriftliche vereinbarung für beide seiten nur zu empfehlen.

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Hallo Glücksbringer,

 

letztes Jahr hat mich das Arbeits- und Schwerbehindertenrecht sehr beschäftigt, weil mein Arbeitgeber mich mit Zustimmung vom Integrationsamt gekündigt hat.

In meinem Fall wurde von der Betriebsärztin und behandelnder Neurologin empfohlen, dass ich morgens eingesetzt werden soll. Es kamen noch weitere Einschränkungen hinzu, die beachtet werden sollten.

Die Firma hat gesagt, dass es solch einen Arbeitsplatz nicht gibt, was dem Integrationsamt gereicht hat, um der anschließenden Kündigung zuzustimmen.

 

Es gibt im Schwerbehindertenrecht den § 81 sgb ix.

 

Ein Auszug daraus:

Die schwerbehinderten Menschen haben gegenüber ihrem Arbeitgeber Anspruch auf

  1. Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können,
  2. Bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung zur Förderung ihres beruflichen Fortkommens,
  3. Erleichterungen im zumutbaren Umfang zur Teilnahme an außerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung,
  4. behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit, unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr,
  5. Ausstattung ihres Arbeitsplatzes mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen.
Mir hat das Schwerbindertenrecht nicht wirklich geholfen. Es hat nur die absehbare Kündigung hinausgezögert und viel Nerven gekostet.

Wie Claudia und Schnickschnack geschrieben haben, solltest du am Besten eine schriftliche Vereinbarung darüber treffen.

Lieben Gruß

carwo

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Ich weiß es nicht, glaube aber, dass Glücksbringen keinen SBA hat. Die Versorgungsämter sind da bei Fatigue (auch Depris etc. sehr "knickrig"), von daher hilft ihm auch das entsprechende Gesetz nicht weiter.

und selbst wenn im Tarifvertrag/Dienstvereinbarung was von "chron. Krankheiten" drinsteht, wie bei mir, ist es jedesmal ein nerviger Kampf, sodass man auch überlegt, ob sich das lohnt.

Ich weiß jetzt aber nicht, ob eine rein müdliche Vereinbarung im Arbeitsrecht überhaupt zulässig ist. Aber es müsste auch im Sinne des Arbeitgebers liegen, auf einen schriftlichen Vertrag zu bestehen.

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" ist es jedesmal ein nerviger Kampf, sodass man auch überlegt, ob sich das lohnt."

Ja, nicht? genau das.

Die Frau von meinem Neuro hat  mal aus Ronja Räubertochter zitiert, an so was denke ich bei solchen Dingen auch mal:

"Lange saßen sie da und hatten es schwer.

Aber sie hatten es gemeinsam schwer und das war ein Trost.

Leicht war es trotzdem nicht"

Und wir wissen ja: Einleitung- Hauptteil-Ende.

Da weiss man dann auch,was womöglich das wichtigste an diesem Zitat ist  :-)

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Hallo an alle,

vielen Dank für die Antworten.

Ja, ich habe einen SBA GdB 60 und Merkzeichen G. In meinem Zusatz zum Arbeitsvertrag steht leider nur drin, dass die Arbeitszeit reduziert wird. Es ist nichts vermerkt, dass ich die Stundenanzahl nur vormittags erbringen kann. :(

Grüße

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Hallo, Claudia,

ich habe auch ein SBA von 60% und G auch nur wegen starker Fatique.

LG Ped

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Hallo Ped,

arbeitest du auch nur noch in Teilzeit zusätzlich zur Teil-Erwerbsminderungsrente? Wie ist das bei dir mit den Arbeitszeiten und wie kommst du mit der Fatigue zurecht?

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ich denke schon das du das erreichen kannst betriebsrat z.b oder gewerkschaft. schliesslich ist es im ermessen dee AG das du voll einsatz bereit bist und nicht auf der arbeit einpennet und keine oeistung 3rbringen kannst. Daher erst mim AG drüber reden.

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jo, theoretisch ... letztes jahr in reha war das auch mal thema in der gruppe. und nur eine einzige patientin hat da durchweg positives berichten können. ihr arbeitgeber hat ihr sogar eine reha nahegelegt und auch sonst selbst gesagt, er habe "eine fürsorgepflicht seinen arbeitnehmern gegenüber"!

ist eine absolute ausnahme. meist läuft es mehr oder weniger anders ab.ich drück dir alle daumen, musst es halt geschickt verpacken und erklären, dass du vormittags halt noch viel fitter bist, nachmittager eine ruhepause brauchst und so

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