Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

Forumregeln
Guest

Teilerwerbsminderungsrente und Hinzuverdienstgrenze

5 posts in this topic

Guest

Hallo liebe Foris,

ich bekomme eine Teilerwerbsminderungsrente in voller Höhe und arbeite noch 5 Std. täglich. Es gibt eine Hinzuverdienstgrenze, die zweimal im Jahr überschritten werden darf.

Folgende Situation: Durch eine Tariferhöhung haben wir eine Nachzahlung erhalten. Erste Überschreitung. Im November gibt es Weihnachtsgeld. Zweite Überschreitung. Bis dahin kein Problem.

Nun ist es aber so, dass ich im Dezember 2012!!! einen Antrag auf Höhergruppierung bei meinem Arbeitgeber gestellt hatte. Dieser ist nun genehmigt und ich bekomme für die ganze Zeit eine Nachzahlung. Na, wunderbar.

Was passiert jetzt? Muss ich Rente zurückzahlen? Wird die Rente auf Dauer gekürzt?

Habt ihr Tipps?

Einen schönen Abend

Madeira

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Wenn FU das limit ueberschreitest denke ich schönen dass gekürzt wird und Rückzahlungen anfallen.

Bei so was ist der online chat der drv ganz hilfreich

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Hallo Madeira,

auf jeden Fall als erstes die Rentenkasse davon in Kenntnis setzen. Und zwar so schnell als möglich.

Auch wenn du noch gar nicht weißt wie viel es wird. Einfach die Sachlage schon einmal schildern. Vor allem das du nicht gewußt hast, dass du für die ganze Zeit ab Antragastellung eine Nachzahlung bekommst.

Frage wie sich das jetzt auf deine Rente auswirkt und wie du dich verhalten sollst.

Rente zurückzahlen in der Regel nicht, Sie kürzen oder zahlen keine Rente in der Zukunft. Bis es "abgearbeitet" ist.

Wenn du deinen Hinzuverdienst jetzt überschreitest ist es ja vielleicht möglich die wöchentlich Arbeitszeit zu kürzen. Verschenke keine Rente, dass wäre für die Zukunft nicht gut.

Ich weiß wovon ich rede. Mich hat unwissenheit € 1.200,00 gekostet. Wenn ich die Kasse vorher von meinem Fall unterrichtet hätte, wäre es wohl anders ausgegangen.

Wenn du im Sozialverband bist oder VDK kannst du dort auch noch mal um Rat und Hilfe bitten.

Aber auf jeden Fall bei der Rentenkasse ankündigen oder ebend sofort melden.

Wünsche dir viel Glück.

Catherine

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Guest

Hallo Catherine,

vielen Dank für deine Antwort. Ich habe es gleich der Rentenversicherung gemeldet. Es erfolgt jetzt eine Neuberechnung. Sicherlich wird die Rente einen Monat ruhen. Ich habe aber noch keine genauen Zahlen.

Wünsche dir einen schönen Tag!

Madeira

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Hallo Madeira,

das war sicher richtig. Es gibt bei der Rentversicherung nämlich auch Entscheidungen die im Ermessen der RV gefällt werden. Ich hatte mich damals nicht gemeldet. Der Fall lag anders. Es ging eben um den Hinzuverdienst bei erhalt von Krankengeld. Ich wußte nicht, dass die RV von der Bemessungsgeundlage aus geht. Und nicht von dem wirklich gezahltem brutto Krankengeld.

Ich hätte das aber wissen müssen, lt. RV. Da blieb die RV knallhart. Da half auch kein Sozialverband mehr. 

Ich hoffe, dass bei dir dann "im Ermessen" gehandelt wird.

Liebe Grüße

Catherine

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